Skip to main content

Gasthörer*in werden an der Goethe-Universität

Sie möchten sich gezielt weiterbilden, ohne ein Studium aufzunehmen? Als Gasthörer*in können Sie ausgewählte Lehrveranstaltungen besuchen – auch ohne Abitur.

Gasthörer*innen können an regulären Lehrveranstaltungen der Universität teilnehmen, benötigen dafür jedoch keine Hochschulzugangsberechtigung. Voraussetzung ist die Zustimmung der jeweiligen Lehrperson für jede einzelne Veranstaltung.

Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus, erhalten kein Semesterticket und haben kein Anrecht auf den Erwerb von Leistungsnachweisen. Ferner ist eine Gasthörerschaft in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie nicht möglich.

Welche Veranstaltungen können besucht werden? 
Informieren Sie sich im digitalen Vorlesungsverzeichnis über das aktuelle Veranstaltungsangebot und wählen Sie die Veranstaltungen aus, an denen Sie teilnehmen möchten. Fragen Sie bei den jeweiligen Lehrenden (z. B. per E-Mail) an, ob eine Teilnahme als Gasthörer*in möglich ist. Die Kontaktdaten finden Sie direkt bei der Veranstaltung.

Gasthörerantrag ausfüllen und einreichen: 
Laden Sie den Gasthörerantrag hier herunter, füllen diesen aus und lassen die Lehrkraft unterschreiben. Alternativ können Sie die Zustimmung der Lehrkraft auch per E-Mail einholen und diese zusammen mit dem ausgefüllten Antrag einreichen. 

Sobald Sie alle Genehmigungen eingeholt haben, berechnen Sie Ihren individuellen Gasthörerbeitrag und überweisen den Betrag an die Goethe-Universität.

  • Empfänger: Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • IBAN: DE95 5005 0000 0001 006410
  • BIC: HELADEFF
  • Verwendungszweck: Vorname, Nachname, Beitrag Gasthörer)

Üblicherweise hat eine zweistündige wöchentliche Veranstaltung insgesamt 2 Semesterwochenstunden (SWS). Der Mindestbeitrag für Gasthörer beträgt 100 Euro und beinhaltet bereits 4 SWS. Jede weitere SWS kostet 25 Euro. Maximal können 20 SWS pro Semester belegt werden.

Reichen Sie den ausgefüllten Gasthörerantrag (inkl. aller Veranstaltungen und der jeweiligen SWS) zusammen mit dem Zahlungsnachweis über den Gasthörerbeitrag und den Genehmigungen der Lehrkräfte (Unterschriften auf dem Antrag oder E-Mail-Bestätigungen) ein. Dies können Sie per Post oder per E-Mail (sli@uni-frankfurt.de) erledigen. 

Fristen für die Antragstellung: 01.04. – 30.04. (für das Sommersemester), 01.10. – 31.10. (für das Wintersemester)

Teilnahmebestätigung erhalten: 
Nach Prüfung und Eingang des Beitrags erhalten Sie eine gegengengezeichnete Kopie Ihres Antrags – per Post oder E-Mail. Erst damit ist Ihre Teilnahme offiziell genehmigt.

Zugänge zu Lernplattformen (OLAT, Moodle) erhalten: 
Sofern für die Teilnahme an den beantragten Veranstaltungen ein Zugang zur Lernpattform OLAT benötigt wird, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Scan des genehmigten Antrages an lernsysteme@rz.uni-frankfurt.de. Dort wird dann ein Zugang für Sie eingerichtet. Für einen Zugang zur Lernplattform Moodle senden Sie den Scan des genehmigten Antrags bitte an moodle-support@studiumdigitale.uni-frankfurt.de. Sie erhalten von dort dann einen Zugang. 

Studium Lehre Internationales

  • Telefon069/798 38 38 (Montag – Donnerstag, 09:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:30 Uhr sowie Freitag, 09:00 – 12:00 Uhr)
    E-Mailsli@uni-frankfurt.de
    Postadresse
    Studium Lehre Internationales, StudierendensekretariatCampus WestendPEG-Gebäude60629 Frankfurt am Main
    SprechzeitenÖffnungszeiten Studierendensekretariat: Mo.: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr Mi.: 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr; Öffnungszeiten Studien-Service-Point: Mo. bis Do.: 10 bis 12 Uhr und 12.30 bis 14.30 Uhr
  • Besuchsadresse
    Studium Lehre Internationales, StudierendensekretariatCampus WestendPEG-Gebäude
Goethe-Universität — Gasthörer*in werden | Goethe-Uni Frankfurt