Bewerbungsverfahren

Ihr erster Schritt für eine erfolgreiche Bewerbung: Informieren Sie sich im Studienangebot über Ihren Wunschstudiengang. Sie finden dort nicht nur die Inhalte und Anforderungen des Studiengangs, sondern auch wichtige Informationen zur Bewerbung:

  • Ist das Fach zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
  • Über welches Verfahren werden die Plätze vergeben (DOSV, ZV, uni-intern)?
  • Gibt es Eignungsprüfungen, nachzuweisende Sprachkenntnisse o.ä.?

Die grundständigen Fächer an der Goethe-Universität werden in drei verschiedenen Verfahren vergeben:

DOSV

Am Dialogorientierten Serviceverfahren (DOSV) nehmen folgende Studiengänge teil:

  • Biochemie (B.Sc.)
  • Bioinformatik (B.Sc.)
  • Biowissenschaften (B.Sc.)
  • Erziehungswissenschaft (B.A.)
  • Psychologie (B.Sc.)
  • Rechtswissenschaft (StEx)
  • Sportwissenschaften (B.A.)
  • Wirtschaftspädagogik (B.A.)
  • Wirtschaftswissenschaften (B.A.)

ZV-Studiengänge

Die Studiengänge

  • Medizin
  • Pharmazie
  • Zahnmedizin

werden im Zentralen Vergabeverfahren über Hochschulstart vergeben.

Uni-internes Verfahren

Alle anderen grundständigen Studiengänge werden über das uni-interne Verfahren vergeben.

Sie können sich an der Goethe-Universität für insgesamt drei Studiengänge gleichzeitig bewerben, unabhängig davon, ob die Studiengänge zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei sind oder ob eine Bewerbung im uni-internen Verfahren oder im DOSV erfolgt.


Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung minderjährig?

Auch wenn Sie noch minderjährig sind, können Sie sich für einen Studienplatz an der Goethe-Universität bewerben und im Fall einer Zulassung das Studium aufnehmen. Es gilt allerdings, ein paar besondere Regeln zu beachten:

Die Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist eine Generaleinwilligung der gesetzlichen Vertreter in das Studium ihrer Kinder.

Mit einer Generaleinwilligung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass ihr Kind

  • ein Studium an der Goethe-Universität aufnimmt,
  • alle mit dem Studium verbundenen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen (z. B. Zahlung von Beiträgen, Ausleihen von Sachmitteln) selbst vornimmt und Erklärungen der Goethe-Universität entgegennimmt,
  • an (mehrtägigen) Exkursionen und freiwilligen Veranstaltungen teilnimmt,
  • in medizinischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften Umgang mit Gefahrstoffen haben kann und
  • dass die Goethe-Universität keine besondere Aufsicht über Minderjährige übernimmt.
Eine Generaleinwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter müssen Minderjährige bei der Bewerbung, spätestens jedoch bei der Einschreibung dem Studierendensekretariat vorlegen.
Ohne die Generaleinwilligung Ihrer gesetzlichen Vertreter können Sie auch im Fall einer Zulassung nicht an der Goethe-Universität eingeschrieben werden!
Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie im Falle einer online Bewerbung an deren Ende, zusammen mit dem einzureichenden Bewerbungsbogen bzw. hier: Generaleinwilligung

Minderjährige, die mindestens 16 Jahre alt sind und mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter ein Studium an der Goethe-Universität aufgenommen haben, sind gemäß § 1 der Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main über das Studium Minderjähriger vom 17. Oktober 2012 im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes fähig, alle Verfahrenshandlungen, die mit der Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Studiums im Zusammenhang stehen, selbständig vorzunehmen, ohne in jedem Einzelfall eine Einwilligung Ihrer gesetzlichen Vertreter vorlegen zu müssen. Insbesondere gilt das für:

  • die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Anmeldung zu Prüfungen und ggf. den Rücktritt davon,
  • das Stellen von Nachteilsausgleichs- oder Härtefallanträgen,
  • die Erhebung von Einsprüchen oder Widersprüchen,
  • die Mitwirkung in der akademischen und studentischen Selbstverwaltung einschließlich der Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechts,
  • die Nutzung der Bibliotheken, der IT-Infrastruktur und anderer öffentlichrechtlich ausgestalteter Angebote der Universität oder der Studierendenschaft.