Große und kleine Fakultas

Studierende des Gymnasiallehramts mit dem Erstfach Musik oder Kunst haben die Möglichkeit, das zweite Unterrichtsfach im Umfang eines L2-Unterrichtsfachs (53 CP) zu studieren und damit die Lehrbefähigung „kleine Fakultas“ zu erwerben (vgl. § 12 Abs. 4 HLbG). Dies ist für Studierende der Goethe-Universität jedoch nur dann möglich, wenn das gewählte Unterrichtsfach auch für L2 an dieser Universität angeboten wird. Die möglichen L2-Unterrichtsfächern können Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats entnehmen.

Insgesamt werden Sie für das L3-Studium eingeschrieben. Ob Sie das Unterrichtsfach im Umfang der kleinen oder großen Fakultas studieren möchten, geben Sie bei der Erstmeldung an.

Studierende mit großer Fakultas: Sie können sich regulär elektronisch für Ihre Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Studieren Sie nach einer PO-Version vor 2017, nutzen Sie bitte weiterhin die Modulscheine.

Studierende mit kleiner Fakultas (PO-Version vor 2017): Wird das kleine Unterrichtsfach nach einer PO-Version vor 2017 studiert, weisen Sie uns Ihre Leistungen mittels der Modulscheine nach. Das Anmelde und Rücktrittsverfahren zu Prüfungen findet weiterhin über die jeweilige Lehrperson statt.

Studierende mit kleiner Fakultas (PO-Version ab 2017): Eine elektronische Anmeldung zu den Studien- und Prüfungsleistungen ist nicht möglich. Sie melden sich über die jeweilige Lehrperson zu den Studien- und Prüfungsleistungen an. Ihre Leistungen weisen Sie mithilfe eines Laufzettels beim ZPL nach, auf dem die Lehrpersonen Ihre Leistungen bestätigen. Er dient Ihnen zugleich als Nachweis bei der Lehrperson, dass Sie sich tatsächlich nicht elektronisch anmelden konnten. Den Laufzettel erhalten Sie über das ZPL per E-Mail.

Sollten Sie zwischen kleiner und großer Fakultas wechseln wollen, müssten Sie eine aktualisierte Erstmeldung einreichen, auf der Sie den Wechsel angeben. Bitte beachten Sie, dass sich in diesem Fall auch die Anmelde- und Rücktrittsprozedere verändern können (siehe oben).

Die bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können über den zuständigen Fachbereich für den neugewählten Umfang anerkannt werden. Setzten Sie sich diesbezüglich mit den Kolleg*innen im Fachbereich in Verbindung. Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpersonen zur Verfügung.