Bei einem Auslandsstudium mit Kind spielen neben fachlichen, sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten an einer potentiellen Gasthochschule weitere Faktoren eine entscheidende Rolle. Die Suche nach Betreuungs- und passenden Wohnmöglichkeiten bedeutet nicht selten eine Herausforderung für Studierende mit Kind, die zusätzlich zur Überwindung der Sprachbarriere und der Organisation des Studienalltags gemeistert werden muss.
Gern informieren wir Sie über Austauschprogramme bzw. Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Bewerbung. Schreiben Sie uns an outgoing@uni-frankfurt.de oder kommen Sie in die Sprechstunden des Study Abroad-Teams des IO. 

Fördermöglichkeiten

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Hier finden Sie zusammengefasst einen kurzen Überblick über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Austauschprogramme für einen Auslandsaufenthalt mit Kind. Zu den üblichen Förderungsmöglichen erfahren Sie z.B. hier mehr.

Erasmus+: Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder während des Erasmus-Studienaufenthaltes mit ins Gastland nehmen, erhalten neben dem regulären Mobilitätszuschuss eine monatliche Pauschale (Social Top-up) von 200€. Leider erhöht sich diese Summe nicht, auch wenn Sie mit 2 oder mehr Kindern ins Ausland gehen. Zwei Monate vor Beginn der Mobilität ist der Antrag für das Social Top-up und Kopie(n) der Geburtsurkunde(n) bei Herrn Purkert outgoing@uni-frankfurt.de im IO der Goethe-Universität einzureichen. Nach Beendigung der Mobilität ist ein ausführlicher Erfahrungsbericht und Nachweise für die Mitnahme des/der Kindes/r (z.B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweise vor Ort) einzureichen.

Für einen Praktikumsaufenthalt im europäischen Ausland können Studierende sich ebenfalls um einen Mobilitätszuschuss über das Erasmus+ Programm bewerben. Der monatliche Zuschuss wird für Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen ebenfalls leicht aufgestockt.

DAAD-Stipendien: Der DAAD vergibt länderabhängige monatliche Stipendien für Studienaufenthalte an anerkannten Hochschulen im Ausland. Da in aller Regel auch während des Auslandsaufenthalts Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden kann, gewährt der DAAD keine zusätzlichen Kinderzuschläge. Kinderbetreuungskosten können hingegen bis zu bestimmten Obergrenzen vom DAAD übernommen werden. Die einzelnen Bestimmungen sind abhängig von Programm und Zielland.

Auslandsbafög mit Kinderzuschlag:· Selbst wenn Sie regulär nicht bezugsberechtigt sind, kann es sich lohnen einen Auslands-BAföG Antrag zu stellen, da hier der Bedarf anders berechnet wird. Zum Regelsatz erhalten Studierende mit Kind(ern) einen Kinderzuschlag je Kind. Detaillierte Informationen finden sich auf der Webseite "bafoeg-aktuell". Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte sechs Monate vor Beginn der Mobilität beim jeweiligen Auslands-BAföG-Amt gestellt werden. Dessen Zuständigkeit ist bundesweit zentral geregelt und richtet sich nach dem Land, in das die Reise gehen soll.

Weitere Fördermöglichkeiten