Nachdem Sie ein Universitätsstudium (z.B. Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) abgeschlossen haben, können Sie durch die Promotion den Doktorgrad erlangen. Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenen Fachhochschulstudium, erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen oder Haupt- und Realschulen sowie Bachelorabschluss gelten besondere Bestimmungen, die in den Promotionsordnungen ausgeführt sind.
Erster Ansprechpartner für alle formalen Fragen ist immer das zuständige Dekanat des entsprechenden Fachbereichs. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, ein Beratungsgespräch mit der /dem zuständigen Studienfachberater*in zu führen. Für die erfolgreiche Promotion wird der Doktortitel verliehen.
Voraussetzung für die Einschreibung ist die Bescheinigung über die Annahme als Doktorand*in vom zuständigen Promotionsausschuss (bzw. Gremium) des Fachbereichs.
Für eine Promotion in einem geistes- bzw. sozialwissenschaftlichen Bereich ist das Prüfungsamt Geistes,- Kultur- und Sportwissenschaften zuständig und für eine Promotion in einem naturwissenschaftlichen Bereich das Naturwissenschaftliche Promotionsbüro. Nähere Auskünfte zum Promotionsverfahren erteilt der Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereichs.
Für internationale Studierende, die an einer Promotion interessiert sind, bieten die Seiten des International Office weitere Informationen.
Nachweise:
Für ein Promotionsstudium muss bei der Einschreibung die Annahme als Doktorand*in vom zuständigen Promotionsausschuss (bzw. Gremium) des Fachbereichs vorgelegt werden.
Die Online-Immatrikulation beantragen Sie bitte über den Goethe-Campus.
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