Regularien der finanziellen Förderung

Förderungshöhe und Zahlungsmodus

Im finanziellen Förderprogramm des Deutschlandstipendiums der Goethe-Universität erhalten Sie rückzahlungsfrei 300 € monatlich für einen Zeitraum von einem Jahr. 150 € werden von privaten Förderern (Unternehmen, Stiftungen, Alumni, andere Privatpersonen) getragen, die anderen 150 € übernimmt der Bund. Ziel der Förderung ist es, Ihnen Freiräume für Studium und Engagement zu schaffen.

Das Stipendiengeld wird vierteljährlich, in der Regel zur Mitte des Quartals, ausgezahlt.

Hindernisse nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)

Regeln zur Doppelförderung

Wir freuen uns, wenn Sie die Empfehlung, die der Erhalt des Deutschlandstipendiums mit sich bringt, nutzen und sich für andere, längerfristig fördernde Stipendienprogramme bewerben. Sofern Sie ein anderes leistungsbezogenes Stipendium beziehen, verfällt jedoch in den meisten Fällen Ihr Anspruch auf die Förderung durch das Deutschlandstipendium:

In der Regel ist es laut Paragraph 4 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) nicht möglich, zwei leistungsorientierte Förderungen parallel in Anspruch zu nehmen:

  • 4 Ausschluss von Doppelförderung

(1) Ein Stipendium nach diesem Gesetz wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine der in § 1 Absatz 3 genannten Maßnahmen oder Einrichtungen oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhält. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet.

Preise zur Ehrung zurückliegender Leistungen sind nicht als materielle Förderung zu verstehen, sofern diese nicht als spezielle Studienförderung, sondern als Anerkennung der exzellenten Leistung beschrieben werden. Im Zweifelsfall muss dies geprüft werden.

Der Erhalt einiger Stipendien, insbesondere von Mobilitätsstipendien des DAAD oder Erasmus, ist parallel zum Bezug des Deutschlandsstipendiums möglich. Eine detaillierte Übersicht der Förderungen, die Sie parallel zum Deutschlandstipendium erhalten dürfen, finden Sie hier. 

Sofern Sie aktuell Deutschlandstipendiat/in sind und in ein weiteres Förderprogramm aufgenommen wurden, bitten wir Sie um Mitteilung, sodass wir gemeinsam prüfen können, ob eine Weiterförderung möglich ist.

Unterbrechung und Beendigung der Förderung

Die Förderung durch das Deutschlandsstipendiums ist an die Grundvoraussetzung des aktiven Studiums gebunden. Unter bestimmten Umständen kann die Auszahlung jedoch trotzdem weitergeführt oder bis zur aktiven Wiederaufnahme des Studiums aufgeschoben werden.

Bitte teilen Sie uns etwaige Änderungen in jedem Fall möglichst frühzeitig mit.


Urlaubssemester

Lassen Sie sich während Ihrer Förderung durch das Deutschlandstipendium beurlauben, so bleibt Ihnen die volle Förderzeit auf jeden Fall erhalten. In Abhängigkeit vom Beurlaubungsgrund gibt es hierfür zwei Möglichkeiten:

  1. Beurlaubung für ein Pflichtpraktikum bzw. ein fachrichtungsbezogenes Auslandssemester
    Lassen Sie sich für ein durch Ihre Studienordnung vorgegebenes Pflichtpraktikum oder für ein fachrichtungsbezogenes Auslandssemester beurlauben, kann die finanzielle Förderung in diesem Zeitraum weitergeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
  2. Beurlaubung aus anderen Gründen
    In allen anderen Fällen kann während der Beurlaubung kein Stipendium ausgezahlt werden. Ihre Förderung wird solange aufgehoben, bis Sie wieder regulär immatrikuliert sind. Sie erhalten dann die entgangene Förderung zeitversetzt ausgezahlt.


Beendigung des Studiums an der Goethe-Universität

Gemäß §8 StipG endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem Sie:

  • die letzte Prüfungsleistung erbringen
  • das Studium abbrechen
  • die Fachrichtung wechseln
  • exmatrikuliert werden

Wechseln Sie die Hochschule (ohne dabei die Fachrichtung zu wechseln), so kann das Stipendium an der Goethe-Universität noch ein Semester fortgezahlt werden.