Studienplatzvergabe im Losverfahren
Nach Abschluss aller regulären Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) kann es in zulassungsbeschränkten Studiengängen noch freie Studienplätze geben.
Nach Abschluss aller regulären Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) kann es in zulassungsbeschränkten Studiengängen noch freie Studienplätze geben.
Auf dieser Seite finden Sie alle Studiengänge, in denen für das kommende Semester ein Losverfahren stattfindet. Fehlt Ihr Wunsch-Studiengang in der Liste, findet kein Losverfahren dafür statt.
In einigen Studiengängen endet die Frist zur Annahme regulärer Zulassungen im Haupt-/Nachrückverfahren erst kurz vor dem Losverfahren. Diese Studiengänge sind mit einem Sternchen markiert. Sie können sich für das Losverfahren in diesen Fächern zwar vorsorglich anmelden, aber ob wirklich Restplätze verlost werden können, steht erst sehr spät fest.
Sie nehmen nicht automatisch am Losverfahren teil – auch nicht, wenn Sie sich bereits zuvor beworben haben. Eine separate Anmeldung ist erforderlich.
Ob ein Losverfahren in einem Studiengang durchgeführt wird, entscheidet sich erst nach Abschluss des regulären Zulassungsverfahrens. Nur wenn anschließend noch Studienplätze frei sind, werden diese per Los vergeben.
Falls Sie über das Losverfahren einen Losbescheid erhalten, können Sie für diesen Studienplatz nur eingeschrieben werden, wenn der Fachbereich bestätigt, dass Sie die Voraussetzungen gemäß der Masterstudienordnung erfüllen.
Wintersemester 2025/26
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie:
26.09.2025 00:01 Uhr bis 02.10.2025 23:59 Uhr.
Für alle übrigen Studiengänge:
22.09.2025 00:01 Uhr bis 28.09.2025 23:59 Uhr.