Verwendung der Bildwortmarke "SLI"

Das Logo des Bereichs "Studium Lehre Internationales" lehnt sich visuell durch Verwendung des Goethe-Kopfes stark an das Logo der Goethe-Universität und demonstriert damit seine Zugehörigkeit als bedeutender Teil der Hochschule. Gleichzeitig wird durch die Einzelverwendung erreicht, dass Betrachter*innen auch ohne Vorhandensein des Hauptlogos der Absender der Kommunikationsmaßnahme klar ist.

Richtlinien zur Verwendung des Logos

Magenta


Prioritär zu verwendende Farbe. Auf positivem Kontrast, wenn die Wirkung nicht durch das Gestaltungsumfeld und dessen Farbgebung gestört wird.

Schwarz


Falls die Verwendung des Magenta-Logos auf positivem Kontrast durch das Gestaltungsumfeld nicht sinnvoll ist (z.B. sich beißende Farbe im Hintergrund o.ä.). Ebenfalls einzusetzen bei schwarzweiß zu druckenden Produkten, z.B. im Hinblick auf Kostenreduktion.

Weiß (negativ)


Zu verwenden auf negativem Kontrastumfeld, um die Erkennbarkeit und Wirkung zu gewährleisten.


Es ist bei der Verwendung stets darauf zu achten, die Schutzzone des Logos zu bewahren. Die Schutzzone darf weder von anderen Logos noch von sonstigen Gestaltungselementen verletzt werden. Konkret bedeutet das, dass stets ein Raum um das Logo freigelassen werden muss, und zwar mindestens um den Wert eines Drittels der Höhe des eingebauten Logos.

Rechte obere Ecke


Soweit durch übersteuernde Gestaltungsvorgaben nicht anders definiert, ist die Platzierung in der rechten oberen Ecke des Produkts die prioritär zu verwendende Platzierungsart.

Mittige Platzierung


In Einzelfällen kann es aufgrund gestalterischer Umstände oder aufgrund der Eigenschaften des Veröffentlichungsmediums (z.B. Social-Media-Kanäle) nötig sein, von der Platzierung in der rechten oberen Ecke abzuweichen. In diesem Falle kann eine mittige Platzierung sinnvoll sein.


In welcher Größe das Logos optimal abgebildet werden sollte, ist von der Abbildungsleistung des Druckprozesses bzw. des Endgerätes, den Gesamtdimensionen des Produktes und der ästhetischen Gesamtwirkung abhängig und lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Als Richtwert kann bei Standard-Druckprodukten eine Breite von 16 % zur Seitenbreite angewendet werden. Dabei ist möglichst darauf zu achten, dass eine Logo-Breite von 25 mm nicht unterschritten wird.

Bei digitalen Publikationen ist es aufgrund der zahlreichen Anwendungssituationen ratsam, die Abbildungsgröße nach rein ästhetischen Gründen zu bestimmen.

Die Farbvarianten sind darauf ausgelegt, ein möglichst breites Spektrum von Anwendungssituationen abzudecken. Treffen Sie in Ihrem Arbeitsalltag auf einen Anwendungsfall, der durch diese nicht sinnvoll abgedeckt werden kann, wenden Sie sich bitte an sli-spezial@uni-frankfurt.de.

Die folgenden Beispiele zeigen beispielhaft Logo-Anwendungen, die bei der Logo-Verwendung unzulässig sind.

Unvollständige Abbildung


Das Logo muss stets vollständig abgebildet werden. Ein Entfernen von Logo-Teilen ist unzulässig.

Drehen


Das Logo darf nicht gedreht abgebildet werden.

Verzerren


Ein Verzerren des Logos ist unzulässig. Es gibt keine gestalterischen Gründe, die diese Maßnahme rechtfertigen würden.

Mangelhafter Kontrast


Von einer Platzierung auf unruhigen Hintergründen, die die Erkennbarkeit des Logos stark beeinträchtigen, ist abzusehen.

Falsche Negativversion


Es gibt eine eigene Negativ-Version des Logos. Die farbliche Umkehrung des farbigen oder des schwarzen Logos hat eine entstellende Wirkung zur Folge.

Farbveränderung


Das Logo darf farblich nicht verändert werden.