Hochschulzugang mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung

Beruflich Qualifizierte können seit einigen Jahren leichter ein Studium an hessischen Hochschulen aufnehmen, sofern sie eine abgeschlossene mindestens 3-jähriger Ausbildung mit einer Mindestnote von 2,5 nachweisen können. 

Dieser Zugangsweg ist mit der Fachhochschulreife gleichwertig. Die Fachhochschulreife berechtigt in Hessen zur Aufnahme eines Bachelor-Studiums. Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen werden von diesem Hochschulzugang allerdings nicht erfasst. Eine Übersicht der an der Goethe-Universität angebotenen Bachelor-Studiengänge finden Sie hier.

Folgende Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums müssen erfüllt sein:

  • Realschul – bzw. mittlerer Schulabschluss
  • anerkannte und erfolgreich abgeschlossene mind. dreijährige Berufsausbildung 
  • Durchschnittsnote 2.5 oder besser

Dieser Zugangsweg läuft unter besonderen Rahmenbedingungen:

  • Sie schließen mit uns eine Studienvereinbarung ab. Darin erlauben Sie uns, Daten über Ihren Studienverlauf zu erheben und Sie erklären sich bereit, an Umfragen teilzunehmen.
  • Die Studienvereinbarung verpflichtet Sie dazu, entweder im ersten Semester mindestens 18 Kreditpunkte ODER im ersten Studienjahr mindestens 30 Kreditpunkte zu erwerben. Wenn die jeweilige Prüfungsordnung Ihres gewählten Studienganges höhere Kreditpunktzahlen vorsieht, so sind diese Kreditpunktzahlengrenzen einzuhalten. 
  • Wenn Sie die Bedingungen wiederholt nicht erfüllen, müssen wir Sie exmatrikulieren. Bei dieser Entscheidung werden jedoch Faktoren wie die Pflege von Angehörigen, eine chronische Erkrankung oder Behinderung sowie vergleichbare Gründe einbezogen.
  • Wir empfehlen Ihnen dringend, schon vor der Bewerbung einen Beratungstermin in der Zentralen Studienberatung in Anspruch zu nehmen.

FAQ

Bei dualen Ausbildungen ist das Abschlusszeugnis der entsprechenden Kammer einschlägig.

Bei Ausbildungen an Fachschulen zählt das Fachschulzeugnis.
Die Wartezeit berechnen wir automatisch. Als Wartezeit zählt die Zeit seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zur Bewerbung, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.

Beispiel: Die dreijährige Ausbildung wurde Juli 2013 abgeschlossen. Die Bewerbung erfolgt zum Wintersemester 2016/17. Zwischen dem Abschluss der Ausbildung und der Bewerbung bei der Hochschule liegen 3 Jahre, also 6 Wartesemester.
Einige Studiengänge verwenden gewichtete Noten bestimmter Schulfächer zur Ermittlung einer Eignungsnote. Wenn Sie diese Schulfächer nicht hatten, dann lassen Sie das entsprechende Feld dazu bitte frei. Es entstehen Ihnen keine Nachteile im Bewerbungsverfahren. Gleiches gilt, wenn Sie das entsprechende Schulfach nicht über 4 Schulhalbjahre hatten.
Grundsätzlich ist das möglich. Der Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein. Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.
Grundsätzlich ja. Es muss nach dem Wechsel eine neue Studienvereinbarung abgeschlossen werden. Ist eine Studienleistung, die für den neuen Studiengang erforderlich ist, endgültig nicht bestanden worden, so ist ein Wechsel ausgeschlossen.
Grundsätzlich kann man an dem Modellversuch nur teilnehmen, wenn man eine Ausbildung absolviert hat, die vom theoretischen Konzept her als dreijährige Ausbildung angelegt ist. Eine individuelle Verkürzung, z.B. durch besondere Leistungen, ist dabei unschädlich.
Im Rahmen des Modellversuchs ist das nicht möglich. Sie müssen grundsätzlich im ersten Semster beginnen.
Es gibt kein spezielles Angebot für Teilnehmer des Modellversuchs. Die Universität bietet aber für alle Studierende eine ganze Reihe an Vor- und Brückenkursen an, an denen Sie selbstverständlich auch teilnehmen können.
Einige Studiengänge verlangen Kenntnisse in bestimmten Fremdsprachen. Hier können Sie Sprachkenntnisse in modernen Fremdsprachen erwerben. Sprachkurse zu Latein oder Griechisch finden Sie hier.

Kontakt

Studierendensekretariat

E-Mail:

Campus Westend
Theodor-W.-Adorno-Platz 6

Gebäude: PEG-Gebäude, 1. OG
Öffnungszeiten: - vorübergehend geschlossen -                   

Telefonhotline: 069 / 798 3838 
dienstags, mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 14:00 Uhr

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