Habilitation
at Faculty 08
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Die Habilitation am Fachbereich 08 erfolgt in den am Fachbereich vertretenen Fächern, Spezifizierungen sind möglich.
Die Habilitation ist ein Nachweis qualifizierter Befähigung (Facultas Docendi) zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Informationen über die Voraussetzungen der Zulassung finden Sie in der Habilitationsordnung des FB 08 (vgl. §§ 2 und 3).
Die Lehrbefugnis (Venia Legendi) ist die formelle Erlaubnis, selbstständig zu lehren und zu prüfen, und wird nach erfolgreicher Habilitation erteilt und berechtigt zur Führung des Titels „Privatdozent*in (vgl. § 15).
Bitte beachten Sie, dass es für die Verfahrenseröffnung keine festen Fristen gibt. Die Entscheidung darüber trifft der Fachbereichsrat in der Regel spätestens zwei Monate nach Eingang des Antrags im Dekanat des Fachbereichs. Eine Übersicht der Sitzungstermine des Fachbereichsrats finden Sie hier.
Wenn Sie ein im Fachbereich 08 angesiedeltes Vorhaben konkretisieren möchten, wenden Sie sich für eine erste Besprechung bitte an Tanja Friedrich (den Kontakt finden Sie unten auf dieser Seite).
Bitte schicken Sie alle Unterlagen als PDF an Tanja Friedrich (Kontakt siehe unten).
Die Informationen zum Habilitationsverfahren können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Dekanat Fachbereich 08
Dekanatsverwaltung