Ärzt*innen und Gesundheit

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Falls Sie in Deutschland ärztliche Beratung benötigen, können Sie Ihre Kolleg*innen oder Bekannten fragen, wen sie empfehlen. Alle Allgemein- und Fachärzt*innen, auch in Ihrer Wohnortnähe, finden Sie im örtlichen Telefonbuch, Branchenbuch oder http://arztsuchehessen.de.

Es ist oft sinnvoll, zuerst einen Praxis für Allgemeinmedizin – die sogenannten hausärztliche Beratung – aufzusuchen, durch welche Sie bei Bedarf an eine fachmedizinische Einrichtung überweisen kann. Sie sollten bei allen Ärzt*innen vorher telefonisch einen Termin vereinbaren. Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen bekommen Sie sofort oder am selben Tag einen Termin. In allen anderen Fällen kann es sein, dass Sie einige Tage oder sogar Wochen bis zu Ihrem Termin warten müssen, vor allem bei Zahnärzt*innen oder weiteren ärztlichen Fachkräften. Zu allen Praxisbesuchen ist die Versicherungskarte mitzunehmen.

Als Arbeitnehmer*innen sind Sie auf jeden Fall krankenversichert – entweder als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung. Werden Sie krank, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Behandlung. Der Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich hierbei auf folgende Leistungen:

  1. Ambulante medizinische Behandlung, z. B. in einer Praxis
  2. Zahnbehandlung
  3. Medikamente, Heilmittel und medizinische Geräte
  4. stationäre medizinische Behandlung, z. B. in einem Krankenhaus
  5. medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
  6. Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung

Wenn Ihr*e Ehepartner*in nicht arbeitet, können Sie ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder.

Übrigens: Durch den Abschluss einer Krankenversicherung sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung springt ein, wenn Sie sich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen können – also Hilfe von einer Pflegekraft brauchen.

Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

Als Kassenpatient*in kommen nahezu keine Kosten auf Sie zu. Denn die Ärztin oder der Arzt wird die Kosten nicht Ihnen in Rechnung stellen, sondern direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.