Informationen zu Prüfungen

Master

Zu Beginn Ihres MA-Studiums müssen Sie sich einmalig beim PGKS zur Masterprüfung anmelden, damit ein Datensatz zur Verbuchung Ihrer Seminarleistungen angelegt werden kann.

Die Dokumentation von Studienleistungen wird von den Lehrenden besorgt, d. h. für die Vorlesungen in den WPM 1–4 sowie die H1-Seminare in den WPM 5–8) ist die Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten erforderlich. (Eine gesonderte Anmeldung beim PGKS ist nicht nötig.)

Die Studienleistungen in den beiden Vernetzungsmodulen (PM 10–11) und des Freien Studienprojekts (WPM 9) werden über die entsprechenden Modulscheine nachgewiesen. Dasselbe gilt im Falle von Auflagen (Nachholung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudiengang): Die Absolvierung der Auflagen wird über die entsprechenden BA-Modulscheine nachgewiesen (s.o.). Diese Modulscheine (Vernetzungsmodule; ggf. Auflagen) müssen von einem Mitglied des Instituts für Musikwissenschaft gegengezeichnet und mit einem Stempel versehen werden, sobald alle erforderlichen CPs erreicht sind. Erst dann kann das PGKS die Module/Leistungen verbuchen.

Im Verlauf Ihres Studiums müssen Sie sich zu den jeweiligen Modulabschlussprüfungen der WPM 1–8 anmelden. Prüfungstermine und die Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf den Seiten des PGKS. 

Die Masterarbeit muss beim PGKS angemeldet werden. Darüber hinaus müssen Sie regelmäßig am Kolloquium der Absolvent*innen teilnehmen und dort Ihre Arbeit präsentieren.

Unter den folgenden Links finden Sie die erforderlichen Formulare (unter "Downloads") sowie weitere Informationen:

(PGKS steht für Prüfungsamt Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften, ehemals "Philprom")

Merkblatt und Prüfungstermine