Bewerbung für ein Zweitstudium
Sie möchten ein weiteres Studium aufnehmen und fragen sich, ob es sich dabei um ein Zweitstudium handelt?
Sie möchten ein weiteres Studium aufnehmen und fragen sich, ob es sich dabei um ein Zweitstudium handelt?
Als Zweitstudienbewerber*in gelten Sie, wenn Sie bereits ein erstes grundständiges Studium (z. B. Bachelor oder Staatsexamen) an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich für ein weiteres grundständiges Studium bewerben. In Hessen fallen für ein Zweitstudiums jenseits des regulären Semesterbeitrags keine weiteren Gebühren an.
Hinweis zu einem Masterstudium: Die Aufnahme eines Masterstudiums nach abgeschlossenem Bachelorstudium stellt kein Zweitstudium dar. Sie möchten nach Abschluss Ihres Masterstudiums ein weiteres Masterstudium beginnen? Dann bewerben Sie sich gerne über den regulären Bewerbungsweg für Masterstudiengänge.
Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie die vorgesehene Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben.
Ausnahmen: Bei Rechtswissenschaft und Lehramt gilt das Studium mit Bestehen der ersten Staatsprüfung, bei Pharmazie mit Bestehen des zweiten Teils der pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen.
Sie haben Ihr Studium noch nicht ganz abgeschlossen? Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung bis zum Ende der Bewerbungsfrist ablegen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich als Erststudienbewerber*in oder als Zweitstudienbewerber*in bewerben wollen.
Wer bewirbt sich wo? Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie bewerben Sie sich für ein Zweitstudium über hochschulstart.de (weitere Informationen hier). Für alle sonstigen Studiengänge nutzen Sie für die Bewerbung das Goethe-Campus-Portal der Goethe-Universität. Es gelten die üblichen Bewerbungsfristen. Bei einer Bewerbung für DoSV-Studiengänge , ist vor einer Online-Bewerbung im Goethe-Campus eine Registrierung bei hochschulstart.de notwendig, da Sie BID und BAN benötigen.
Bewerbung einreichen: Nach dem Login im Goethe-Campus können Sie die Online-Bewerbung durchlaufen. Um die Online-Bewerbung abzuschließen, müssen Sie je nach Studiengang/Fach ggf. besondere Zugangsvoraussetzungen bestätigen.
Wenn der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt ist und der Antrag fristgerecht gestellt wurde, wird er in aller Regel genehmigt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt ein Auswahlverfahren: Die Studienplätze werden nach den Kriterien (Fallgruppe) vergeben – Für beides werden Punkte vergeben. Die Punkte werden zu einer sogenannten Messzahl addiert, auf deren Basis alle Bewerbungen auf einer Rangliste sortiert werden. Auf Basis dieser Rangliste werden die zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben.