Rückmeldung und Semesterbeitrag

Mit der Rückmeldung erklären Studierende der Universität Frankfurt, dass sie ihr Studium im kommenden Semester weiterführen wollen. Die Rückmeldung wird in der Regel durch rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags erklärt.

Mit der Rückmeldung zum Folgesemester bestätigen Sie zudem, dass Sie die aktuellen Vorschriften und Regelungen auf der Webseite "Gesamtuniversitäre Ordnungen" zur Kenntnis genommen haben.

Nach Verbuchung des Semesterbeitrags seitens der Goethe-Universität sind Sie (sofern keine Rückmeldesperre besteht) für das folgende Semester rückgemeldet. Sie können dann unmittelbar Ihre Goethe-Card für das folgende Semester validieren.

Rückmeldung bei anstehenden Prüfungsleistungen: Bitte setzen Sie sich zuerst mit Ihrem Prüfungsamt in Verbindung. Nur das Prüfungsamt kann verbindlich Auskunft darüber geben, ob Sie für den Zeitraum der noch anstehenden Prüfungen eingeschrieben sein müssen (sich also rückmelden müssen) oder ob Sie die Prüfungen auch "extern" ablegen können.

Bitte beachten Sie auch: Auch bei einer "Nicht-Rückmeldung" sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrem Prüfungsamt von allen Prüfungen abzumelden, zu denen Sie sich angemeldet haben oder geladen wurden. Wenn Sie keine formgerechte Abmeldung vornehmen, wird die Prüfung aufgrund Nichterscheinens als "nicht bestanden" gewertet.

Achtung: 
Ab dem Sommersemester 2024 gibt es das digitale Semesterticket. Dieses ersetzt den bisherigen Ticketaufdruck auf der Goethe-Card.

> Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Verkehrsreferats

Eine Validierung der Goethe-Card ist in diesem Zusammenhang künftig weiter möglich und auch nötig (Gültigkeit als Studierendenausweis), wegen der Umstellung auf das digitale Ticket diesmal zu einem späteren Zeitpunkt als gewohnt. Eine Validierung für das Sommersemester ist ab 01.04 möglich.

  • Rückmeldefrist Wintersemester: 31. Juli
    Nachfrist Wintersemester (mit 30 € Säumniszuschlag): 31. August
  • Rückmeldefrist Sommersemester: 31. Januar
    Nachfrist Sommersemester (mit 30 € Säumniszuschlag): 28./29. Februar
Bitte halten Sie diese Fristen auch bei einem geplanten Fachwechsel oder der vorgesehenen Bewerbung in einen anderen Studiengang (Bachelor, Master, Promotion) unbedingt ein.

Eine Rückmeldung zum nächsten Semester für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe bei der Goethe-Universität fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht. Sollte der Semesterbeitrag nicht bis Ende der Frist bei der Universität eingegangen sein, kann dieser bis zum Ende der Nachfrist mit 30 € Säumniszuschlag nachentrichtet werden.

Sollte der erhöhte Semesterbeitrag auch bis zu diesem Termin nicht bei der Universität eingegangen sein, erfolgt im Folgemonat Ihre Exmatrikulation.

Nach Eingang des Semesterbeitrags bei der Universität können Sie die Rückmeldebestätigung (Stammdatenblatt, Studien- und Semesterbescheinigungen) im Goethe-Campus abrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung der Überweisung ca. 5 Werktage dauert.

Um das RMV-ASTA-Semesterticket nutzen zu können, müssen Sie Ihren elektronischen Studienausweis (Goethe-Card) mit dem RMV-ASTA Semesterticket am Validierer für das kommende Semester verlängern. Weitere Informationen zur Goethe-Card finden Sie hier.

Der Entscheid über entsprechende Anträge befreit nicht von Säumniszuschlag auf den zu spät entrichteten Semesterbeitrag. Sollten Sie keinen Platz im gewünschten Studiengang erhalten, wird Ihnen bei Exmatrikulation der komplette Semesterbeitrag rückerstattet.  

Überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Matrikelnummer auf das folgende Konto. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben deutlich lesbar sind und überweisen Sie rechtzeitig.

Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags für die Rückmeldung finden Sie hier.


Überweisungsdaten:
Empfänger/TO: Universität Frankfurt

IBAN: DE18 5005 0000 0001 006535              

SWIFT-BIC: HELA DE FF XXX


Geben Sie bitte unter Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer an.
Ein persönliches Erscheinen für die Rückmeldung ist nicht notwendig, die rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags reicht aus. 

Eine Rückmeldung zum nächsten Semester für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe bei der Goethe-Universität fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht.

Bitte beachten Sie: Für neu zugelassene Bewerber*innen gelten die im Zulassungsbescheid angegebenen Zahlungsfristen!

Dieser Beitrag für das Sommersemester 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

Beitrag zum RMV-Semesterticket und umweltgerechter studentischer Mobilität
176,40 EUR
Beitrag zum Palmengarten-AStA-Semesterticket1,10 EUR
Beitrag zum AStA-Härtefonds2,10 EUR
Beitrag Studierendenschaft14,60 EUR
Beitrag zum Sozial-/Kulturticket*
1,55 EUR
Beitrag zum Campus-Bike
2,38 EUR
Beitrag Studierendenwerk86,50 EUR
Verwaltungskostenbeitrag50,00 EUR
  
Gesamtbeitrag:334,63 EUR


* Auf den Seiten des AstA Frankfurt finden Sie weitere Informationen zum Kulturticket.

RMV-AStA-Semesterticket
Alle Studierende zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Betrag für das RMV-ASTA-Semesterticket. Dafür gilt das digitale Semesterticket ein ganzes Semester als Fahrkarte.
Alle im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden. Ausnahme: IC-, EC- und ICE-Züge.

Semesterticket-Härtefond

Das MainSWerk bearbeitet im Auftrag des AStA der Goethe-Universität die Anträge auf Rückerstattung des AStA-Semestertickets.

Die Antragstellung erfolgt ab dem Sommersemester 2022 digital.

Das Antragsportal und alle Informationen finden Sie online.

Fragen zur Rückerstattung des Semestertickets beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle im Beratungszentrum.

Beratungszentrum des Studierendenwerks Frankfurt am Main
Hörsaalzentrum, Goethe-Universität Campus Westend
Theodor-W.-Adorno-Platz 5
60323 Frankfurt
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 9:00-17:00
Freitag 9:00-15:00
Telefon: 069 / 798 23088
E-Mail: haertefonds@swffm.de
  • Rückmeldefrist Wintersemester: 31. Juli
    Nachfrist Wintersemester (mit 30 € Säumniszuschlag): 31. August
  • Rückmeldefrist Sommersemester: 31. Januar
    Nachfrist Sommersemester (mit 30 € Säumniszuschlag): 28./29. Februar
Bitte halten Sie diese Fristen auch bei einem geplanten Fachwechsel oder der vorgesehenen Bewerbung in einen anderen Studiengang (Bachelor, Master, Promotion) unbedingt ein.

Eine Rückmeldung zum nächsten Semester für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe bei der Goethe-Universität fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht. Sollte der Semesterbeitrag nicht bis Ende der Frist bei der Universität eingegangen sein, kann dieser bis zum Ende der Nachfrist mit 30 € Säumniszuschlag nachentrichtet werden.

Sollte der erhöhte Semesterbeitrag auch bis zu diesem Termin nicht bei der Universität eingegangen sein, erfolgt im Folgemonat Ihre Exmatrikulation.

Nach Eingang des Semesterbeitrags bei der Universität können Sie die Rückmeldebestätigung (Stammdatenblatt, Studien- und Semesterbescheinigungen) im Goethe-Campus abrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung der Überweisung ca. 5 Werktage dauert.

Um das RMV-ASTA-Semesterticket nutzen zu können, müssen Sie Ihren elektronischen Studienausweis (Goethe-Card) mit dem RMV-ASTA Semesterticket am Validierer für das kommende Semester verlängern. Weitere Informationen zur Goethe-Card finden Sie hier.

Der Entscheid über entsprechende Anträge befreit nicht von Säumniszuschlag auf den zu spät entrichteten Semesterbeitrag. Sollten Sie keinen Platz im gewünschten Studiengang erhalten, wird Ihnen bei Exmatrikulation der komplette Semesterbeitrag rückerstattet.  

Überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Matrikelnummer auf das folgende Konto. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben deutlich lesbar sind und überweisen Sie rechtzeitig.

Die Höhe des aktuellen Semesterbeitrags für die Rückmeldung finden Sie hier.


Überweisungsdaten:
Empfänger/TO: Universität Frankfurt

IBAN: DE18 5005 0000 0001 006535              

SWIFT-BIC: HELA DE FF XXX


Geben Sie bitte unter Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer an.
Ein persönliches Erscheinen für die Rückmeldung ist nicht notwendig, die rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags reicht aus. 

Eine Rückmeldung zum nächsten Semester für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe bei der Goethe-Universität fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht.

Bitte beachten Sie: Für neu zugelassene Bewerber*innen gelten die im Zulassungsbescheid angegebenen Zahlungsfristen!

Dieser Beitrag für das Sommersemester 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

Beitrag zum RMV-Semesterticket und umweltgerechter studentischer Mobilität
176,40 EUR
Beitrag zum Palmengarten-AStA-Semesterticket1,10 EUR
Beitrag zum AStA-Härtefonds2,10 EUR
Beitrag Studierendenschaft14,60 EUR
Beitrag zum Sozial-/Kulturticket*
1,55 EUR
Beitrag zum Campus-Bike
2,38 EUR
Beitrag Studierendenwerk86,50 EUR
Verwaltungskostenbeitrag50,00 EUR
  
Gesamtbeitrag:334,63 EUR


* Auf den Seiten des AstA Frankfurt finden Sie weitere Informationen zum Kulturticket.

RMV-AStA-Semesterticket
Alle Studierende zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Betrag für das RMV-ASTA-Semesterticket. Dafür gilt das digitale Semesterticket ein ganzes Semester als Fahrkarte.
Alle im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einbezogenen Verkehrsmittel können benutzt werden. Ausnahme: IC-, EC- und ICE-Züge.

Semesterticket-Härtefond

Das MainSWerk bearbeitet im Auftrag des AStA der Goethe-Universität die Anträge auf Rückerstattung des AStA-Semestertickets.

Die Antragstellung erfolgt ab dem Sommersemester 2022 digital.

Das Antragsportal und alle Informationen finden Sie online.

Fragen zur Rückerstattung des Semestertickets beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle im Beratungszentrum.

Beratungszentrum des Studierendenwerks Frankfurt am Main
Hörsaalzentrum, Goethe-Universität Campus Westend
Theodor-W.-Adorno-Platz 5
60323 Frankfurt
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 9:00-17:00
Freitag 9:00-15:00
Telefon: 069 / 798 23088
E-Mail: haertefonds@swffm.de

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