Antragsberechtigte

Wer kann sich auf eine Förderung bewerben?

Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt der Förderung

  • an der Goethe-Universität eingeschrieben sein
  • sich innerhalb der Regelstudienzeit* befinden 
  • bisher weniger als 2 Jahre ein Deutschlandstipendium der Goethe-Universität erhalten haben
  • Gleiches gilt für ausländische Studierende bzw. für Studierende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.

Sie können sich auch für das Deutschlandstipendium bewerben, wenn Sie sich auf ein Studium an der Goethe-Universität beworben haben, aber noch nicht immatrikuliert sind, bpsw. aufgrund eines noch laufenden Zulassungsverfahrens. Die Förderzusage erfolgt dann vorbehaltlich der Einschreibung in dem Studiengang, mit dem Sie sich auf das Stipendium beworben haben.

Es werden auch Zweit- oder Masterstudien gefördert.

Nicht gefördert werden:
  1. Studien im Studienkolleg
  2. Promotionsstudien
* Damit Studierenden in Hessen aufgrund der Corona-Einschränkungen keine Nachteile entstehen, hat die hessische Landesregierung eine Verlängerung der Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 an hessischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden um bis zu vier Semester beschlossen.

Wie hoch ist meine Regelstudienzeit?

Regelstudienzeit 

Im konkreten Bewerbungsfall gilt die Regelstudienzeit des Studiengangs, mit dem man sich auf das Deutschlandstipendium bewirbt. Die folgende Tabelle dient dabei nur der Übersicht. Damit Studierenden in Hessen aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen keine Nachteile entstehen, hat die hessische Landesregierung eine Verlängerung der Regelstudienzeit für alle im Sommersemester 2020; Wintersemester 2020/21; Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 an hessischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden um bis zu vier Semester beschlossen.

Angestrebter AbschlussRegelstudienzeit in Semestern
Bachelor6 oder 8
Master4
Lehramt L1 und L27
Lehramt L3 und L59
Diplom9 oder 10
Magister9
Staatsexamen (Medizin)13
Staatsexamen (Zahnmedizin)11
Staatsexamen (alle anderen)9

Ausnahmen
Erste theologische Prüfung/Magister Theologiae*: 10

*Im Falle der Regelstudienzeitverlängerung zum Fremdsprachenerwerb nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! 

Gibt es Ausnahmen bei Überschreitung der Regelstudienzeit?

Härtefallantrag

Sie können einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer stellen, sofern einer der Gründe gemäß §7 Abs. 1 StipG für Sie zutrifft:

Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Senden Sie den Antrag mit Nachweisen für den geltend gemachten Härtefallgrund rechtzeitig (mind. 10 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist) an deutschlandstipendium@uni-frankfurt.de, so dass Sie nach einem Bescheid noch die Möglichkeit haben, sich fristgerecht zu bewerben.
 

Der formlose Antrag sollte folgende Daten enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Antragstext mit Begründung
  • Nachweise

FAQ

Sybille Blöcker
Studium Lehre Internationales

Postadresse:
Goethe-Universität 
Studium Lehre Internationales
„Deutschlandstipendium“
60629 Frankfurt a.M.

Telefonhotline: 069/798 3838
Mo-Fr 9-12 Uhr und Mo-Do 12:30-15:30 Uhr