Fristen: Für ein Sommersemester vom 01.04. bis 30.04. und für ein Wintersemester vom 01.10. bis 31.10.
Kosten: Die Gasthörergebühren richten sich nach § 61 Hessisches Hochschulgesetz in Verbindung mit der Satzung Gasthörer der J.W.G.-Universität Frankfurt am Main vom 11.01.2005. Danach sind pro Semester je Semesterwochenstunde 25 Euro zu entrichten, mindestens aber 100 Euro. Es können maximal 20. Semesterwochenstunden belegt werden. Bitte überweisen Sie den Betrag vor der Antragstellung auf das Konto der Universität und fügen die Quittung dem Antrag bei.
Überweisungen:
(Alte Bankverbindung: Universität Ffm.; Landesbank Hessen-Thüringen; Konto-Nr.: 100 6410; Bankleitzahl: 500 500 00)
Ablauf: Das Formular ist auf dieser Seite als Download vorhanden oder kann im Studierendensekretariat oder Studien-Service-Point abgeholt werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag und der Zahlungsnachweis über die Gasthörergebühren können per Post beim Studierendensekretariat eingereicht werden. Auf dem Antrag müssen sämtliche Veranstaltungen eingetragen werden und vom jeweiligen Hochschullehrer abgezeichnet sein. Erkundigen Sie sich hierbei, wie die gewünschte Veranstaltung im Sommersemester angeboten wird.
Nach Eingang des entsprechenden Gasthörerbeitrags wird die gegengezeichnete Durchschrift postalisch zurück gesandt. Die Antragsteller*in ist nach Erhalt des genehmigten Durchschlags berechtigt, an den entsprechenden Veranstaltungen teilzunehmen.
OLAT: Sofern für die Teilnahme an den beantragten Veranstaltungen ein Zugang zu OLAT benötigt wird, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Scan des genehmigten Antrages an: lernsysteme@rz.uni-frankfurt.de. Dort wird Ihnen ein Zugang eingerichtet.
Moodle: Sofern für die Teilnahme an den beantragten Veranstaltungen ein Moodle-Zugang benötigt wird, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Scan des genehmigten Antrages an: moodle-support@studiumdigitale.uni-frankfurt.de. Dort wird Ihnen ein Zugang eingerichtet.
Antragsadresse: Goethe-Universität Frankfurt, Studium Lehre Internationales, 60629 Frankfurt.
Hinweise: Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus, erhalten kein Semesterticket und haben kein Anrecht auf Erwerb von Leistungsnachweisen.
Sonstiges: Eine Gasthörerschaft in den Fachbereichen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist nicht möglich.
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