Auswahlkriterien

Allgemeine Kriterien:

Akademische Leistung

Das Hauptkriterium ist die akademische Leistung und berücksichtigt die bisher erworbenen Studienleistungen und den Studienfortschritt.

Ihre Noten werden nur mit den Noten von Studierenden desselben Fachbereichs, derselben Studienphase und bei großen Studiengängen desselben Studiengangs verglichen.

Welche Noten relevant sind, richtet sich nach der Studienphase. Eine Übersicht hierzu findet sich unten. Studierende des Fachbereichs 16 und der Pharmazie beachten bitte die geltende Sonderregelung.

Soziales oder gesellschaftliches Engagement

Hier fließen außerschulisches oder außerfachliches Engagement ein, wie beispielsweise:

  • ehrenamtliche Tätigkeit
  • gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement
  • Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen

Überwindung von persönlichen und sozialen Hürden

Bei der Bewertung werden bestimmte Soziale Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise:

  • familiäre Herkunft (z.B. Bildungshintergrund, Migrationshintergrund)
  • Erwerbstätigkeit und finanzieller Hintergrund
  • Krankheiten und Beeinträchtigungen
  • Betreuung von eigenen Kindern
  • Pflege oder Verlust von direkten Angehörigen

Mit welchen Noten gehe ich ins Rennen?

Relevante Noten

Studierende im ersten Fachsemester

  • Es gilt die Note des Abiturs oder einer anderen Form der Hochschulzugangsberechtigung.
  • Für Bewerber*innen im Zweitstudium gilt die Note des Erststudiums.

Studierende ab dem zweiten Fachsemester

  • Ab dem zweiten Fachsemester werden Studienleistung und -fortschritt berücksichtigt.
  • Die Studienleistung bemißt sich nach der CP-gewichteten Durchschnittsnote, diese berücksichtigt die Noten aller im System verbuchten abgeschlossenen Module in Relation zu den damit verbundenen Credit Points.
  • Der Studienfortschritt bemißt sich nach den erreichten Credit Points in Relation zum Fachsemester.
  • Das Bezugssemester ist immer das vorangegangene Wintersemester.

Studierende im Master-Studium

  • Es gilt die Note des Bachelorabschlusses.
  • Liegt diese noch nicht vor, gilt die Note, mit der Sie sich für den Studienplatz beworben haben.
  • Für Bewerber*innen im Zweitstudium gilt die Note des vorangegangenen Masterstudiums.

Sonderregelung für Studierende des Fachbereich 16 und der Pharmazie

Studierende der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden in zwei Gruppen unterschieden:

1. Studieneingangsphase: Studierende im 1.-4. Fachsemester bewerben sich mit der Note ihrer Hochschulzugangsberechtigung

2. Studienhauptphase: Studierende ab dem 5. Fachsemester bewerben sich mit der Note des Ersten Staatsexamens