Wenn Sie Ihre Dissertation im Promotionsbüro eingereicht haben (Anzahl der Exemplare siehe Merkblatt, Sie geben Ihren Gutachtern die Exemplare persönlich), werden die Gutachter über den Dekan aufgefordert, die Gutachten zu erstellen. Die Gutachter haben laut Promotionsordnung dazu einen Monat Zeit. Es kommt auch oft vor, dass es etwas länger dauert. Das Promotionsbüro mahnt frühestens nach 6 Wochen an, da es vorher nicht gern gesehen wird. Nach Eingang der Gutachten im Promotionsbüro beginnt der Umlauf im Fachbereich, d.h. jeder Professor sieht die Dissertation und die Gutachten ein. Wenn alle Umläufe ohne Einsprüche wieder komplett im Promotionsbüro eingegangen sind, werden Sie zwecks Termins angeschrieben.