Uni-internes Verfahren

Bitte beachten Sie: Für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge gibt es unterschiedliche Bewerbungsfristen. Diese finden Sie hier: Fristen

Sie dürfen sich zeitgleich auf bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben, unabhängig davon, ob diese über das DoSV-Verfahren oder das Bewerbungsportal der Goethe-Universität laufen. Die Bewerbung läuft an der Goethe-Universität weitgehend papierlos. Das bedeutet, Bewerbungsunterlagen müssen nicht eingereicht werden, sofern kein Sonderfall vorliegt (siehe unten: Ablaufplan Schritt 3). 

Sofern Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist noch für einen anderen Studiengang bewerben möchten, können Sie einen weiteren Bewerbungsantrag über das Bewerbungsportal hinzufügen. Haben Sie bereits drei Wünsche angegeben und möchten nun jedoch einen der Wünsche durch einen neuen ersetzen, müssen Sie zunächst einen vorherigen Studienwunsch im Bewerbungsportal zurückziehen und können dann einen neuen Antrag abgeben. Vorsicht: Ein bereits zurückgezogener Studienwunsch kann nicht mehr aktiviert werden!

Für Bewerbungen in das erste Fachsemester in den Studiengängen Biowissenschaften (B.Sc.), Bioinformatik (B.Sc.),  Biochemie (B.Sc.), Erziehungswissenschaft (B.A.), Psychologie (B.Sc.), Rechtswissenschaft (StEx), Sportwissenschaften (B.A.), Wirtschaftspädagogik (B.Sc.) und Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) erfolgt die Bewerbung ausschließlich im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens, kurz DoSV (auch im Falle eines gewünschten Fachwechsels bzw. Doppelstudiums). Hier ist im Vorfeld eine zusätzliche Registrierung bei hochschulstart.de zwingend erforderlich. Beachten Sie hierzu unsere Homepage unter: DoSV

Eine Bewerbung für das erste Fachsemester in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt ausschließlich direkt über hochschulstart.de, ebenfalls im Rahmen des DoSV. Beachten Sie hierzu ebenfalls unsere Homepage unter: DoSV

Wenn Sie eine Anerkennung von bereits bewerteten Leistungen für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik wünschen, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Bitte reichen Sie in dem Fall alle dazu nötigen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist wie hier beschrieben ein.
Bitte informieren Sie sich hier über die Anerkennung von Leistungen für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftspädagogik die erst nach Bewerbungsende bewertet vorliegen werden. 

Sofern Sie einen Fachwechsel oder ein Doppelstudium beantragen möchten, beachten Sie hierzu die gesonderten Erläuterungen auf unserer Webseite zum Thema Fachwechsel/Doppelstudium unter: Fachwechsel

Ablaufplan

Sie möchten sich für einen Bachelor- oder Lehramtsstudiengang bei uns bewerben? Hier finden Sie den Ablaufplan für Ihre Bewerbung an der Goethe-Universität. 

Informieren Sie sich im Studienangebot über die Bewerbungsfristen, Voraussetzungen (Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.) oder sonstige Besonderheiten des gewünschten Studiengangs. 

Melden Sie sich im Bewerbungsportal an. Hier finden Sie den Link zum Portal: 
http://goethe-campus.uni-frankfurt.de

Im Rahmen der Anmeldung müssen Sie sich zunächst über eine gültige E-Mail-Adresse verifizieren und erhalten im Anschluss einen Account mit Benutzernamen und Passwort. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise hinsichtlich der Schwierigkeiten bei bestimmten E-Mail Anbietern. 

Sie können zunächst mehrere Studiengänge aussuchen. Die Anträge befinden sich nach Ihrer Auswahl im Status "in Vorbereitung". Sofern Sie Ihre Auswahl abschließend getroffen haben, können Sie bis zu drei Anträge auf zulassungsbeschränkte Studiengänge online abgeben. Der Status des jeweils abgegebenen Antrags ändert sich zunächst in "online eingereicht", nach Bestätigung durch die GU in "gültig". Nur die Anträge mit dem Status "gültig" nehmen am Vergabeverfahren teil (sehen Sie dazu auch Schritt 4). 

Bitte achten Sie genau auf Ihre bei der Bewerbung gemachten Angaben. Hiervon ist abhängig, welche Unterlagen im Falle einer Zulassung später postalisch an das Studierendensekretariat zu senden sind.

Bei der Wahl eines komplett zulassungsfreien Studienganges können Sie direkt im Anschluss an die Bewerbung die Online-Immatrikulation (Schritt 5) durchlaufen. Am Ende müssen Sie den Antrag auf Immatrikulation mit den darin aufgeführten Unterlagen postalisch an das Studierendensekretariat senden und den Semesterbeitrag zahlen, um die Immatrikulation abzuschließen. Sollten alle erforderlichen Unterlagen und Zahlungen fristgerecht eingegangen sein geht es weiter mit Schritt 6.

Bei den Nebenfächern Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre ist nur das 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Bei einer Zulassung ins 1. Fachsemester ist keine Anerkennung von bereits bestandenen Leistungen möglich.
Sollten Sie bereits bewertete und anerkennungsfähige Leistungen erbracht haben, können Sie sich für ein höheres zulassungsfreies Fachsemester bewerben. Bitte reichen Sie hierzu die nötigen Anerkennungsunterlagen mit Bewerbung ein. Informationen dazu finden Sie hier. Beachten Sie bitte ebenfalls die Informationen „Bewerbung für ein höheres Fachsemester“.

Bei einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen keine Bewerbungsunterlagen an die Goethe-Universität versendet werden (auch keine FSJ-Bescheinigung), sofern nicht einer der folgenden Sonderfälle vorliegt. Nur in diesen Fällen muss der entsprechende Nachweis und der im Bewerbungsportal hinterlegte Bewerbungsbogen postalisch an die Universität gesendet werden:


  • Zweitstudium: Kopie des Zeugnisses über den ersten Studienabschluss sowie eine schriftliche Begründung
  • Härtefall: Nachweis über den gestellten Härtefall
  • Nachteilsausgleich: Schulgutachten, bzw. entsprechende Nachweise
  • Bevorzugte Zulassung: Dienstzeitbescheinigung und Kopie des früheren Zulassungsbescheids
Sofern Sie einen Sonderantrag gestellt haben, aber keine Unterlagen dazu im Studierendensekretariat eingehen, kann der entsprechende Antrag leider nicht berücksichtigt werden.

Hinweis: Die Auswahl des Fachs „wie bisher“ bzw. „Bildungswissenschaften wie bisher“ betrifft nur Fachwechsler, die bereits an der Goethe-Universität in dem gewünschten Studiengang immatrikuliert sind. Ansonsten ist dieses Fach bitte nicht anzugeben, auch bei einem gewünschten Wechsel in ein anderes Lehramt (z.B. angestrebter Wechsel von L2 in L3) darf das Fach „wie bisher“ nicht gewählt werden.
Informieren Sie sich regelmäßig im Bewerbungsportal über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung.
Sie können im Bewerbungsportal angeben, dass Sie bei Statusänderungen Ihrer Bewerbung per E-Mail benachrichtigt werden möchten. Über das Portal ist dann auch einsehbar, ob bereits ein Vergabeverfahren stattgefunden hat und Sie in Ihrem gewünschten Studiengang eine Zulassung erhalten haben. Diese kann dann direkt über das Portal mittels Online-Immatrikulation angenommen werden (siehe Schritt 5).

Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen entsprechenden Ablehnungsbescheid per Post.
Im Falle einer Zulassung erfolgt die Annahme des Studienplatzes ausschließlich über das Bewerbungsportal. Über den Button „Online-Immatrikulation“ wird der Immatrikulationsdialog ausgelöst, welcher mit den entsprechenden Angaben durchlaufen werden muss. In diesem Zusammenhang ist auch ein Bildupload für die spätere Goethe-Card (Studentenausweis + Semesterticket) erforderlich - ohne den Bildupload kann die Goethe-Card nicht erstellt werden.


Sollten Sie sich für einen Kombinationsstudiengang beworben haben (Lehramt oder Bachelor Hauptfach mit Nebenfach) und nur in einem der gewünschten Fächer eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie für die Immatrikulation ein jeweils alternatives, zulassungsfreies Fach angeben. Dies erfolgt im Bewerbungsportal über den Button „Alternative Fachkombination prüfen“. Nach der Wahl eines Alternativfaches muss im Anschluss die Online-Immatrikulation durchlaufen und der Antrag auf Immatrikulation an das Studierendensekretariat gesendet werden kann. Achtung: Bei der Fächerangabe müssen Sie das Fach, für das Sie bereits eine Zulassung erhalten haben, erneut mit angeben!


Im Anschluss an die Online-Immatrikulation muss der Immatrikulationsantrag (nun im Portal verfügbar) mit den darin aufgeführten Unterlagen bis zu der im Antrag genannten Frist postalisch im Studierendensekretariat eingegangen sein. Zeitgleich ist auch die Zahlung des Semesterbeitrages fällig, der Betrag und auch der Verwendungszweck sind im Immatrikulationsantrag unter Punkt 1. aufgeführt.


Postanschrift der Goethe-Universität:
Goethe-Universität Frankfurt
Bereich Studium Lehre Internationales 
Studierendensekretariat

60629 Frankfurt am Main


Eine Immatrikulation ohne zuvor durchgeführte Online-Immatrikulation ist leider nicht möglich.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen und Zahlungen fristgerecht eingegangen sind, erhalten Sie postalisch sowohl Ihr Stammdatenblatt als auch Ihre Studienbescheinigungen. Damit sind Sie offiziell an der Goethe-Universität Frankfurt immatrikuliert.

Zusätzlich erhalten Sie mit separater Post eine Abholbenachrichtigung sobald Ihre Goethe-Card produziert wurde. Die Goethe-Card kann dann persönlich im Service-Point des Studien-Service-Centers (im Erdgeschoss des PEG-Gebäude auf dem Campus Westend) abgeholt werden. Mit Ihrer Goethe-Card erhalten Sie zeitgleich auch Ihren studentischen Account, inklusive studentischer E-Mail-Adresse und Zugangsdaten für die Anmeldung zur Lehrveranstaltungen etc.

Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen zum Versand der Goethe-Card.

Informieren Sie sich auf unseren Webseiten zum Studienbeginn über die Orientierungsveranstaltungen Ihres Fachbereichs und Ihre ersten Schritte an der Uni.

Hinsichtlich Ihrer Studienplanung und Stundenplanerstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung oder Fachschaft des jeweiligen Fachbereiches.


Informieren Sie sich im Studienangebot über die Bewerbungsfristen, Voraussetzungen (Eignungsprüfung, Sprachkenntnisse etc.) oder sonstige Besonderheiten des gewünschten Studiengangs. 

Melden Sie sich im Bewerbungsportal an. Hier finden Sie den Link zum Portal: 
http://goethe-campus.uni-frankfurt.de

Im Rahmen der Anmeldung müssen Sie sich zunächst über eine gültige E-Mail-Adresse verifizieren und erhalten im Anschluss einen Account mit Benutzernamen und Passwort. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise hinsichtlich der Schwierigkeiten bei bestimmten E-Mail Anbietern. 

Sie können zunächst mehrere Studiengänge aussuchen. Die Anträge befinden sich nach Ihrer Auswahl im Status "in Vorbereitung". Sofern Sie Ihre Auswahl abschließend getroffen haben, können Sie bis zu drei Anträge auf zulassungsbeschränkte Studiengänge online abgeben. Der Status des jeweils abgegebenen Antrags ändert sich zunächst in "online eingereicht", nach Bestätigung durch die GU in "gültig". Nur die Anträge mit dem Status "gültig" nehmen am Vergabeverfahren teil (sehen Sie dazu auch Schritt 4). 

Bitte achten Sie genau auf Ihre bei der Bewerbung gemachten Angaben. Hiervon ist abhängig, welche Unterlagen im Falle einer Zulassung später postalisch an das Studierendensekretariat zu senden sind.

Bei der Wahl eines komplett zulassungsfreien Studienganges können Sie direkt im Anschluss an die Bewerbung die Online-Immatrikulation (Schritt 5) durchlaufen. Am Ende müssen Sie den Antrag auf Immatrikulation mit den darin aufgeführten Unterlagen postalisch an das Studierendensekretariat senden und den Semesterbeitrag zahlen, um die Immatrikulation abzuschließen. Sollten alle erforderlichen Unterlagen und Zahlungen fristgerecht eingegangen sein geht es weiter mit Schritt 6.

Bei den Nebenfächern Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre ist nur das 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt. Bei einer Zulassung ins 1. Fachsemester ist keine Anerkennung von bereits bestandenen Leistungen möglich.
Sollten Sie bereits bewertete und anerkennungsfähige Leistungen erbracht haben, können Sie sich für ein höheres zulassungsfreies Fachsemester bewerben. Bitte reichen Sie hierzu die nötigen Anerkennungsunterlagen mit Bewerbung ein. Informationen dazu finden Sie hier. Beachten Sie bitte ebenfalls die Informationen „Bewerbung für ein höheres Fachsemester“.

Bei einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen keine Bewerbungsunterlagen an die Goethe-Universität versendet werden (auch keine FSJ-Bescheinigung), sofern nicht einer der folgenden Sonderfälle vorliegt. Nur in diesen Fällen muss der entsprechende Nachweis und der im Bewerbungsportal hinterlegte Bewerbungsbogen postalisch an die Universität gesendet werden:


  • Zweitstudium: Kopie des Zeugnisses über den ersten Studienabschluss sowie eine schriftliche Begründung
  • Härtefall: Nachweis über den gestellten Härtefall
  • Nachteilsausgleich: Schulgutachten, bzw. entsprechende Nachweise
  • Bevorzugte Zulassung: Dienstzeitbescheinigung und Kopie des früheren Zulassungsbescheids
Sofern Sie einen Sonderantrag gestellt haben, aber keine Unterlagen dazu im Studierendensekretariat eingehen, kann der entsprechende Antrag leider nicht berücksichtigt werden.

Hinweis: Die Auswahl des Fachs „wie bisher“ bzw. „Bildungswissenschaften wie bisher“ betrifft nur Fachwechsler, die bereits an der Goethe-Universität in dem gewünschten Studiengang immatrikuliert sind. Ansonsten ist dieses Fach bitte nicht anzugeben, auch bei einem gewünschten Wechsel in ein anderes Lehramt (z.B. angestrebter Wechsel von L2 in L3) darf das Fach „wie bisher“ nicht gewählt werden.
Informieren Sie sich regelmäßig im Bewerbungsportal über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung.
Sie können im Bewerbungsportal angeben, dass Sie bei Statusänderungen Ihrer Bewerbung per E-Mail benachrichtigt werden möchten. Über das Portal ist dann auch einsehbar, ob bereits ein Vergabeverfahren stattgefunden hat und Sie in Ihrem gewünschten Studiengang eine Zulassung erhalten haben. Diese kann dann direkt über das Portal mittels Online-Immatrikulation angenommen werden (siehe Schritt 5).

Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen entsprechenden Ablehnungsbescheid per Post.
Im Falle einer Zulassung erfolgt die Annahme des Studienplatzes ausschließlich über das Bewerbungsportal. Über den Button „Online-Immatrikulation“ wird der Immatrikulationsdialog ausgelöst, welcher mit den entsprechenden Angaben durchlaufen werden muss. In diesem Zusammenhang ist auch ein Bildupload für die spätere Goethe-Card (Studentenausweis + Semesterticket) erforderlich - ohne den Bildupload kann die Goethe-Card nicht erstellt werden.


Sollten Sie sich für einen Kombinationsstudiengang beworben haben (Lehramt oder Bachelor Hauptfach mit Nebenfach) und nur in einem der gewünschten Fächer eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie für die Immatrikulation ein jeweils alternatives, zulassungsfreies Fach angeben. Dies erfolgt im Bewerbungsportal über den Button „Alternative Fachkombination prüfen“. Nach der Wahl eines Alternativfaches muss im Anschluss die Online-Immatrikulation durchlaufen und der Antrag auf Immatrikulation an das Studierendensekretariat gesendet werden kann. Achtung: Bei der Fächerangabe müssen Sie das Fach, für das Sie bereits eine Zulassung erhalten haben, erneut mit angeben!


Im Anschluss an die Online-Immatrikulation muss der Immatrikulationsantrag (nun im Portal verfügbar) mit den darin aufgeführten Unterlagen bis zu der im Antrag genannten Frist postalisch im Studierendensekretariat eingegangen sein. Zeitgleich ist auch die Zahlung des Semesterbeitrages fällig, der Betrag und auch der Verwendungszweck sind im Immatrikulationsantrag unter Punkt 1. aufgeführt.


Postanschrift der Goethe-Universität:
Goethe-Universität Frankfurt
Bereich Studium Lehre Internationales 
Studierendensekretariat

60629 Frankfurt am Main


Eine Immatrikulation ohne zuvor durchgeführte Online-Immatrikulation ist leider nicht möglich.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen und Zahlungen fristgerecht eingegangen sind, erhalten Sie postalisch sowohl Ihr Stammdatenblatt als auch Ihre Studienbescheinigungen. Damit sind Sie offiziell an der Goethe-Universität Frankfurt immatrikuliert.

Zusätzlich erhalten Sie mit separater Post eine Abholbenachrichtigung sobald Ihre Goethe-Card produziert wurde. Die Goethe-Card kann dann persönlich im Service-Point des Studien-Service-Centers (im Erdgeschoss des PEG-Gebäude auf dem Campus Westend) abgeholt werden. Mit Ihrer Goethe-Card erhalten Sie zeitgleich auch Ihren studentischen Account, inklusive studentischer E-Mail-Adresse und Zugangsdaten für die Anmeldung zur Lehrveranstaltungen etc.

Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen zum Versand der Goethe-Card.

Informieren Sie sich auf unseren Webseiten zum Studienbeginn über die Orientierungsveranstaltungen Ihres Fachbereichs und Ihre ersten Schritte an der Uni.

Hinsichtlich Ihrer Studienplanung und Stundenplanerstellung wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung oder Fachschaft des jeweiligen Fachbereiches.


Weiterführende Links

während Gültigkeit

Wichtiger Hinweis für Bewerber*innen mit vorgezogenem Abitur

Bitte beachten Sie: Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) muss zum Ende der Bewerbungsfrist (15.01. bzw. 15.07.) für zulassungsbeschränkte Fächer, 28.02. bzw. 31.08. für zulassungsfreie Fächer) vorliegen, ansonsten ist eine Bewerbung an der Goethe-Universität leider nicht möglich. Eine vorläufige Notenübersicht reicht nicht aus, die HZB kann auch nicht nachgereicht werden.

Wenn Sie Ihr Abiturzeugnis nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten, können Sie sich leider erst zum nächsten Verfahren an der Goethe-Universität bewerben.

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Bewerbung für ein erstes Fachsemester

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