Nachdem Sie ein Universitätsstudium (z.B. Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) abgeschlossen haben, können Sie durch die Promotion den Doktorgrad erlangen. Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenen Fachhochschulstudium, erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Förderschulen oder Haupt- und Realschulen sowie Bachelorabschluss gelten besondere Bestimmungen, die in den Promotionsordnungen ausgeführt sind.
Erster Ansprechpartner für alle formalen Fragen ist immer das zuständige Dekanat oder Promotionsbüro des entsprechenden Fachbereichs. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, ein Beratungsgespräch mit der /dem zuständigen Studienfachberater*in zu führen. Für die erfolgreiche Promotion wird der Doktortitel verliehen.
Voraussetzung für die Einschreibung ist die Bescheinigung über die Annahme als Doktorand*in vom zuständigen Promotionsausschuss (bzw. Gremium) des Fachbereichs.
Für eine Promotion in einem geistes- bzw. sozialwissenschaftlichen Bereich ist das Prüfungsamt Geistes,- Kultur- und Sportwissenschaften zuständig, für eine Promotion in einem naturwissenschaftlichen Bereich das Naturwissenschaftliche Promotionsbüro und für eine Promotion im medizinischen Bereich das Promotionsbüro des Fachbereichs Medizin. Nähere Auskünfte zum Promotionsverfahren erteilt der Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereichs.
Nachweise:
Für ein Promotionsstudium muss bei der Einschreibung die Annahme als Doktorand*in vom zuständigen Promotionsausschuss (bzw. Gremium) des Fachbereichs vorgelegt werden.
Die Bewerbung ist ein zweistufiger Prozess. Bitte registrieren sich zunächst als Promovierende(r) über den Goethe-Campus und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen im zuständigen Dekanat oder Promotionsbüro ein. Nach erfolgreicher Annahme als Promovierende(r) erhalten Sie eine Annahmeerklärung. Sofern Sie sich zusätzlich als Promotionsstudierende(r) einschreiben möchten, reichen Sie bitte anschließend erneut über den Goethe-Campus eine elektronische Bewerbung auf ein Promotionsstudium ein und übersenden Sie im Nachgang die Unterlagen, die für die Einschreibung erforderlich sind. Die Einschreibung als Studierende*r ist nicht grundsätzlich verpflichtend.
Ausnahme: Promovierende des Fachbereich 16 Medizin durchlaufen zuerst ein dezentrales Verfahren und registrieren sich erst im Anschluss elektronisch als Promovierende über den Goethe-Campus. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs 16.
Wenn Sie die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch verfassen möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Fachbereich beantragen. Der Promotionsausschuss vermerkt dann auf der Promotionszusage, in welcher Sprache sie arbeiten werden. In diesem Fall können Sie sich ohne DSH als Doktorand*in immatrikulieren.
Falls Sie bereits eine offizielle "Annahme als Doktorand*in" haben, können Sie sich als Promotionsstudierende*r einschreiben. Die Einschreibung ist jederzeit möglich und nicht verpflichtend. Allerdings müssen Kandidat*innen, deren Arbeitssprache Deutsch ist, bei der Immatrikulation ein beglaubigtes DSH-2-Zertifikat (oder Äquivalent) vorlegen (siehe Deutschkenntnisse).
Die Einschreibung erfolgt in zwei Schritten:
Die Einschreibung erfolgt über das Online-Formular zur Einschreibung zum Promotionsstudium
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Bitte senden Sie diese Unterlagen nach der Online-Einschreibung per Post an:
Goethe-Universität Frankfurt
Studium Lehre Internationales
First Level Support
60629 Frankfurt am Main