Hochschulzugangsprüfung

Beruflich Qualifizierte ohne berufliche Aufstiegsfortbildung

Wer keine geforderte berufliche Aufstiegsfortbildung nachweisen kann, hat die Möglichkeit durch die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den jeweils angestrebten Studienbereich zu erwerben.

Die prüfende Trägerhochschule für Ihren Studienwunsch können Sie gerne beim Studierendensekretariat (Adresse siehe unten) erfragen. Die Goethe-Universität ist die prüfende Trägerhochschule für Hessen in den Studienwünschen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Soziologie und Politologie.

Die Hochschulzugangsprüfung wird im Studierendensekretariat der Goethe-Universität beantragt und an die Prüfungskommission weitergeleitet. Bei bestandener Hochschulzugangsprüfung wird Ihnen ein Zeugnis nach Maßgabe der jeweils geltenden Vorschriften zum Studium im gewählten Studienbereich an den Hochschulen im Land Hessen ausgestellt, mit dem Sie sich dann um einen Studienplatz im angestrebten Studiengang bewerben können. Die Studienberechtigung behält ihre Gültigkeit auch, wenn der sofortige Studienbeginn nicht möglich sein sollte.

Bewerbungsfrist für die Teilnahme an einer Hochschulzugangsprüfung ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Folgende Bewerbungsvoraussetzungen müssen von Ihnen beachtet werden:

  • eine anerkannte mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich
  • eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum Studiengang verwandten Bereich.
  • die Erweiterung oder Vertiefung des durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbenen Wissens durch qualifizierte Fort- oder Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich, wenn ein Studium angestrebt wird, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist. Die staatliche Anerkennung des Trägers der Weiterbildungsmaßnahme ist nicht Voraussetzung.
Die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung ist gemäß Gebührenordnung HMWK gebührenpflichtig. Gemäß Nummer 21 beträgt die Gebühr aktuell 200 €.
Den Ablauf der Prüfung sowie die inhaltlichen Prüfungsanforderungen entnehmen Sie bitte § 5 und dem Anhang der Prüfungsordnung Hochschulzugang Medizin/Zahnmedizin sowie § 6 der VO über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen des Landes Hessen. Diese sowie den Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung finden Sie jeweils als PDF Datei am Ende dieser Seite zum Download.

Es ist wichtig, dass Ihre Unterlagen fristgerecht und vollständig eingehen, da sie die Grundlage für die Bearbeitung Ihres Antrages sind. Hierbei ist der Tag des Posteingangs bei der Hochschule maßgebend (Ausschlussfrist) für die Wahrung der Frist. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt bei uns eingehen oder unvollständig sind, werden nicht mehr berücksichtigt.

Antrag stellen

Ihren Antrag senden Sie an:
Johann Wolfgang Goethe-Universität, Studierendensekretariat, 60629 Frankfurt am Main


Allgemeine Informationen und Auskünfte über die Voraussetzungen zum Hochschulzugangsverfahren erhalten Sie im Studierendensekretariat:

Studierendensekretariat
Theodor-W.-Adorno-Platz 6, Gebäude: PEG, 1. OG,                                                
Öffnungszeiten: Mo und Mi 12.30 - 15.30 Uhr, Di und Do 08.30 - 11.30 Uhr 
Telefonhotline: 069 / 798 3838  Mo-Fr 9-12h und Mo-Do 13-16h

Kontakt

Studierendensekretariat

E-Mail:

Campus Westend
Theodor-W.-Adorno-Platz 6

Gebäude: PEG-Gebäude, 1. OG
Öffnungszeiten: - vorübergehend geschlossen -                   

Telefonhotline: 069 / 798 3838 
dienstags, mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 14:00 Uhr

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