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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Studienanfänger*innen und Studierende Antworten auf die häufigsten Fragen.

Nutzung von KI in der Prüfung

Liebe Studierende, 

aus aktuellem Anlass weist das Studiendekanat darauf hin, dass die nicht offengelegte oder nicht autorisierte Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) oder anderer technischer Hilfsmittel in Prüfungsleistungen unzulässig ist. In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Fälle unangemeldeter KI-Nutzung festgestellt, die prüfungsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Nichtbestehen der jeweiligen Prüfungen zur Folge hatten: Auch Staatsexamensprüfungen waren davon betroffen. 
Bitte beachten Sie: In Staatsexamensprüfungen kann ein Täuschungsversuch nicht nur das Nichtbestehen einer Prüfung , sondern sogar den endgültigen Ausschluss vom Studium zur Folge haben.

Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung von KI über die geltenden Regelungen und orientieren Sie sich an den Leitlinien der GU (Link).

Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie KI nutzen können, sprechen Sie direkt mit Ihren Prüfer*innen oder wenden Sie sich an das Studiendekanat.

 

Für die anstehenden Prüfungen wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Das Team Studiendekanat

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