Nachweis bestehender Impf- oder Genesenenzertifikate

Die Goethe-Universität ist im Wintersemester 2022/23 wieder in den Präsenzbetrieb zurückgekehrt. Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetze (§ 20a IfSG) gilt am Klinikum der Goethe-Universität die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Zur rechtskonformen Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist es nötig, dass Sie Ihren COVID-Impfstatus über Ihre Goethe-Card dokumentieren, d.h. Ihre - gemäß den derzeit geltenden Kriterien – aktuell gültigen Zertifikate (erneut) über das HRZ Tool hochladen und Ihre Goethe-Card anschließend validieren.

Für den Fall, dass Sie keine oder unvollständige Nachweise hochladen, werden Sie gemäß derzeitiger Rechtslage an das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt gemeldet. Dieses wird dann ggf. auf Sie zukommen.

Hier gelangen Sie zum Upload-Tool und zur Anleitung für diesen Service:
Upload Covid-Impf- oder Genesenenzertifikat

Falls das Upload-Tool bei Ihnen trotz mehrfachen Ausprobierens nicht funktioniert hat, nutzen Sie bitte den Support des SLI.

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeit an:

  1. Bitte scannen Sie Ihre Nachweise sowie zwingend Ihren Lichtbildausweis ein und schicken Sie uns alles zusammen mit Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an: kartenmerkmal@uni-frankfurt.de. Wichtig ist, dass aus den Unterlagen zweifelsfrei hervorgeht, dass Sie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft sind und dass Ihr Name auf dem Zertifikat steht. Leider können wir bei diesem E-Mail-Service keine Scans aus Impfpässen verarbeiten.
Hinweis: Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung.