Awarenesskonzept des Fachbereichs 07 – Katholische Theologie der Goethe-Universität Frankfurt a.M. für das „Kirchähr-Wochenende“ des Grundkurses Theologie
1. Ziel des Awarenesskonzepts
Das sogenannte „Kirchähr-Wochenende“ ist eine mehrtägige Exkursion im Rahmen des Grundkurses Theologie am Fachbereich 07 der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Es richtet sich an Studierende im ersten Studienjahr und dient dazu, ihnen einen Überblick über das Studium der Katholischen Theologie, seine Fächer, Strukturen und Bezüge zu vermitteln. Zugleich schafft das Wochenende Raum für persönliche Begegnungen und die Bildung tragfähiger Netzwerke unter den Studierenden. Ebenso treten die Studierenden in Kontakt mit dem Mentorat.
Beteiligt sind verschiedene Gruppen: Studierende, Tutor*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitglieder des Professoriums, Mitarbeitende des Studiendekanats sowie Vertreter*innen des Mentoratsteams. Damit bringt das Wochenende verschiedene Ebenen universitärer und kirchlicher Bildungsarbeit zusammen. Die Begegnungen finden in einem besonderen Rahmen statt, dem Schnittstellen zwischen Studienbetrieb und Freizeitgestaltung inhärent sind und gemeinsame Übernachtungen beinhaltet.
Zu den zentralen Zielen des Wochenendes gehören:
ein strukturierter Einstieg in das Theologiestudium,
Einblicke in die Vielfalt theologischer Fächer und Arbeitsweisen,
Austausch über Studienverlauf und Berufsperspektiven,
Kennenlernen des Mentorats als kirchliche Begleitstruktur,
sowie die Möglichkeit, Gemeinschaft zu erleben und persönliche Kontakte zu knüpfen.
Gerade diese Mischung aus inhaltlicher Arbeit und informeller Begegnung kann wertvoll sein, birgt aber auch Herausforderungen. Unterschiedliche Rollen und Statusgruppen begegnen sich auf engem Raum; die Grenzen zwischen beruflichem und privatem Miteinander verschwimmen. Damit gehen spezifische Machtverhältnisse (z. B. zwischen Lehrenden und Studierenden, zwischen Universität und Kirche) ebenso einher wie soziale Dynamiken, die von Gruppenzugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderen Differenzlinien geprägt sein können.
Ein Awarenesskonzept ist daher notwendig, um:
einen sicheren, achtsamen und diskriminierungssensiblen Rahmen zu schaffen,
Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und Ausschlüsse aktiv vorzubeugen,
und Ansprech- und Interventionsmöglichkeiten im Falle von Vorfällen bereitzustellen.
Awareness bedeutet in diesem Kontext, Verantwortung dafür zu übernehmen, dass alle Personen – unabhängig von ihrer Position, ihrem Hintergrund oder ihrer religiösen bzw. weltanschaulichen Überzeugung – respektvoll behandelt werden und sich möglichst wohl, sicher und gehört fühlen können.
2. Beteiligte Gruppen und Zuständigkeiten
Studierende
Tutorierende (Begleitende und Ansprechpersonen)
Wissenschaftliche Mitarbeitende und Mitarbeitende des Studiendekanats (Leitung, Koordination,
organisatorische Begleitung, Ansprechfunktion)
Mitglieder des Professoriums (Verantwortliche Gesamtleitung)
Mitarbeitende des Mentorats
Eine Awareness-Person
3. Grundsätze
Gegenseitiger Respekt, Achtsamkeit und Wertschätzung sind verbindlich.
Jede Person hat ein Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit.
Machtverhältnisse werden reflektiert und verantwortungsvoll gestaltet.
Grenzverletzungen (verbal, körperlich oder emotional) sind inakzeptabel.
Beteiligung an Programmpunkten außerhalb der universitären Lehrveranstaltung erfolgt freiwillig; niemand darf zu Offenheit, Teilnahme an spirituellen Elementen oder geselligen Aktivitäten gedrängt werden.
Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt wird respektiert. Queersensible Haltung bedeutet in diesem Zusammenhang: selbstgewählte Namen und Pronomen werden anerkannt, geschlechtliche Zuschreibungen vermieden, und Räume (z. B. bei Zimmerverteilung oder Sprache) möglichst inklusiv gestaltet. Queerfeindlichkeit – auch in Form von Witzen, Blicken oder Ausschlüssen – wird nicht toleriert.
Rassismus und rassistische Diskriminierung werden nicht toleriert.
Religiöse und weltanschauliche Vielfalt wird respektiert. Unterschiedliche Glaubensüberzeugungen, Haltungen und Praktiken sind gleichwertig und dürfen nicht Anlass für Abwertung, Druck oder Ausschluss sein.
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden berücksichtigt. Barrieren sollen soweit möglich abgebaut und gleichberechtigte Teilhabe an allen Programmpunkten ermöglicht werden.
Während akademischer Veranstaltungen sowie während Programmpunkten des Mentorats ist der Konsum von Alkohol und Drogen nicht gestattet.
Es gelten die Grundsätze der Antidiskriminierungsrichtlinie der Goethe-Universität Frankfurt am Main (https://www.uni-frankfurt.de/169800981/antidiskriminierungsrichtlinie-der-goethe-universitat-frankfurt-am-main-anderung-gemass-prasidiumsbeschluss-vom-07-01-2025.pdf)
sowie die entsprechenden Grundsätze des Fachbereichs 07 – Katholische Theologie (https://www.uni-frankfurt.de/de/fachbereich-7/kodex). Diese bilden den verbindlichen Rahmen für einen respektvollen, diskriminierungsfreien und sicheren Umgang miteinander.
4. Awareness-Person
Um während des Wochenendes einen verlässlichen Schutz- und Vertrauensrahmen zu gewährleisten, wird eine Awareness-Person benannt, die als zentrale Ansprechperson für alle Teilnehmenden zur Verfügung steht. Die Awareness-Person ist vor Ort ansprechbar, handelt parteilich im Sinne betroffener Personen und unterstützt im Umgang mit Grenzverletzungen, diskriminierenden Erfahrungen oder anderen problematischen Situationen.
Aufgaben der Awareness-Person:
Vertrauliche Ansprechperson bei Grenzverletzungen, Diskriminierung oder Ausschlüssen
Unterstützung betroffener Personen
Vermittlung zwischen Beteiligten, wenn dies von der betroffenen Person gewünscht wird
Dokumentation von Vorfällen
Niedrigschwelliger Erstzugang für Anliegen im Zusammenhang mit Grenzverletzungen, Diskriminierungserfahrungen oder Konflikten; Information über mögliche weitere Unterstützungsangebote.
Zusammenarbeit mit dem Organisationsteam, ohne Teil der hierarchischen Struktur zu sein
Gegebenenfalls Unterstützung bei Rückzugsbedarf oder alternativen Lösungen (z. B. bei Unterbringung oder Gruppensituationen)
Rahmenbedingungen:
Die Awareness-Person bietet eine erste Anlaufstelle und Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Sie kann nicht alle Konflikte oder Problemlagen eigenständig lösen und ersetzt keine professionelle Beratungs- oder Beschwerdestelle.
Bei Bedarf verweist sie auf geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Zur Reflexion belastender Situationen und zur fachlichen Unterstützung kann die Awareness-Person nach dem Wochenende Beratungs- und Begleitungsangebote, insbesondere des Büros für Chancengleichheit der Goethe-Universität, in Anspruch nehmen.
Die Awareness-Person wird vom Mentorat finanziert und im Vorfeld benannt.
Um größtmögliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, soll die Awareness-Person nicht aus dem universitären Lehrpersonal und aus dem Kreis des Mentorats stammen.
Geeignete Personen können z. B. aus dem Studiendekanat, aus dem Kreis von wissenschaftlichen Mitarbeitenden auf Drittmittelstellen oder aus externen Awareness-Kontexten kommen.
Wichtig ist, dass die Awareness-Person nicht selbst in einer bewertenden oder betreuenden Rolle gegenüber den Studierenden steht, um vertrauensvolle Kommunikation zu ermöglichen.
Sie wird im Vorfeld auf ihre Aufgaben vorbereitet und ist in das Awarenesskonzept eingebunden.
Die Awareness-Person wird vor Beginn des Wochenendes allen Teilnehmenden vorgestellt, einschließlich ihrer Erreichbarkeit und Rolle. Ihre Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Unabhängigkeit bilden die Grundlage ihres Handelns.
4. An- und Abreise
Der Fachbereich bietet eine organisierte Möglichkeit zur gemeinsamen An- und Abreise an (z. B. per Bus oder Bahn), um den Austausch und die Gruppendynamik zu fördern.
Gleichzeitig bleibt es den Teilnehmenden freigestellt, individuell oder in selbstorganisierten Fahrgemeinschaften anzureisen.
Bei privat organisierten Fahrten liegt die Versicherungspflicht bei der fahrzeughaltenden Person; eine Haftung durch die Universität ist ausgeschlossen.
Mitfahrten bei Mitgliedern des Professoriums oder bei Tutor*innen sind grundsätzlich möglich, sofern sie freiwillig, transparent und ohne jeglichen Druck erfolgen.
Einzelne Fahrten zwischen Professoriumsmitgliedern und einzelnen Studierenden sollten nach Möglichkeit vermieden werden, um bestehende Machtasymmetrien nicht zu verstärken.
Eine vorzeitige Abreise von Mitgliedern des Professoriums – etwa vor dem bunten Abend – ist möglich, sofern eine angemessene Ansprechstruktur sichergestellt bleibt.
5. Der bunte Abend
Der bunte Abend ist ein freiwilliger, informeller Programmpunkt, der von den Tutor*innen organisiert wird.
Er ist nicht Teil des offiziellen Lehrprogramms, findet jedoch im zeitlichen und räumlichen Kontext der Exkursion statt.
Auch für diesen Abend gelten die Grundsätze des Awarenesskonzepts (Freiwilligkeit, Respekt, Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit).
6. Prävention
Prävention bedeutet, bereits im Vorfeld des Wochenendes Rahmenbedingungen zu schaffen, die Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und Ausschlüsse aktiv vorbeugen. Dazu zählen transparente Kommunikation, sensible Organisation und eine gemeinsame Haltung der Achtsamkeit.
a) Information und Vorbereitung:
Alle Teilnehmenden werden im Vorfeld über das Awarenesskonzept, Ansprechpersonen, Grundprinzipien und Meldewege informiert (bei der Vorbesprechung im Grundkurs und per Mail).
Beratungs- und Beschwerdewege werden transparent kommuniziert.
Die Awareness-Person wird vor Beginn benannt und vorgestellt.
Erwartungen an respektvolles, diskriminierungssensibles Verhalten werden frühzeitig kommuniziert (z.B. in der ersten Sitzung des Grundkurses).
Hinweise auf universitäre Beratungsstellen werden transparent kommuniziert:
www.uni-frankfurt.de/146517454
www.uni-frankfurt.de/88589854/Beratungsangebote_an_der_Goethe_Universit%C3%A4t
www.uni-frankfurt.de/88589481/Sexualisierte_Diskriminierung
b) Zimmerunterbringung:
Die Unterbringung erfolgt geschlechtergerecht, queersensibel und unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Dabei wird Diskretion gewahrt.
Im Rahmen der Planung sind Studierende gebeten, ihre Wünsche oder besonderen Bedürfnisse zur Zimmerverteilung im Vorfeld per E-Mail an das Studiendekanat zu übermitteln. Diese Rückmeldungen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Zimmereinteilung verwendet.
Keine besonderen Wünsche: keine Rückmeldung erforderlich
Sensibler Unterbringungswunsch: kurze vertrauliche Mitteilung
Rückmeldemöglichkeiten:
Die Einteilung erfolgt wenn möglich im Vorfeld, ohne gruppenöffentliche Nachfragen. Sollte es vor Ort dennoch zu Unwohlsein oder Konflikten kommen, unterstützt das Awareness-Team bei einer Lösung.
c) Strukturelle Prävention und Verantwortungsbewusstsein:
Die verantwortlichen Personen sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Ihr Verhalten prägt maßgeblich das Gruppenerleben und trägt zur Atmosphäre bei.
Sie gestalten ihre Rolle achtsam und machtsensibel, fördern ein respektvolles Miteinander und setzen sich aktiv gegen diskriminierendes oder ausschließendes Verhalten ein.
Tutorierende befinden sich in einer Doppelrolle als studiennahe Ansprechpersonen und Teil der Organisationsstruktur. Die damit verbundenen Machtasymmetrien werden reflektiert und verantwortungsvoll gestaltet.
7. Intervention
Im Falle von Grenzverletzungen, diskriminierendem Verhalten oder anderen problematischen Situationen gilt ein klarer, abgestufter Interventionsweg. Dabei steht der Schutz der betroffenen Person, ihre Wahrnehmung des Vorfalls und die Wiederherstellung eines sicheren Rahmens im Mittelpunkt.
Ablauf der Intervention:
Ansprechbarkeit und erste Klärung:
Der Vorfall kann von der betroffenen Person selbst oder durch Dritte (z. B. Zeug*innen) an die Awareness-Person oder eine andere benannte Vertrauensperson herangetragen werden. Die betroffene Person entscheidet über das weitere Vorgehen.
Vertrauliches Gespräch:
Die Awareness-Person bietet ein vertrauliches Gespräch an. Ziel ist die Klärung der Situation, ggf. die Formulierung eines Schutzbedarfs oder von Erwartungen.
Einschaltung der Leitung (bei Bedarf):
Wenn erforderlich, wird die Gesamtleitung (z. B. Mitglieder des Professoriums oder Studiendekanat) einbezogen.
Mögliche Maßnahmen:
Je nach Situation können Maßnahmen ergriffen werden, z. B.:
Klärungsgespräch oder Abgrenzung
räumliche oder zeitliche Trennung
Ausschluss von Programmpunkten
im Einzelfall vorzeitige Abreise
Professor*innen sowie Beschäftigte der Goethe-Universität und des Mentorats tragen eine besondere Verantwortung für ein respektvolles, sicheres und diskriminierungsfreies Miteinander. Sie sind verpflichtet, Hinweise auf Machtmissbrauch, Diskriminierung oder Grenzverletzungen ernst zu nehmen und – sofern sie davon Kenntnis erlangen – die zuständigen universitären Stellen zu informieren.
8. Nachbereitung
Es findet eine Abschlussrunde zur Reflexion des Gruppenklimas und zur Besprechung positiver wie kritischer Erfahrungen statt; ggf. besteht die Möglichkeit einer anonymen Evaluation.
Darüber hinaus bestehen anonyme Rückmeldemöglichkeit (z. B. E-Mail an Vertrauensperson).
Betroffene sowie andere Beteiligte können auch nach dem Wochenende Beratungs-, Unterstützungs- und Beschwerdeangebote der Goethe-Universität in Anspruch nehmen. Informationen zu den zuständigen Beratungs- und Meldestellen werden transparent zur Verfügung gestellt.