Das Logo des Bereichs "Studium Lehre Internationales" lehnt sich visuell durch Verwendung des Goethe-Kopfes stark an das Logo der Goethe-Universität und demonstriert damit seine Zugehörigkeit als bedeutender Teil der Hochschule. Gleichzeitig wird durch die Einzelverwendung erreicht, dass Betrachter*innen auch ohne Vorhandensein des Hauptlogos der Absender der Kommunikationsmaßnahme klar ist.
Es ist bei der Verwendung stets darauf zu achten, die Schutzzone des Logos zu bewahren. Die Schutzzone darf weder von anderen Logos noch von sonstigen Gestaltungselementen verletzt werden. Konkret bedeutet das, dass stets ein Raum um das Logo freigelassen werden muss, und zwar mindestens um den Wert eines Drittels der Höhe des eingebauten Logos.
In welcher Größe das Logos optimal abgebildet werden sollte, ist von der Abbildungsleistung des Druckprozesses bzw. des Endgerätes, den Gesamtdimensionen des Produktes und der ästhetischen Gesamtwirkung abhängig und lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Als Richtwert kann bei Standard-Druckprodukten eine Breite von 16 % zur Seitenbreite angewendet werden. Dabei ist möglichst darauf zu achten, dass eine Logo-Breite von 25 mm nicht unterschritten wird.
Bei digitalen Publikationen ist es aufgrund der zahlreichen Anwendungssituationen ratsam, die Abbildungsgröße nach rein ästhetischen Gründen zu bestimmen.
Die Farbvarianten sind darauf ausgelegt, ein möglichst breites Spektrum von Anwendungssituationen abzudecken. Treffen Sie in Ihrem Arbeitsalltag auf einen Anwendungsfall, der durch diese nicht sinnvoll abgedeckt werden kann, wenden Sie sich bitte an sli-spezial@uni-frankfurt.de.
Die folgenden Beispiele zeigen beispielhaft Logo-Anwendungen, die bei der Logo-Verwendung unzulässig sind.