Ablauf: Der Antrag auf Teilzeitstudium ist auf dieser Seite als Download oder im Studierendensekretariat erhältlich. Vor Antragstellung muss eine Fachstudienberatung wahrgenommen werden. Bitte schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und die entsprechenden Nachweise per Post an das Studierendensekretariat.
Fristen: Anträge für ein Sommersemester müssen bis 01. Mai, für ein Wintersemester bis zum 01. November eingereicht werden.
Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studium Lehre Internationales, Studierendensekretariat, 60629 Frankfurt.
Hinweise: Bitte beachten Sie, dass ein Teilzeitstudium nur innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs aufgenommen werden kann und längstens bis zum Doppelten der Regelstudienzeit (nach Fachsemestern) möglich ist.
Ein Teilzeitstudium im Doppelstudium ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für das BAföG, Kindergeld und den Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.
Verfahrenshinweis: Die Genehmigung des Teilzeitstudiums wird für zwei Semester ausgesprochen. Dabei wird für das dem Genehmigungszeitraum folgende Semester eine Rückmeldesperre ausgesprochen. Das bedeutet, dass Sie trotz vorgenommener Zahlung des Semesterbeitrags nicht für dieses Semester automatisch rückgemeldet werden. Sie müssen dem Studierendensekretariat entweder einen Wiederholungsantrag (siehe unten) zusenden oder kurz schriftlich die Fortführung Ihres Studiums in Vollzeit mitteilen. Die rückwirkende Genehmigung eines Teilzeitstudiums ist gemäß den rechtlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
Wiederholungsantrag: Bei einem Wiederholungsantrag ist ein angemessener Studienfortschritt nachzuweisen (Bescheinigung Prüfungsamt). Bei modularisierten Studiengängen ist darüber hinaus ein Nachweis (Bescheinigung Prüfungsamt) erforderlich, dass während des vorangegangenen Teilzeitstudiums nicht mehr als 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Kreditpunkte oder Leistungsnachweise erworben wurden. Sofern eine solche Bescheinigung aus prüfungsorganisatorischen Gründen noch nicht erstellt werden kann, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat zwecks Verlängerung der Frist zur Vorlage der entsprechenden Bescheinigung in Verbindung.