Einstellungsverfahren

Nicht nur in Berufungsverfahren, sondern auch bei den Einstellungsverfahren für wissenschaftliches und administrativ-technisches Personal ist die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Dabei betont das HGlG §17 das Recht auf frühzeitige Beteiligung an den entsprechenden Maßnahmen.

In der Regel nehmen in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen die jeweiligen dezentralen Gleichstellungsbeauftragten diese Rechte und Aufgaben – in Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragte wahr. Ausgenommen davon ist die Ausübung des Widerspruchsrechts, das der zentralen Gleichstellungsbeauftragten vorbehalten ist (§ 7 der Satzung der Frauenvertretungen). Auch bei Anträgen auf Stellenbesetzung unter Verzicht auf Ausschreibung ist die Zustimmung der zentralen Gleichstellungsbeauftragte einzuholen.

Die „Stellungnahme der Fachbereichs-Gleichstellungsbeauftragten“ – als Formular ist Bestandteil jedes Einstellungsantrags. Darin dokumentieren die FB-Gleichstellungsbeauftragten ihre Beteiligung in den unterschiedlichen Phasen des Auswahlverfahrens:

  • Beteiligung beim Ausschreibungstext (Formulierung) und dessen Veröffentlichung (Auswahl der Medien)
  • Information über eingegangene Bewerbungen 
  • Einsichtnahme in Bewerbungsunterlagen vor Vorstellungsgesprächen/Einstellungsantrag
  • Einladung zu den Vorstellungsgesprächen (Formular)
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

und geben ihr Votum zur geplanten Einstellung ab. Dieses ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zustimmung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten zum Einstellungsvorgang.

Hilfreiche Materialien dazu:

Kontakt

Annemarie Eifler

Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Referentin Gender & Diversity Controlling

Tel.: +49 69 798-18123
E-Mail: annemarie.eifler@em.uni-frankfurt.de
Campus Westend, SKW-Gebäude, Raum 05.C106