Liebe ERASMUS-Teilnehmer*innen 2023/24,
hier auf dieser Seite werden Sie zeitnah die Informationen speziell zu Ihrem ERASMUS-Jahrgang finden. Wir sind derzeit dabei, alle notwendigen Informationen zusammenzutragen und werden Sie so schnell wie möglich veröffentlichen. Wir bitten um etwas Geduld.
Alle jahrgangsübergreifenden Infos finden Sie in den allgemeinen Informationen für Outgoings. Die allgemeinen Informationen werden sukzessive aktualisiert.
ONLINE LEARNING AGREEMENT
Das Learning Agreement wird auch im Jahrgang 2023/24 als OLA = Online Learning Agreement abgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, in denen der OLA-Prozess nicht funktioniert oder die Gasthochschule das Verfahren nicht anbietet, kann auf die alte Learning Agreement-Vorlage zurück gegriffen werden, die Ihnen im Workflow Ihres Teilnehmer*innenkontos als Download zur Verfügung gestellt wird.
Leitfaden OLA, FAQ OLA, Zeichnungsberechtigte im Fachbereich/Institut sowie weitere Informationen zum OLA und zum alten Learning Agreement finden Sie in den allgemeinen Informationen für Outgoings unter https://www.uni-frankfurt.de/38298607/Vor_Ihrer_Abreise#accordeon-f4045ad2 .
Alle regulär bis 01. April 2023 eingegangenen Bewerbungen wurden inzwischen anhand der Meldungen der Programmbeauftragten bearbeitet, d.h. als nominiert oder abgelehnt markiert. Bewerber*innen, die nominiert wurden, können sich nun ihre Teilnahmebestätigungen herunterladen. In einem nächsten Schritt werden die Stipendiensummen errechnet, die demnächst (voraussichtlich im Juni) im Teilnehmer*innenkonto eingesehen werden können. Dann werden auch die Teilnahmebestätigungen inkl. Stipendiensumme als Download zur Verfügung stehen.
Herzliche Grüße
Ihr Outgoing-Team, Global Office
Wer erhält einen Mobilitätszuschuss?
alle regulären ERASMUS-Teilnehmenden (d.h. bis auf die mit Zielland Schweiz oder ERASMUS-Freemover/Zero Grant-Studierende)
Wie hoch ist der Mobilitätszuschuss?
Die Höhe der ERASMUS-Förderraten für die drei Ländergruppen wird vom DAAD bundesweit einheitlich vorgegeben. Wir als entsendende Hochschule sind verpflichtet, diese vorgegebenen Raten unverändert anzuwenden.
Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: Monatspauschale 600€ (Tagespauschale 20,00€) - maximale Sockelförderung 2.400€ bei einem Semester, 4.800€ bei zwei Semestern
Ländergruppe 2: Belgien, (Deutschland), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: Monatspauschale 540€ (Tagespauschale 18,00€) - maximale Sockelförderung 2.160€ bei einem Semester, 4.320€ bei zwei Semestern
Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: Monatspauschale 490€ (Tagespauschale 16,33333333€) - maximale Sockelförderung 1.960€ bei einem Semester, 3.920€ bei zwei Semestern
Auf die Sockelförderung kommen ab dem Jahr 2022/23 Social Top ups für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ monatlich (8,33333333€ pro Fördertag), und Förderung für Green Travel, über die Sie Informationen im nächsten Punkt finden.
Die finanziellen Informationen auf dieser Seite gelten lediglich für ein Studium im Gastland, nicht für ein Online-Studium außerhalb des Gastlandes.
Dieser Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen ist für Geförderte nur jeweils einmal anwendbar, auch wenn mehrere der Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind. Mit dem Top up für Praktika und grünes Reisen sind die Zuschüsse für Teilnehmende mit geringeren Chancen kombinierbar.
Wie sind die „geringeren Chancen“ nachzuweisen?
Im Sinne eines einfachen Zugangs zum Programm sind Nachweis- und Dokumentationspflicht für Top ups niederschwellig gestaltet:
Ab 2023/24 können auch Teilnehmer*innen ins Vereinigte Königreich Social Top-ups erhalten.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können das Social Top-up (€250/Monat) beantragen:
Voraussetzungen bei Studierenden mit einer Behinderung:
Voraussetzungen bei Studierenden mit chronischer Erkrankung:
Nachweis (verpflichtend):
ODER
Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen. Auch vorbereitende Reisen, die der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität, dienen, können gefördert werden.
Voraussetzungen:
Teilnehmende mit Kind(ern) können das Social Top-up (€250/Monat) beantragen:
Voraussetzungen:
ODER
Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen. Auch vorbereitende Reisen, die der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität, dienen, können gefördert werden.
Voraussetzungen:
Laut dem EU Green Deal soll die EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen und alle EU-Maßnahmen und Strategien sollen helfen, dieses Ziel zu erreichen. Für das ERASMUS-Programm Studium im Ausland, das nach wie vor den Schwerpunkt auf physische Mobilität ins Gastland legt, bedeutet das, dass der ökologische Fußabdruck graduell kleiner werden soll. Green Travel bedeutet also nachhaltiges Reisen.
Als Motivation für eine umweltfreundlichere An- oder Abreise an die und von der Gasthochschule erhalten ERASMUS-Teilnehmer*innen zusätzliche finanzielle Förderung. Die An- und/oder Rückreise muss per Bahn, Bus oder im Auto per Fahrgemeinschaft (z.B. mit anderen ERASMUS-Teilnehmer*innen bzw. anderen Personen, die sowieso die gleiche Destination haben) erfolgen, Reisende per Fähre (z.B. nach Skandinavien) erhalten die Förderung ebenfalls, wenn der Rest ihrer Reise per Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft erfolgt. Flugreisende erhalten keine Green Travel-Förderung.
Die Green Travel-Förderung besteht aus:
Voraussetzungen:
Auszahlung der Förderung:
Wie hoch ist die Förderung?
Nachdem der uns zur Verfügung stehende Etat bekannt ist und auch die Anzahl der Green Travel- und Social top up-Kandidat*innen, konnte die Berechnung der Förderdauer erfolgen. Bei einem Aufenthalt von 1 Semester werden in 2023/24 anfänglich pauschal 4 monatliche Förderraten berechnet, (120 Fördertage) und bei 2 Semestern 8 Förderraten (240 Fördertage), auch wenn das Auslandsstudium länger oder kürzer geplant ist oder dauern sollte. Bei einem Trimester gilt die Semester-Regelung, bei 2 Trimestern und 3 Trimestern die Regelung für 2 Semester.
Bitte beachten Sie: Die anfangs berechnete Gesamtsumme beruht auf 120 bzw. 240 Fördertagen = von der Gasthochschule nachgewiesener Studienaufenthalt im Gastland. D.h. wenn die Zahl der Fördertage geringer ist, reduziert sich die finale Gesamtsumme entsprechend und entspricht nicht mehr der Pauschalsumme! Die Pauschalsumme ist gleichzeitig auch die maximale Fördersumme. Wenn Ihr Studienaufenthalt länger als 120/240 Tage dauert, können die zusätzlichen Tage nicht gefördert werden, sind also Zero Grant-Tage.
Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?
Die Auszahlung der Zuschüsse an die Teilnehmenden erfolgt zentral durch das Global Office und in der Regel in zwei Raten. Wir weisen den Teilnehmenden innerhalb von vier Wochen nach Upload des unterschriebenen Grant Agreement (und danach Einreichung im Papieroriginal) die erste Rate in Höhe von ca. 75% der anfangs berechneten Gesamtsumme auf ihr Konto an. Studierende, die erst im SoSe 2024 ins Ausland gehen, erhalten ihre erste Rate ab Anfang Januar 2024. Nachdem diese Auszahlung getätigt ist, sind Änderungen der Förderung bis zur Endabrechnung des Auslandsstudiums nicht mehr möglich, außer bei Verlängerungen oder Verkürzungen um ein Semester.
Was passiert bei Verlängerungen des ERASMUS-Aufenthaltes?
Bei um ein Semester verlängerten Studienaufenthalten kann der Verlängerungszeitraum gefördert werden mit weiteren Förderraten, wenn Sie diese Verlängerung im Teilnehmer*innenkonto 1 Monat (30 Tage) vor dem ursprünglich geplanten, im System hinterlegten Studienende beantragen und nur, falls wir noch ausreichende Fördermittel haben. Die Verlängerungsrate würde frühestens in der zweiten Januarhälfte 2024 ausgezahlt. Falls Sie die Verlängerung nicht beantragen, wird der Verlängerungszeitraum als sogenannte "Zero Grant Tage" berücksichtigt, also leider ungefördert. Geringe Verlängerungen um wenige Tage oder Wochen müssen zwar von uns erfasst werden, können aber nicht gefördert werden, wenn sie die noch nicht feststehende maximale Förderdauer (siehe oben) überschreiten. Bitte beachten Sie, dass laut ERASMUS-Regelwerk nur die Zeiträume finanziell gefördert werden können, die vorher geplant und vereinbart sind und deren physische Durchführung durch die Gasthochschule bestätigt werden. Wenn Ihre im Teilnehmer*innenkonto eingetragene, geplante Studiendauer unter der der Pauschale zugrunde liegenden maximalen Förderdauer liegt, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, um die verlängerte Dauer gefördert zu bekommen.
tagesgenaue Abrechnung der finanziellen ERASMUS-Förderung bei kürzeren Aufenthalten
Da wir verpflichtet sind, Ihren Studienaufenthalt im Nachhinein tagesgenau zu erfassen, werden wir dies anhand des dann vorliegenden, von der Gasthochschule in einer Confirmation bestätigten Anfangs- und Enddatums der physischen Mobilität machen. Falls sich dabei herausstellt, dass Ihr Studienaufenthalt die pauschalen Monate unterschritten hat, also kürzer war als der für die komplette Pauschalsumme zu Grunde liegende und nötige Förderzeitraum, müssen wir die Förderung nachträglich tagesgenau neu berechnen und die 25%-Rate = Schlussrate anteilig reduzieren oder bei sehr kurzen Aufenthalten (unter 90 Tagen bei einem oder 180 Tagen bei zwei Semestern) auf Null setzen und einen Teilbetrag der ersten Rate zurückfordern.
Gleiches gilt, wenn die ursprünglich geplante Dauer unter 120 bzw. 240 Tagen lag, der tatsächliche Aufenthalt länger war als geplant, aber eine Verlängerung nicht oder nicht fristgerecht beantragt wurde, da wir dann leider nur den ursprünglich geplanten Zeitraum und nicht die tatsächliche Dauer fördern dürfen.
Bei denen, die ein kurzes Semester oder ein einzelnes Trimester an der Gasthochschule machen, wird es definitiv so sein, dass der tatsächliche Zeitraum im Nachhinein so kurz ist, dass eine Teilrückzahlung der ersten Rate notwendig wird. Generell gilt: Die Mindestförderdauer bei ERASMUS beträgt 2 Monate bzw. 60 Tage, kürzere Aufenthalte sind nicht gestattet und damit nicht förderfähig.
Auszahlung der sogenannten 25%-Rate oder Schlussrate
Die ausstehende 25%-Rate oder Schlussrate wird erst an die Teilnehmenden überwiesen, nachdem die geforderten einzureichenden bzw. hochzuladenden Unterlagen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes eingegangen sind und die EU Online Survey und der erste OLS-Sprachtest komplettiert wurden. Ihr Anspruch auf 100% der schlussendlich berechneten Förderung ist an die fristgerechte Erledigung aller abschließenden administrativen Schritte geknüpft.
Auszahlungstermine für die Schlussrate für beendete und auch abgebrochene Mobilitäten des WS 2023/24 immer zu Anfang und zur Mitte eines Monats, beginnend im Februar 2024. Auszahlungen für die Schlussrate der Jahresaufenthalte und SoSem 24-Mobilitäten beginnen frühestens ab Juni 24.
Das Sprachenzentrum der GU bietet z.T. Vorbereitungssprachkurse für Erasmus sowie auch weitere Sprachkurse in den Semesterferien oder auch semesterbegleitend an für Sprachen, die Unterrichts- oder Landessprache Ihrer ERASMUS-Mobilität sind. Weitere Infos unter http://www.sprachenzentrum.uni-frankfurt.de
Die Kursteilnahme von ERASMUS-Teilnehmer:innen 2023/24 an den Kursen wird vom GO finanziell aus ERASMUS-Mitteln unterstützt - siehe hier auf der Seite der Punkt Erstattung kostenpflichtiger Sprachkurse.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Übernahme der Sprachkursgebühren stehen in ERASMUS leider nur begrenzte Mittel zur Verfügung, in Höhe der jeweiligen Sprachkursgebühren, aber insgesamt für maximal 2 Sprachkurse und insgesamt nicht mehr als 100€ pro Teilnehmer*in.
Wie bekommt man die Sprachkursgebühren zurückerstattet?Im Teilnehmer*innenkonto hochladen (in einer Datei):
Verlängerungen, z.B. durch
müssen Sie bis spätestens 30 Tage vor dem im System hinterlegten ursprünglich geplanten Studienende im Teilnehmer*innenkonto im Bereich "Während des Auslandsaufenthaltes" beantragt werden. (Diese Beantragung ist also erst möglich, wenn die Ankunftsbestätigung von Ihnen hochgeladen und vom GO erfasst wurde.)
Ein Verlängerungsantrag ist auch dann nötig, wenn Ihre tatsächliche Studiendauer länger ist als die im System hinterlegte geplante Studiendauer (pauschal berechnete Tage pro Semester), und Sie einige Tage oder Wochen länger als geplant studieren werden, da laut ERASMUS-Regelwerk nur die Zeiträume finanziell gefördert werden können, die vorher geplant und vereinbart sind. Alle weiteren Informationen zum Prozedere finden Sie unter Verlängerung.
Eine weitere Förderung ist nicht garantiert, ggf. ist eine Verlängerung nur als ERASMUS-Freemover möglich, falls nicht mehr genügend Fördermittel vorhanden sind. Für die Genehmigung der Verlängerung im System ist es nötig, dass zuerst Ihr/e Frankfurter Programmbeauftragte/r und danach Ihre Gasthochschule der Verlängerung zustimmen. Bitte informieren Sie die Zuständigen darüber, diese Zustimmung per formloser Email direkt an outgoing@em.uni-frankfurt.de zu senden.