Nominierungsverfahren 2024 

Das Nominierungsverfahren für den 1822-Universitätspreis für exzellente Lehre an der Goethe-Universität 2024 startet am 09. Oktober 2023. Wir laden Sie herzlich ein, unsere Lehr- und Lernkultur aktiv zu gestalten: Im Rahmen des 1822-Universitätspreises für exzellente Lehre liegt das Vorschlagsrecht ausschließlich bei den Studierenden der Goethe-Universität. Schlagen Sie herausragende Lehrpersönlichkeiten Ihres Faches vor, die für ihr außerordentliches Engagement in der Lehre mit dem 1822-Universitätspreis ausgezeichnet werden sollen.

Darum geht es: 

Der 1822-Universitätspreis für exzellente Lehre zeichnet Hochschullehrende der Goethe-Universität aus, die sich in besonderer Weise in der Lehre engagieren. Der 1822-Universitätspreis, den die Goethe-Universität und die Stiftung der Frankfurter Sparkasse jährlich verleihen, hebt die Bedeutung der Lehre hervor und soll die Qualität universitärer Lehre auch bundesweit sichtbar machen.

Nominierungsberechtigte: 

Studierende der Goethe-Universität

So können Sie Lehrende nominieren:

Ihre Nominierung können Sie online unter nachfolgendem Link in unserem Portal vornehmen: https://tinygu.de/1822-Lehrpreis

Nominierungsfrist: 

Die Eingangsfrist für Vorschläge ist der 03. Dezember 2023.

Preisverleihung:

Die Preisverleihung wird am Dienstag, den 11. Juni 2024, um 17 Uhr im Renate von Metzler Saal des Casino, Campus Westend stattfinden.

Ausschreibung:

 Die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier.

Voraussetzungen zur Einreichung einer Nominierung:

 Bitte beachten Sie:

  • Das Vorschlagsrecht liegt bei Ihnen, den Studierenden.
  • Sie können pro Fachbereich mehr als einen Vorschlag einbringen.
  • Es ist möglich, sowohl eine*n Professor* als auch eine*n wissenschaftliche Mitarbeiter*in vorzuschlagen.
  • Voraussetzung ist, dass die*der Lehrende regelmäßig Lehrveranstaltungen anbietet, und zwar auch im Grundstudium und Pflichtcurriculum.
  • Anträge, die in vergangenen Jahren nicht erfolgreich waren, können – in überarbeiteter und aktualisierter Form – erneut eingereicht werden.
  • Um möglichst vielen exzellenten Lehrenden die Möglichkeit einer Auszeichnung zu geben, werden ehemalige Preisträger*innen im Fall einer Nominierung bei der Preisvergabe nicht erneut berücksichtigt.

Kriterien der Preisvergabe:

Grundvoraussetzung ist, dass die*der Lehrende sich durch die folgenden Punkte auszeichnet:

  1. durch eine nachhaltige und sichtbare Innovation der Lehre im jeweiligen Fach
  2. durch besondere Qualität der Lehrveranstaltungen, die neben der Vermittlung von Kompetenzen

-       die Studierenden für das Fach begeistern,

-       und/ oder durch ergänzendes Lehrangebot unterstützt werden,

-       und/ oder fortlaufend weiterentwickelt werden.

  1. durch besonderes Engagement in der Betreuung der Studierenden, z.B.

-       durch Erreichbarkeit für die Studierenden,

-       durch die Betreuung von Prüfungskandidat*innen oder

-       durch Dialogbereitschaft und respektvolle Begegnung des*der Lehrenden mit den Studierenden.

Sind diese Kriterien erfüllt, fällt die Entscheidung anhand zusätzlicher studienrelevanter Aktivitäten. Hierzu zählen z.B.

  • Aktivitäten zur strukturellen Verbesserung der Studiensituation, z.B. Engagement in Fachbereich- oder Hochschulgremien, Mitarbeit an der curricularen Weiterentwicklung von Studienangeboten.
  • Forschungsorientierung der Lehre,
  • die Vernetzung von Theorie und Praxis,
  • der besondere Einsatz für die Lehre in der Studieneingangsphase und
  • besonderes Engagement für Interdisziplinarität, Internationalität oder Diversity-Aspekte.

Die Aufbereitung, Qualität und Inhalte bestimmen maßgeblich über die Erfolgschancen eines Antrags

Anhand Ihrer Nominierungen entscheidet eine statusgruppenübergreifende Kommission über die Preisträger*innen. Dem Gremium gehören vom Senat nominierte Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Professor*innen der Universität sowie ein Mitglied der Geschäftsführung der Stiftung der Frankfurter Sparkasse an.

Die Qualität und die Inhalte Ihrer Nominierungen bestimmen maßgeblich über die Erfolgschancen eines Antrags. Mit einer nachvollziehbaren Begründung Ihres Vorschlags erleichtern Sie der Kommission die Entscheidung für die Preisträger*innen.

Ihr Vorschlag sollte im Besonderen auf folgende Punkte eingehen:

  • Die Begründung des Vorschlags für Ihre*n Kandidat*in muss für alle (auch fachfremde) Mitglieder der Kommission nachvollziehbar sein und sich auf die von der Kommission festgelegten Kriterien (s. unten) für die Preisvergabe beziehen. Wenn nicht deutlich wird, welche Kriterien die nominierte Person erfüllt, ist Ihr Vorschlag nicht gut begründet. Bitte bedenken Sie, dass es in vielen Fachbereichen sehr gute Lehrpersönlichkeiten gibt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die besonderen Fähigkeiten, die Ihr*e Bewerber*in von anderen unterscheiden und besonders preiswürdig machen, deutlich für die Kommission herausarbeiten. 
  • Der Vorschlag soll auf einer breiten Abstimmung innerhalb des Fachbereichs beruhen. Dies kann z.B. durch eine Vollversammlung, durch Befragungen in den Lehrveranstaltungen oder Online-Umfragen geschehen. Bitte erläutern Sie in Ihrem Antrag möglichst, wie Sie Ihren Vorschlag abgestimmt haben und wie viele Studierende sich an der Abstimmung beteiligt haben. Das Verfahren der Abstimmung über den*die Kandidat*in in Ihrem Fach muss nachvollziehbar sein.

Ihre Nominierung können Sie online unter nachfolgendem Link in unserem Portal vornehmen:  https://tinygu.de/1822-Lehrpreis

Die Eingangsfrist für Vorschläge ist der 03. Dezember 2023. 

Ergänzend zu Ihrem Vorschlag fließen von den Nominierten eingereichte Lehrveranstaltungsevaluationen sowie Stellungnahmen der jeweiligen Studiendekan*innen in die Entscheidung ein, die das Lehrpreis-Team auf Basis der Nominierung selbst einholt. 

Die Auswahlkommission wird im Januar 2023 über die Preisvergabe entscheiden. Die Preisverleihung wird am Dienstag, den 11. Juni 2024, um 17 Uhr im Renate von Metzler Saal des Casino, Campus Westend stattfinden. Bereits jetzt möchte ich Sie – vorbehaltlich der pandemischen Situation – ganz herzlich zur Verleihung des 1822-Preises einladen. Nähere Informationen folgen dann zu gegebener Zeit.

Rückfragen zur Ausschreibung beantwortet Ihnen gern die zuständigen Ansprechpersonen  der Abteilung „Karriere, Stipendien und Preise“ im Bereich „Studium Lehre Internationales“ (lehrpreis@uni-frankfurt.de).

Julia Pirzer

Studium Lehre Internationales

Abteilung Karriere, Stipendien und Preise

Campus Westend, PEG-Gebäude, 2.G187  

Telefon: 069/798-13860
E-Mail: Lehrpreis@uni-frankfurt.de