Nein, die Teilnahme am MAEG erfolgt auf freiwilliger Basis. Entscheiden Sie sich gegen die Teilnahme am MAEG, so darf dies nicht zu beruflichen Nachteilen führen.
Die Entwicklungsmöglichkeiten für Sie als Mitarbeitende sind vielfältig: Der Erwerb spezifischer Qualifikationen, die für die derzeitige oder eine zukünftige Tätigkeit wichtig sind, gehören im Sinne des lebenslangen Lernens genauso dazu wie bspw. eine Veränderungen des Aufgabenfeldes oder ein Stellenwechsel mögliche Entwicklungsperspektiven sind. Durch Qualifikationen und Kompetenzerweiterung sollen Sie so vor dem Hintergrund der sich ständig wandelnden Anforderungen unterstützt werden. Der Erwerb spezifischer Qualifikationen kann bspw. im direkten Arbeitsumfeld, im kollegialen Austausch und/oder durch Seminare, Auslandsaufenthalte, Workshops, E-Learnings oder durch neue Arten der Zusammenarbeit geschehen. Darüber hinaus können Sie im MAEG Wünsche bspw. zu Ihrem Arbeitsplatz und/oder Arbeitsabläufen in ruhiger und vertrauensvoller Atmosphäre besprechen.
Das MAEG ist grundsätzlich kein Personal- oder Gehaltsgespräch. Ihr Gehalt ist über die Entgeltordnung (EHO) und somit die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe im Rahmen des TV-G-U festgelegt. Für eine Höhergruppierung sollten Sie sich an die Abteilung Personalservices richten.
Auch bei einer befristeten Stelle ist es sinnvoll, sich über die Zusammenarbeit auszutauschen und zu besprechen, wie diese ggf. weiter verbessert werden kann. Außerdem ist es ratsam, sich frühzeitig über die beidseitigen Wünsche, Vorstellungen und Erwartungen für die Zeit nach der Befristung abzustimmen.
Grundsätzlich ja; auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sollten mit ihrer Führungskraft regelmäßig in einem vertrauensvollem Dialog über die gemeinsame Zusammenarbeit und die weitere Entwicklung sprechen.
Ja, die Möglichkeit, eine Person ihres/seines Vertrauens zum MAEG hinzuziehen, besteht für die Führungskraft, wenn sie/er das Gespräch aus konkret zu benennenden Gründen nicht allein mit der/dem Mitarbeiter*in führen möchte. Als Mitarbeiter*in können Sie diese Gründe im Vorfeld erfragen. Sollten Sie sich mit der Situation unwohl fühlen, raten wir Ihnen, dies mit Ihrer Führungskraft im Vorfeld zu besprechen. Unabhängig davon steht es Ihnen jederzeit frei, eine Person Ihres Vertrauens zu dem Gespräch hinzuzuziehen. Dies müssen Sie nicht explizit begründen. Wir raten Ihnen allerdings, sich über die Erwartungen und die Rolle an die mitgebrachte Person im Vorfeld Gedanken zu machen und diese mit der Person Ihres Vertrauens zu besprechen. Außerdem können Sie stets den Personalrat zu einem MAEG hinzuziehen und/oder ein laufendes MAEG abbrechen.
Hier muss im Einzelfall und im Einvernehmen aller Beteiligten entschieden werden. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Sollten Sie Fragen an die abwesende Führungskraft haben, kann das persönliche Gespräch mit dieser nachgeholt werden.
Nein, ein MAEG kann grundsätzlich auch in den anderen Monaten geführt werden, wichtig ist nur, dass dies regelmäßig (jährlich, bei Bedarf auch in kürzeren Abständen) und in einem wiederkehrenden Rhythmus geschieht. Hierfür bieten sich die Monate Februar - Mai besonders an, da diese Gelegenheit bieten, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und gemeinsam auf die kommenden Monate zu schauen. Für neue Beschäftigte soll das MAEG ca. 3 Monate nach Arbeitsantritt stattfinden, um frühzeitig eine gute Unterstützung in der Einarbeitungsphase anzubieten.
Ja. Anfang Februar sendet die Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung als Startzeichen für die Gespräche eine E-Mail an alle Beschäftigten und Führungskräfte der Goethe-Universität. Falls die für Sie verantwortliche Führungskraft ca. drei Wochen nach Versand dieser E-Mail noch nicht auf Sie zugegangen ist, um bspw. einen Termin für ein MAEG mit Ihnen abzusprechen, sollten Sie selbst aktiv auf Ihre Führungskraft zugehen. In dem Fall, dass die für Sie verantwortliche Führungskraft das Gespräch nicht führen möchte, Sie aber ein Interesse an dem Gespräch haben, können Sie das MAEG einfordern. Dabei sollten Sie den Gesprächswunsch zunächst erneut bei Ihrer Führungskraft platzieren. Kommt die Führungskraft auch dann nicht ihrer Verantwortung nach, haben Sie die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens (z. B. die nächst höhere Führungskraft, Arbeitskolleg*in, Personalrat) zur Klärung der Situation hinzuziehen.
Der Dokumentationsbogen beinhaltet die Gesprächsinhalte und mögliche Vereinbarungen des MAEGs. Nach dem Gespräch (evtl. auch mit etwas zeitlichem Abstand) wird der Dokumentationsbogen von beiden Gesprächspartner*innen unterschrieben. Die/der Mitarbeiter*in erhält das Original des Bogens, die Führungskraft behält eine Kopie. Beide Gesprächspartner*innen sind angehalten, den Gesprächsbogen unzugänglich für Dritte aufzubewahren, da die Inhalte vertraulich sind und nur den beiden Gesprächspartner*innen bekannt sein sollten. Zweck der Dokumentation ist vor allem, in nachfolgenden MAEG inhaltlich darauf aufzusetzen, aber auch getroffene Vereinbarungen nicht aus dem Auge zu verlieren.
Inhalte des vertrauensvollen Gespräches werden nur in besonderen Situationen und mit Ihrer Zustimmung weiteren Personen zugänglich gemacht. Dies wird explizit auf dem Dokumentationsbogen vermerkt. Besondere Situationen können sein:
Dennoch wird keinesfalls der Dokumentationsbogen als solches an andere Abteilungen gesandt.
Um Feedback zum Instrument MAEG zu geben, können Sie den ausgefüllten Evaluationsbogen an consulting.peoe@uni-frankfurt.de schicken.
Nein, die Teilnahme am MAEG erfolgt auf freiwilliger Basis. Entscheidet sich Ihr/e Mitarbeiter*in gegen die Teilnahme am MAEG, so darf dies nicht zu beruflichen Nachteilen für sie/ihn führen.
Die Entwicklungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeitenden sind vielfältig: Der Erwerb spezifischer Qualifikationen, die für die derzeitige oder eine zukünftige Tätigkeit wichtig sind, gehören im Sinne des lebenslangen Lernens genauso dazu wie bspw. eine Veränderungen des Aufgabenfeldes oder ein Stellenwechsel mögliche Entwicklungsperspektiven sind. Durch Qualifikationen und Kompetenzerweiterung sollen die Mitarbeitenden so vor dem Hintergrund der sich ständig wandelnden Anforderungen unterstützt werden. Der Erwerb spezifischer Qualifikationen kann bspw. im direkten Arbeitsumfeld, im kollegialen Austausch und/oder durch Seminare, Auslandsaufenthalte, Workshops, E-Learnings, Videos oder durch neue Arten der Zusammenarbeit geschehen. Darüber hinaus können Sie im MAEG Wünsche zu bspw. zum Arbeitsplatz und oder Arbeitsabläufen in ruhiger und vertrauensvoller Atmosphäre besprechen.
Auch mit einer/m befristet tätigen Mitarbeiter*in ist es sinnvoll, sich über die Zusammenarbeit auszutauschen und zu besprechen, wie diese noch weiter verbessert werden kann. Außerdem ist es ratsam, sich frühzeitig über die beidseitigen Wünsche, Vorstellungen und Erwartungen für die Zeit nach der Befristung abzustimmen.
Grundsätzlich ja; auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sollten mit ihrer Führungskraft regelmäßig in einem vertrauensvollem Dialog über die gemeinsame Zusammenarbeit und die weitere Entwicklung sprechen.
Sie sollten Ihrer/Ihrem Mitarbeiter*in erläutern, dass das MAEG grundsätzlich kein Personal- oder Gehaltsgespräch ist. Das Gehalt ist über die Entgeltordnung (EHO) und somit die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe im Rahmen des TV-G-U festgelegt. Für eine Höhergruppierung sollte sich Ihr/e Mitarbeiter*in an die Abteilung Personalservices richten.
Betonen Sie stattdessen, dass Sie im MAEG gemeinsam auf die Zusammenarbeit, notwendige und gewünschte Qualifizierungen und mögliche berufliche Weiterentwicklung abseits von Gehaltsveränderungen sprechen möchten
Ja, die Möglichkeit, eine Person ihres/seines Vertrauens zum MAEG hinzuziehen, besteht für die Mitarbeitenden jederzeit, ohne dies explizit begründen zu müssen. Auch Sie als Führungskraft können eine Person Ihres Vertrauens zu dem Gespräch hinzuziehen, falls Sie als Führungskraft das Gespräch aus konkret zu benennenden Gründen nicht allein mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter führen möchten. Dies sollten Sie Ihrer/Ihrem Mitarbeiter*in unbedingt im Vorfeld mitteilen und diese Gründe benennen. Wir raten Ihnen in einem solchen Fall, sich über die Erwartungen und die Rolle an die mitgebrachte Person im Vorfeld Gedanken zu machen und diese mit der Person Ihres Vertrauens zu besprechen.
Nein, ein MAEG kann grundsätzlich auch in den anderen Monaten geführt werden, wichtig ist nur, dass dies regelmäßig (jährlich, bei Bedarf auch in kürzeren Abständen) und in einem wiederkehrenden Rhythmus geschieht. Hierfür bieten sich die Monate Februar - Mai besonders an, da diese Gelegenheit bieten, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und gemeinsam auf die kommenden Monate zu schauen. Für neue Beschäftigte soll das MAEG ca. 3 Monate nach Arbeitsantritt stattfinden, um frühzeitig eine gute Unterstützung in der Einarbeitungsphase anzubieten.
Hier muss im Einzelfall und in Einvernehmen aller Beteiligten entschieden werden. Diese Optionen stehen zur Verfügung:
Wenn Sie im Rahmen des MAEG eine kritische Rückmeldung geben möchten, dann orientieren Sie sich an diesen Regeln:
Nein, so etwas gibt es nicht. Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es in dem MAEG um die Entwicklung Ihrer/Ihres Mitarbeiters*in geht. Es handelt sich nicht um ein Beurteilungsgespräch, bei welchem Sie Ihre/Ihren Mitarbeiter*in hinsichtlich möglicher Kriterien einstufen.
Der Dokumentationsbogen beinhaltet die Gesprächsinhalte und mögliche Vereinbarungen des MAEGs. Nach dem Gespräch (evtl. auch mit etwas zeitlichem Abstand) wird der Dokumentationsbogen von beiden Gesprächspartner*innen unterschrieben. Die/der Mitarbeiter*in erhält das Original des Bogens, Sie als Führungskraft behalten eine Kopie. Beide Gesprächspartner*innen sind angehalten, den Gesprächsbogen unzugänglich für Dritte aufzubewahren, da die Inhalte vertraulich sind und nur den beiden Gesprächspartner*innen bekannt sein sollten. Zweck der Dokumentation ist vor allem, im nachfolgenden MAEG inhaltlich darauf aufzusetzen, aber auch getroffene Vereinbarungen nicht aus dem Auge zu verlieren Inhalte des vertrauensvollen Gespräches werden nur in besonderen Situationen und mit Ihrer beider Zustimmung weiteren Personen zugänglich gemacht. Dies wird explizit auf dem Dokumentationsbogen vermerkt. Besondere Situationen können sein:
Dennoch wird keinesfalls der Dokumentationsbogen als solches an andere Abteilungen gesandt.
Um Feedback zum Instrument MAEG zu geben, können Sie den ausgefüllten Evaluationsbogen genauso wie die Information, dass ein MAEG stattgefunden hat an consulting.peoe@uni-frankfurt.de schicken.