Das Leitungsgremium der Universität ist das Präsidium, dem der Präsident und die fünf Vizepräsident*innen sowie der Kanzler angehören. Im Präsidium führt der Präsident den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Er wird von der Mehrheit der Wahlversammlung gewählt und vertritt die Hochschule nach außen. Der Kanzler leitet die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums und ist Beauftragter für den Haushalt.
Das Präsidium der Goethe-Universität
Das Präsidium der Goethe-Universität
(v.l.n.r.): Vizepräsident*innen Prof. Bernhard Brüne, Ulrich Schielein, Prof. Viera Pirker, Prof. Michael Huth, Universitätspräsident Prof. Enrico Schleiff, Vizepräsidentin Prof. Sabine Andresen und Dr. Ulrich Breuer, Kanzler der Goethe-Universität.
Das Präsidium leitet gem. § 43 HessHG sowie § 106 HessHG die Hochschule, fördert unter Beteiligung des Hochschulrats mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung und legt jährlich vor dem Senat Rechenschaft über die Geschäftsführung ab.
Weiterhin entscheidet das Präsidium über die Entwicklungsplanung der Hochschule, schließt Zielvereinbarungen ab, weist die Budgets zu und stellt die Wirtschaftsplanung auf.
Das Präsidium hat Vorschlagsrecht im Senat für die Einführung und Aufhebung von Studiengängen und entscheidet über die Einrichtung und Aufhebung wissenschaftlicher oder technischer Einrichtungen.