Hochschulzugang mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung
FAQ
Bei dualen Ausbildungen ist das Abschlusszeugnis der entsprechenden Kammer einschlägig.
Bei Ausbildungen an Fachschulen zählt das Fachschulzeugnis.
Die Wartezeit berechnen wir automatisch. Als Wartezeit zählt die Zeit seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zur Bewerbung, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Beispiel: Die dreijährige Ausbildung wurde Juli 2013 abgeschlossen. Die Bewerbung erfolgt zum Wintersemester 2016/17. Zwischen dem Abschluss der Ausbildung und der Bewerbung bei der Hochschule liegen 3 Jahre, also 6 Wartesemester.
Einige Studiengänge verwenden gewichtete Noten bestimmter Schulfächer zur Ermittlung einer Eignungsnote. Wenn Sie diese Schulfächer nicht hatten, dann lassen Sie das entsprechende Feld dazu bitte frei. Es entstehen Ihnen keine Nachteile im Bewerbungsverfahren. Gleiches gilt, wenn Sie das entsprechende Schulfach nicht über 4 Schulhalbjahre hatten.
Grundsätzlich ist das möglich. Der Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein. Informationen zur Anerkennung finden Sie
hier.
Grundsätzlich ja. Es muss nach dem Wechsel eine neue Studienvereinbarung abgeschlossen werden. Ist eine Studienleistung, die für den neuen Studiengang erforderlich ist, endgültig nicht bestanden worden, so ist ein Wechsel ausgeschlossen.
Grundsätzlich kann man an dem Modellversuch nur teilnehmen, wenn man eine Ausbildung absolviert hat, die vom theoretischen Konzept her als dreijährige Ausbildung angelegt ist. Eine individuelle Verkürzung, z.B. durch besondere Leistungen, ist dabei unschädlich.
Im Rahmen des Modellversuchs ist das nicht möglich. Sie müssen grundsätzlich im ersten Semster beginnen.
Es gibt kein spezielles Angebot für Teilnehmer des Modellversuchs. Die Universität bietet aber für alle Studierende eine ganze Reihe an
Vor- und Brückenkursen an, an denen Sie selbstverständlich auch teilnehmen können.