Rückzahlung von Beiträgen

Wenn Sie bereits die studentischen Beiträge für das kommende Semester an die J. W. Goethe-Universität überwiesen haben, aber z.B. von der Immatrikulation zurücktreten oder sich nach vollzogener Rückmeldung exmatrikulieren wollen, können Sie die Rückzahlung der studentischen Beiträge beantragen:

I. Studienanfänger, die noch vor Semesterbeginn ihren Rücktritt von der Immatrikulation erklären, erhalten ihren Semesterbeitrag abzüglich des Verwaltungskostenbeitrages von 50 € sowie einer Gebühr von 30 € zurück. Gleiches gilt bei einem Rücktritt nach Semesterbeginn bis spätestens zum Ablauf des ersten Monats, wenn dabei der noch unvalidierte Studienausweis (Goethe-Card) vorgelegt wird. Siehe dazu auch: Rücktritt von der Einschreibung/Immatrikulation.

II. Studierende höherer Fachsemester, die sich spätestens zum Ablauf des ersten Monats im Semester rückwirkend zum 30.09 (Ende Sommersemester) bzw. 31.03 (Ende Wintersemester) wieder exmatrikulieren lassen, erhalten den Semesterbeitrag abzüglich des Verwaltungskostenbeitrages von 50 € zurück, wenn sie ihren noch unvalidierten Studienausweis (Goethe-Card) vorlegen. Eine etwaige Säumnisgebühr wegen verspäteter Rückmeldung wird nicht zurückerstattet. Siehe dazu auch: Exmatrikulation

III. Studierende, die ihre Exmatrikulation zum Semesterende erst beantragen, nachdem sie sich schon fürs nächste Semester zurückgemeldet haben, erhalten ihren fürs nächste Semester entrichteten Semesterbeitrag vollständig zurück. Eine etwaige Säumnisgebühr wegen verspäteter Rückmeldung wird nicht zurückerstattet.

Fristen: Die Rückzahlung von Semesterbeiträgen kann unter Beachtung der vorgenannten Regelungen für ein Wintersemester bis zum 31. Oktober und für ein Sommersemester bis zum 30. April beantragt werden.

Ablauf: Das Formular ist auf dieser Seite als Download vorhanden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie die ggf. dem Antrag beizufügenden Unterlagen (siehe unten) können per Post beim Studierendensekretariat eingereicht werden.

Antragsadresse: J. W. Goethe-Universität, Studierendensekretariat, 60629 Frankfurt

Nachweise: Nachweis über die gezahlten Beträge (z.B. Kopie des Kontoauszugs) sowie die Goethe-Card.

Fragen?


Bitte besuchen Sie unsere FAQ-Seite.

Kontakt Webredaktion

Sie haben einen Fehler auf den Webseiten gefunden oder möchten Lob loswerden?

Bitte wenden Sie sich an:
sli-web@uni-frankfurt.de

Besuchen Sie uns auch auf unseren Social-Media-Kanälen

Facebook SLIInstagram SLI