Auswahlgespraeche1

Liebe Studienbewerberin, lieber Studienbewerber für das Fach Pharmazie in Frankfurt,

zunächst möchten wir Sie herzlich begrüßen und Sie zu Ihrer ausgezeichneten Wahl beglückwünschen. Nicht von ungefähr zählt die Frankfurter Universität und darin besonders das naturwissenschaftliche Fachgebiet „Pharmazie“ zu den lehr- und forschungsstarken Hochschulstandorten. Über die Qualität der Lehre können Sie sich an neutraler Stelle beim Centrum für Hochschulentwicklung (www.che.de) informieren. Auch im aktuellen CHE Ranking beleget die Frankfurter Pahrmazie wieder Spitzenplätze: ranking.zeit.de

Hier geben wir noch einmal die Möglichkeit, sich von den hervorragenden Möglichkeiten nach Ihrem Studium zu überzeugen und sich über die vielfältigen pharmazeutischen Tätigkeiten Sicht des verfassten Berufsstandes (ABDA) und aus Sicht der Fachgruppe WIV- Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung zu informieren, sowie auch Tätigkeitsfelder außerhalb der Apotheke.

Pharmazie ist neben Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin einer der bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge, deren Plätze limitiert sind. Die Studienplatzvergabe wird für deutsche Bewerber*innen als auch Personen, die zulassungsrechtlich den deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind, im Medizinisch-Pharmazeutische Verfahren (MV) über hochschulstart.de abgewickelt. 
(Geregelt ist es im Staatsvertrags über die Hochschulzulassung, dem Gesetz zum Staatsvertrag über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen, der Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen in Hessen (HHZVO), sowie der Zulassungssatzung der Universität.)

Die errechneten Studienplätze (je Semester in einer Satzung festgelegt) werden in allen Quoten nach Ranglisten vergeben.
D.h. bezogen auf das Auswahlkriterium Abiturnote ist daher kein Notenwert (Numerus clausus) festgelegt. Er ergibt sich in jedem Verfahren anhand der Noten der Bewerber*innen.
Die Auswahlgrenzen vergangener Verfahren sind auch hochschulstart.de einsehbar.

​Vorabquote (Internationale, Zweitstudium, Härte, ...)

5%
Der Studienplätze sind für internationale Studierende vorgesehen (Personen aus dem Ausland, die in Deutschland studieren wollen UND Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben. Nicht Deutsche Staatsangehörige).
Ab dem WS20/21 wir die Rangliste zu 51% aus der Abiturnote und zu 49% aus dem Ergebnis des TestAs (30% Fachmodul MIN und 19% allgemeiner Teil) gebildet. Durch den Test können Sie ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Sie bewerben sich über uniassist.de

3%
Der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber vorgessehen. Näheres hier.
"Normale Bewerbung" über hochschulstart.de unter Angabe der entsprechenden Nachweise und/oder Anträgen.

1-2%
Sowie weitere Plätze für Sanitätsoffizierdienst der Bundeswehr, Fälle außergewöhnlicher Härte, Bewerber*innen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung.
"Normale Bewerbung" über hochschulstart.de unter Angabe der entsprechenden Nachweise und/oder Anträgen.

Plätze nach Abzug der Vorabquote

Sie brauchen sich nicht für eine der Quoten explizit bewerben, alle Bewerber*innen werden ohne weiteres Zutun automatisch von allen drei Quoten erfasst.
Der PhaST ist nicht verpflichtend, aber ohne ihn verringern Sie ihre Chancen auf einen Studienplatz deutlich!

30% Abibestenquote
Die Rangliste richtet sich nur nach der Abiturnote. Um diese, über alle Bundesländer, vergleichen zu können, wird nach der im Abiturergebnis ausgewiesenen Punktzahl zunächst eine Landes-Bestenlisten erstellt, die dann in einer bundesweiten Liste zusammengefügt werden.

10% Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
In der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) darf die Rangsliste nur anhand von schulnotenunabhängigen Kriterien (Auswahlgespräch, Eignungstest, abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildung) erstellt werden.
Ab dem SoSe22 gilt für Pharmazie in Hessen: (Der Rangplatz wird anhand von Punkten gebildet. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.)
Max. 90 Punkte können durch den Studieneignungstest PhaST erreicht werden.
10 Punkte werden für eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung vergeben.

60% Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Neben dem Abiturergebnis muss für Pharmazie ein schulnotenunabhängiges Kriterium (Auswahlgespräch, Eignungstest, abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildung) mit erheblichem Gewicht über den Rangplatz entscheiden.
Ab dem SoSe22 gilt für Pharmazie in Hessen: (Der Rangplatz wird anhand von Punkten gebildet. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.)
Max. 50 Punkte können durch das Abitur erreicht werden.
Max. 40 Punkte können durch den Studieneignungstest PhaST erreicht werden.
10 Punkte werden für eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung vergeben.


Die Wartezeitquote in Pharmazie ist zum SoSe2020 mit dem neuen "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium" ersatzlos abgeschafft.


Relevante abgeschlossene Berufsausbildung nach Anlage 6 der Studienplatzvergabeverordnung: Biologielaborant/in; Biologisch-technische/r Assistent/in; Biotechnologische/r Assistent/in; Chemielaborant/in; Chemikant/in; Chemisch-technische/r Assistent/in; Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik; Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA); Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in; Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in; Medizinlaborant/in; Pharmakant/in; Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in; Physikalisch-technische/r Assistent/in; Physiklaborant/in; Technische/r Assistent/in - Chemische und biologische Laboratorien.

Die Bewerbung läuft ausschließlich über hochschulstart.de.

  1. Zunächst müssen Sie sich im DoSV-Bewerbungsportal registrieren.
    (Dies ermöglicht die gleichzeitige Bewerbung für andere zulassungsbeschränkte Studiengänge, die am DoSV (Dialog Orientierten Service Verfahren) teilnehmen. Sie haben die Möglichkeit, jeweils Ihren Pharmazie/Medizin/MV-Studienwunsch gegenüber ihren übrigen Bewerbungen für DoSV-Studiengängen in eine Ihren Wünschen entsprechende Reihenfolge zu bringen (Priorisierung). Ferner können Sie auch ihre Studienortswünsche im jeweiligen MV-Studiengang, also Pharmazie in Frankfurt gegenüber Pharmazie in z.B. Berlin, priorisieren (Binnenpriorisierung). Sie können aber nur all ihre Pharmaziebewerbungen gegenüber z.B. Medizin oder den anderen DOSv-Studiengängen priorisieren. Nicht möglich ist 1. Pharmazie in Frankfurt 2. Medizin in Frankfurt 3. Pharmazie in Berlin.)
  2. Nach der Registrierung suchen Sie den entsprechenden MV Studiengang (Pharmazie) aus dem DoSV-Studienangebot im Bewerbungsportal. Dort werden Sie in das Dialogsystem „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet, in dem Sie, nach erneuter Registrierung, Ihre Bewerbung online abgeben.
  3. Den ausgedruckten, unterschrieben Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen (u.A. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses) müssen Sie, ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist, per Post an Hochschulstart senden. Fehlende Unterlagen, nicht der unterschrieben Antrag selbst, können nachgereicht werden. 
  4. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Studienplätze in den einzelnen Quoten, wie unten aufgeführt, vergeben.
Im DoSV-Bewerbungsportal können sie jederzeit über den Fortschritt Ihrer Bewerbung(en) informieren und das Zusammenspiel Ihrer Bewerbungen mithilfe der Priorisierung steuern.

Beachten Sie, dass das Angeben vieler Studienwünsche von Nachteil sein kann. Wenn Sie im Laufe des Verfahren ein Angebot für ein sehr niedrig priorisierten Studienwunsch bekommen und keine weitere Angebote mehr, wird es, sofern sie es nicht aktiv abgelehnt haben, am Ende der Koordinierungsphase in eine Zulassung umgewandelt und alle anderen Wünsche sind damit hinfällig. Sie können dann nur diesen Studienplatz wahrnehmen und können nicht an einem Nachrückverfahren teilnehmen.

Überlgen Sie also sorgfältig für welche Studiengänge/ort sie sich bewerben.

Fristen bei hochschulstart.de

Für Bewerbung zum Sommersemester:

Die Bewerbung ist ab dem 01.12. möglich und endet am 15. Januar (Ausschlussfrist) des folge Jahres [Alt- und Neu-Abiturienten].

Für Bewerbung zum Wintersemester:

Bewerbungsende ist der 31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. [die sog. Alt-Abiturienten]
Bewerbungsende ist der 15. Juli (Ausschlussfrist) des laufenden Jahres für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben.[die sog. Neu-Abiturienten]
Die Immatrikulationfrist im Medizinisch-Pharmazeutische Verfahren (MV) beträgt nur 6 Tage; der genaue Zeitraum wird in Ihrem Bescheid genannt. Nur innerhalb dieser Zeit können sich an der Universität immatrikulieren.

Die Immatrikulation ist mit einer Vollmacht auch durch andere möglich. Welche Unterlagen zur Immatrikulation benötigt werden, erfahren Sie in Ihrem Bescheid; mindestens Abizeugnis, Krankenversicherungsnachweis und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation.

Pharmazie ist neben Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin einer der bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge, deren Plätze limitiert sind. Die Studienplatzvergabe wird für deutsche Bewerber*innen als auch Personen, die zulassungsrechtlich den deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind, im Medizinisch-Pharmazeutische Verfahren (MV) über hochschulstart.de abgewickelt. 
(Geregelt ist es im Staatsvertrags über die Hochschulzulassung, dem Gesetz zum Staatsvertrag über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen, der Verordnung über die Hochschulzulassung und das Anmeldeverfahren an den staatlichen Hochschulen in Hessen (HHZVO), sowie der Zulassungssatzung der Universität.)

Die errechneten Studienplätze (je Semester in einer Satzung festgelegt) werden in allen Quoten nach Ranglisten vergeben.
D.h. bezogen auf das Auswahlkriterium Abiturnote ist daher kein Notenwert (Numerus clausus) festgelegt. Er ergibt sich in jedem Verfahren anhand der Noten der Bewerber*innen.
Die Auswahlgrenzen vergangener Verfahren sind auch hochschulstart.de einsehbar.

​Vorabquote (Internationale, Zweitstudium, Härte, ...)

5%
Der Studienplätze sind für internationale Studierende vorgesehen (Personen aus dem Ausland, die in Deutschland studieren wollen UND Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben. Nicht Deutsche Staatsangehörige).
Ab dem WS20/21 wir die Rangliste zu 51% aus der Abiturnote und zu 49% aus dem Ergebnis des TestAs (30% Fachmodul MIN und 19% allgemeiner Teil) gebildet. Durch den Test können Sie ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen. Sie bewerben sich über uniassist.de

3%
Der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber vorgessehen. Näheres hier.
"Normale Bewerbung" über hochschulstart.de unter Angabe der entsprechenden Nachweise und/oder Anträgen.

1-2%
Sowie weitere Plätze für Sanitätsoffizierdienst der Bundeswehr, Fälle außergewöhnlicher Härte, Bewerber*innen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung.
"Normale Bewerbung" über hochschulstart.de unter Angabe der entsprechenden Nachweise und/oder Anträgen.

Plätze nach Abzug der Vorabquote

Sie brauchen sich nicht für eine der Quoten explizit bewerben, alle Bewerber*innen werden ohne weiteres Zutun automatisch von allen drei Quoten erfasst.
Der PhaST ist nicht verpflichtend, aber ohne ihn verringern Sie ihre Chancen auf einen Studienplatz deutlich!

30% Abibestenquote
Die Rangliste richtet sich nur nach der Abiturnote. Um diese, über alle Bundesländer, vergleichen zu können, wird nach der im Abiturergebnis ausgewiesenen Punktzahl zunächst eine Landes-Bestenlisten erstellt, die dann in einer bundesweiten Liste zusammengefügt werden.

10% Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)
In der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) darf die Rangsliste nur anhand von schulnotenunabhängigen Kriterien (Auswahlgespräch, Eignungstest, abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildung) erstellt werden.
Ab dem SoSe22 gilt für Pharmazie in Hessen: (Der Rangplatz wird anhand von Punkten gebildet. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.)
Max. 90 Punkte können durch den Studieneignungstest PhaST erreicht werden.
10 Punkte werden für eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung vergeben.

60% Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Neben dem Abiturergebnis muss für Pharmazie ein schulnotenunabhängiges Kriterium (Auswahlgespräch, Eignungstest, abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildung) mit erheblichem Gewicht über den Rangplatz entscheiden.
Ab dem SoSe22 gilt für Pharmazie in Hessen: (Der Rangplatz wird anhand von Punkten gebildet. Es können max. 100 Punkte erreicht werden.)
Max. 50 Punkte können durch das Abitur erreicht werden.
Max. 40 Punkte können durch den Studieneignungstest PhaST erreicht werden.
10 Punkte werden für eine relevante abgeschlossene Berufsausbildung vergeben.


Die Wartezeitquote in Pharmazie ist zum SoSe2020 mit dem neuen "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium" ersatzlos abgeschafft.


Relevante abgeschlossene Berufsausbildung nach Anlage 6 der Studienplatzvergabeverordnung: Biologielaborant/in; Biologisch-technische/r Assistent/in; Biotechnologische/r Assistent/in; Chemielaborant/in; Chemikant/in; Chemisch-technische/r Assistent/in; Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik; Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA); Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in; Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in; Medizinlaborant/in; Pharmakant/in; Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in; Physikalisch-technische/r Assistent/in; Physiklaborant/in; Technische/r Assistent/in - Chemische und biologische Laboratorien.

Die Bewerbung läuft ausschließlich über hochschulstart.de.

  1. Zunächst müssen Sie sich im DoSV-Bewerbungsportal registrieren.
    (Dies ermöglicht die gleichzeitige Bewerbung für andere zulassungsbeschränkte Studiengänge, die am DoSV (Dialog Orientierten Service Verfahren) teilnehmen. Sie haben die Möglichkeit, jeweils Ihren Pharmazie/Medizin/MV-Studienwunsch gegenüber ihren übrigen Bewerbungen für DoSV-Studiengängen in eine Ihren Wünschen entsprechende Reihenfolge zu bringen (Priorisierung). Ferner können Sie auch ihre Studienortswünsche im jeweiligen MV-Studiengang, also Pharmazie in Frankfurt gegenüber Pharmazie in z.B. Berlin, priorisieren (Binnenpriorisierung). Sie können aber nur all ihre Pharmaziebewerbungen gegenüber z.B. Medizin oder den anderen DOSv-Studiengängen priorisieren. Nicht möglich ist 1. Pharmazie in Frankfurt 2. Medizin in Frankfurt 3. Pharmazie in Berlin.)
  2. Nach der Registrierung suchen Sie den entsprechenden MV Studiengang (Pharmazie) aus dem DoSV-Studienangebot im Bewerbungsportal. Dort werden Sie in das Dialogsystem „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet, in dem Sie, nach erneuter Registrierung, Ihre Bewerbung online abgeben.
  3. Den ausgedruckten, unterschrieben Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen (u.A. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses) müssen Sie, ebenfalls innerhalb der Bewerbungsfrist, per Post an Hochschulstart senden. Fehlende Unterlagen, nicht der unterschrieben Antrag selbst, können nachgereicht werden. 
  4. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Studienplätze in den einzelnen Quoten, wie unten aufgeführt, vergeben.
Im DoSV-Bewerbungsportal können sie jederzeit über den Fortschritt Ihrer Bewerbung(en) informieren und das Zusammenspiel Ihrer Bewerbungen mithilfe der Priorisierung steuern.

Beachten Sie, dass das Angeben vieler Studienwünsche von Nachteil sein kann. Wenn Sie im Laufe des Verfahren ein Angebot für ein sehr niedrig priorisierten Studienwunsch bekommen und keine weitere Angebote mehr, wird es, sofern sie es nicht aktiv abgelehnt haben, am Ende der Koordinierungsphase in eine Zulassung umgewandelt und alle anderen Wünsche sind damit hinfällig. Sie können dann nur diesen Studienplatz wahrnehmen und können nicht an einem Nachrückverfahren teilnehmen.

Überlgen Sie also sorgfältig für welche Studiengänge/ort sie sich bewerben.

Fristen bei hochschulstart.de

Für Bewerbung zum Sommersemester:

Die Bewerbung ist ab dem 01.12. möglich und endet am 15. Januar (Ausschlussfrist) des folge Jahres [Alt- und Neu-Abiturienten].

Für Bewerbung zum Wintersemester:

Bewerbungsende ist der 31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. [die sog. Alt-Abiturienten]
Bewerbungsende ist der 15. Juli (Ausschlussfrist) des laufenden Jahres für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben.[die sog. Neu-Abiturienten]
Die Immatrikulationfrist im Medizinisch-Pharmazeutische Verfahren (MV) beträgt nur 6 Tage; der genaue Zeitraum wird in Ihrem Bescheid genannt. Nur innerhalb dieser Zeit können sich an der Universität immatrikulieren.

Die Immatrikulation ist mit einer Vollmacht auch durch andere möglich. Welche Unterlagen zur Immatrikulation benötigt werden, erfahren Sie in Ihrem Bescheid; mindestens Abizeugnis, Krankenversicherungsnachweis und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation.

Neuerung Bewerbung

Studieneignungstest PhaST wird in allen Quoten berücksichtigt!

PhaST Termine für Bewerbungen zum WS24/25: 27.04.2024; 25.05.2024; 29.06.2024

SoSe25: 30.11.2024

Stipendien.uni-frankfurt.de

Kontakt

  Dr. Andreas Lill
  Referent für Studien-
  angelegenheiten

  Raum: N101/1.08
  Tel.: 069 798-29550
  Lill@uni-frankfurt.de

Höheres Fachsemester (NUR Pharmazie!)

Für alle andere Fächer außer Pharmazie wenden Sie sich bitte ans Studierendensekretriat

Es ist nur eine Bewerbung innerhalb der Regelstudienzeit möglich!
(Wenn Sie bereits mehr als 8 Semester Pharmazie studiert haben, ist der Wechsel nicht möglich).

Für Studienortswechsler:innen, die sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten gilt folgendes:
  • Sie müssen sich an der Goethe-Universität bewerben. Bewerbungsfrist ist der 15.07. bzw. 15.01.
  • Es müssen mindestens die Leistungen des 1 Fachsemestern erfolgreich absolviert sein!
  • Die zum Einschreiben nötige Einstufungsanerkennung erhalten Sie von uns erst, wenn Sie einen Studienplatz (Zulassung) erhalten haben (nach dem 15.07./15.01.). Bitte wenden Sie sich dann an per Mail an Herrn Dr. Lill.

Für Quereinsteiger:innen aus anderen Studiengängen oder dem Ausland gilt:
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten benötigen sie zunächst einen Anerkennungsbescheid von einem Landesprüfungsamt. Mit diesem können Sie sich, wie oben beschrieben, für ein höheres Fachsemester bewerben. (Für gebürtige Hessinnen/Hessen und Nicht-Deutsche ist das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege zuständig, alle anderen müssen sich an das Landesprüfungsamt ihres Geburtsbundeslandes wenden.)

Es gilt § 4 Abs. (3) der Studienordnung:
"Studierende, die im Studiengang Pharmazie von einer anderen deutschen Hochschule an die Goethe-Universität wechseln, müssen bei der Immatrikulation nachweisen, dass sie die Studienberechtigung an der ehemaligen Heimatfakultät nicht verloren haben. Sie haben zudem eine Bescheinigung von der ehemaligen Hochschule vorzulegen, die die Anzahl der Fehlversuche an Leistungsnachweisen innerhalb der angetretenen, aber noch nicht abgeschlossenen Lehrveranstaltungen belegt. Ein Wechsel darf nur in das Semester erfolgen, für welches alle Zugangsvoraussetzungen laut Studienplan erfüllt sind."

:in

Einstufungsanerkennung

Um Sie in das richtige Studiensemester einstufen zu können, senden Sie uns, nach dem Erhalt einer Zulassung, bitte folgende Unterlagen:

  • ausgefüllte Übersicht der bisher erbrachten Leistungen / Scheine (auch wenn Sie ein Transkript haben)
  • Scan aller bisher erbrachten Leistungen / Scheine oder Transkript und ggf. Urkunde des 1. Staatsexamens
  • eine Auflistung etwaiger Fehlerversuche für noch nicht erfolgreich abgeschlossene Module / scheinpflichtige Veranstaltungen (Vordruck oder entsprechendes Dokument)
  • eine Bescheinigung Ihrer bisherigen Universität / Prüfungsamt, aus der hervorgeht, dass Sie dort noch keine Prüfung im Studiengang Pharmazie endgültig nicht bestanden haben bzw. das noch Prüfungsanspruch besitzen. (Vordruck oder entsprechendes Dokument)

Bitte senden Sie ihre vollständigen Unterlagen für die Einstufungsanerkennung bis spätestens eine Woche vor der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist zur Immatrikulation per Mail an Herrn Dr. Lill

Sofern wir freie Plätze haben, werden Ihrer Unterlagen geprüft und die Einstufungsanerkennung vorgenommen. Sie werden dann automatisch in das richtige Fachsemester eingeschrieben.

Studieren ohne Abitur

Neben einer Meisterprüfung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer Berufsausbildung das Pharmaziestudium für „Beruflich Qualifizierte“ möglich.

Wenn sie über eine einschlägige Berufsausbildung (PTA) und mindestens zweijährige Berufstätigkeit verfügen, können Sie die Hochschulzugangsprüfung ablegen, die dann für das Pharmaziestudium in Hessen qualifiziert.

Die Hochschulzugangsprüfung wird einmal jährlich (Bewerbungsfrist 15.02.) an der Universität Marburg angeboten.
Weitere informationen erhalten Sie beim Studentensekretariat der Universität Marburg: Informationen
Herrn Boßhammer, 06421-282 2222, oder per E-Mail bosshammer@verwaltung.uni-marburg.de.