Wichtige Mitteilungen

  1. Beim Antrag auf Annahme als Doktorand*in bitte das Diplom- bzw. Masterzeugnis mit einreichen (§ 3 u. § 4 Abs. 4 der PO).
  2. Die Anträge auf Annahme als Doktorand*in finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Fachbereichs. Anträge auf Annahme bitte  im jeweiligen Dekanat einreichen (nicht bei uns).
  3. Einschreibungen als Promotionsstudent*in erfolgen im SSC (Studienservicecenter).
  4. Bei dem Lebenslauf in der Dissertation bitte Geburtsdatum und Geburtsort angeben. Diese Angaben werden für die Urkunde benötigt.
  5. Bitte unbedingt beachten: das Bibliothekskennzeichen bei den Dissertationen lautet D30.
  6. Bei der Abgabe der Pflichtexemplare an die Universitätsbibliothek bitte die Homepage der UB beachten. Bei Abgabe von CD-ROM in der UB, bitte jede einzelne CD in eine Plastikverpackung und beschriften (genauso wie das Titelblatt der Dissertation) Bibliothekskennzeichen D30 bitte auf dem Titelblatt vermerken und Doktorgrad (Dr.rer.nat. bzw. Dr. phil.nat.).
  7. Urkunden werden im Promotionsbüro ausgehändigt, wenn Nachweis der Unibib vorliegt.
  8. In den Fachbereichen 5, 11, 12, 14 u. 15 wird nun nur noch der Dr.rer.nat. vergeben. Die FB 13 vergibt weiterhin den Dr.phil.nat.
  9. Bitte beachten Sie auch die einzelnen Merkblätter der Fachbereiche.

Bitte beachten Sie

Wenn Sie Ihre Dissertation im Promotionsbüro eingereicht haben (Anzahl der Exemplare siehe Merkblatt, Sie geben Ihren Gutachtern die Exemplare persönlich), werden die Gutachter über den Dekan aufgefordert, die Gutachten zu erstellen. Die Gutachter haben laut Promotionsordnung dazu einen Monat Zeit. Es kommt auch oft vor, dass es etwas länger dauert. Das Promotionsbüro mahnt frühestens nach 6 Wochen an, da es vorher nicht gern gesehen wird. Nach Eingang der Gutachten im Promotionsbüro beginnt der Umlauf im Fachbereich, d.h. jeder Professor sieht die Dissertation und die Gutachten ein. Wenn alle Umläufe ohne Einsprüche wieder komplett im Promotionsbüro eingegangen sind, werden Sie zwecks Termins angeschrieben.