Wissenswertes über die Arbeit der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und -rätinnen

In Abstimmung mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen wirken die dezentralen Gleichstellungsvertretungen in ihren Bereichen auf die Umsetzung von Gleichstellung hin. Sie werden für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren gewählt und nehmen in Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten Aufgaben und Beteiligungsrechte, etwa in der Gremienarbeit, den Berufungs- und Einstellungsverfahren wahr. Dazu gehört u.a.

  • Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten bei Einstellungen und Berufungen (mit Ausnahme des Widerspruchsrechts) auszuüben.
  • Mitarbeit (mit beratender Stimme und Antragsrecht) in den Gremien des Fachbereichs (mit Ausnahme der Prüfungsausschüsse)
  • Beratende Mitarbeit bei der Erstellung der GEDAP (Gender & Diversity Aktionspläne) in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen
  • (Erst-) Beratung zur Umsetzung von Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie
  • Unterstützung des Fachbereichs/ der zentralen Einheit bei der Planung und Durchführung von gleichstellungsfördernden Angeboten und Maßnahmen
  • Erste Anlaufstelle und Verweisberatung im Falle von Diskriminierung wegen des Geschlechts und bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Rechtliche Grundlagen der Arbeit der (dezentralen) GlB

Gesetze, Satzungen und Richtlinien:

Eine Übersicht über die wichtigsten Gesetzesstellen etc. zu Gleichstellung und zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie hier.

Weitere zentrale Papiere und Beschlüsse:

Regelungen zum Berufungsverfahren

Satzungen, Richtlinien und weitere Regelungen für die Durchführung von Berufungsverfahren finden sich hier.

Unterschiedliche Modelle der Gleichstellungsvertretungen an den Fachbereichen und den zentralen Einrichtungen

An der Goethe-Universität sind Fachbereichs-Gleichstellungsvertretungen bereits seit Jahrzehnten verankert, dabei haben sich unterschiedliche Modelle herausgebildet. Rechtliche Grundlage ist die 1996 verabschiedete „Satzung zu den Frauenvertretungen" an der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Sie sieht in § 6 (1) vor, dass der Frauenvertretung „nach Möglichkeit verschiedenen Statusgruppen angehören“ sollen.

Modell 1: Gleichstellungsbeauftragte

Diese Form der Gleichstellungsvertretung besteht aus max. drei Frauen: der Gleichstellungsbeauftragten und ihren bis zu zwei Stellvertreterinnen. Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt dabei die Interessen der Frauen aller Statusgruppen (Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Studentinnen und nichtwissenschaftliches Personal). Sechs Fachbereiche und zwei zentralen Einheiten haben dieses Modell gewählt.

Modell 2: Gleichstellungsrat

Im Gleichstellungrat werden die Statusgruppen durch jeweils eine Frau vertreten, die auch dieser Statusgruppe angehört. Der Gleichstellungsrat besteht aus den vier Vertreterinnen der Statusgruppen und ihren bis zu zwei Stellvertreterinnen, somit je nach Grundmodell aus max. acht oder 12 Frauen.
Darüber hinaus gibt es an der Goethe-Universität auch Gleichstellungsräte, die sich aus Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Institute eines Fachbereichs zusammensetzen, oder Gleichstellungsbeauftragte, die für einzelne Statusgruppen zuständig, und deshalb im eigentlichen Sinn keine Gleichstellungsbeauftragten sind. Gleichstellungsräte gibt es derzeit an zehn Fachbereichen.

Professionalisierung der Arbeit der Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten

Regelmäßige Weiterbildungsangebote unterstützen die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der Workshop „Neu im Amt“ wird in der Regel jährlich angeboten und wendet sich an neu gewählte Gleichstellungsbeauftragte. Zusätzlich werden bedarfsorientierte Veranstaltungen zu den unterschiedlichsten Themen rund um die Gleichstellungsarbeit angeboten.

Termine Workshop "Neu im Amt":

Weitere Angebote für Dezentrale GlB:

geplante Veranstaltungen:

  • Workshop zu Erst- und Verweisberatung für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte (voraussichtlich Oktober/ November 2022)
  • Workshop zu rassismuskritische Hochschule (voraussichtlich 1.Quartal 2023)

vergangene Veranstaltungen (Auszug):

Regelmäßige Sitzungen der Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten

Mindestens zweimal pro Semester finden Sitzungen der Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten statt, zu denen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bzw. ihre Stellvertreterin einlädt. Sie unterstützen den kollegialen Austausch zwischen den Fachbereichen und stärken den Informationsfluss zwischen zentraler und dezentraler Gleichstellungsarbeit.

Sitzungstermine 2022:

Mo, 31. Januar 2022 10:00 bis 12:00 Uhr

Mo, 09. Mai 2022 11:00 bis 13:00 Uhr

Nächste Sitzung im Wintersemester 2022/2023 (Termine folgen).

Kontakt

Dr. Anja Wolde
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Leitung des Gleichstellungsbüros

Tel.: +49 69 798-18100
E-Mail: wolde@em.uni-frankfurt.de
Campus Westend, SKW-Gebäude, Raum 05.C110


Annemarie Eifler
Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Referentin Gender & Diversity Controlling

Tel.: +49 69 798-18123
E-Mail: annemarie.eifler@em.uni-frankfurt.de
Campus Westend, SKW-Gebäude, Raum 05.C106