Gemeinsame Ethikkommission der Fachbereiche 06 und 07
Die Fachbereiche 06 und 07 der Goethe-Universität haben zum 15. April 2026 eine gemeinsame Ethikkommission eingerichtet. Diese prüft Forschungsvorhaben auf ethische Vertretbarkeit und unterstützt Sie in diesem Rahmen bei der Antragstellung.
1. Schritt: Prüfung Exempt Status
Bevor Sie einen vollständigen Antrag einreichen, empfehlen wir, zunächst zu prüfen, ob Ihr Projekt möglicherweise als Exempt (d.h. ohne vertiefte ethische Prüfung) eingestuft werden kann. Nutzen Sie hierfür die Checkliste und beantworten Sie sämtliche Fragen sorgfältig.
- Sofern Sie sämtliche Fragen mit „nein“ beantworten können, senden Sie die Checkliste bitte an nols@em.uni-frankfurt.de. Eine weitere Prüfung ist dann nicht erforderlich.
- Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „ja“ oder „weiß nicht“ beantworten, ist eine eingehendere ethische Prüfung erforderlich.
2. Schritt: Vollständigen Antrag einreichen
Für Forschungsvorhaben, die nicht als Exempt gelten, reichen Sie bitte eine formale Anfrage an die Ethikkommission. Diese sollte folgende Bestandteile enthalten:
- Forschungsantrag (inklusive Projektbeschreibung, Methodik und Ziel)
- Ethische Selbstreflexion: Eine reflektierte Darstellung aller potenziellen ethischen Herausforderungen, einschließlich einer Erläuterung der Punkte, die in der Checkliste mit „Ja“ oder „Weiß nicht“ beantwortet wurden.
Bitte senden Sie die Unterlagen an die o.g. Emailadresse.
Bearbeitungszeit
Die Ethikkommission benötigt für eine detaillierte Prüfung bis zu sechs Wochen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig ein.
Mitglieder der gemeinsamen Ethikkommission
- Prof. Dr. Nathan Gibson
- Prof.in Dr. Rebekka Klein
- Prof. Dr. Christoph Nebgen
- Prof. Dr. Michael Sommer