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Studienplatz mit NC

So läuft das Auswahlverfahren

Manche Studiengänge sind sehr beliebt – es gibt also mehr Bewerber*innen als freie Plätze. In diesem Fall spricht man von einem zulassungsbeschränkten Studiengang. Das bedeutet: Es gibt ein Auswahlverfahren, und Sie benötigen besonders gute Voraussetzungen, um einen Platz zu bekommen.

Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, spricht man auch vom NC – das steht für Numerus Clausus (sinngemäß übersetzt: beschränkte Anzahl). 

Das bedeutet nicht, dass es eine feste Note gibt, mit der man Zugang zu einem Studium erhält, sondern dass es eine Grenznote gibt, bis zu der Zulassungen ausgesprochen werden. Diese Grenznote ergibt sich in jedem Verfahren neu, je nachdem, wie viele Bewerber/innen sich bewerben und welche Voraussetzungen diese mitbringen.

Studienplatzvergabe im Hauptverfahren

Nachfolgend beschreiben wir in Kürze das Auswahlverfahren in grundständigen Studiengängen der Goethe-Universität.

Bitte beachten Sie, dass es für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie über das Zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) ein eigenes Auswahlverfahren gibt. Mehr Informationen finden Sie bei Hochschulstart sowie für Medizin und Zahnmedizin hier und für Pharmazie hier.

Nachrück- und Losverfahren

Portrait von Maryam Sayegh-Hussein, Gruppenleitung Servicestelle Information und Qualifikation, SLI

Maryam Sayegh-Hussein

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Gruppenleitung, Servicestelle Information und Qualifikation

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GU, Oliver Schaffer

Zulassungen zum Studium werden über das Goethe-Campus-Portal bekanntgegeben (kein postalischer Versand). Wenn Sie eine Zulassung erhalten, müssen Sie den Studienplatz innerhalb einer bestimmten Frist aktiv annehmen, sonst verfällt der Platz. 

Freiwerdende Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben – hierfür ist keine gesonderte Bewerbung notwendig. Es nehmen jedoch nur solche Bewerber*innen teil, die sich fristgerecht beworben haben. Eine nachträgliche Bewerbung für das Nachrückverfahren ist somit nicht möglich. 

Sollten nach Abschluss des Nachrückverfahrens noch Plätze unbesetzt bleiben, werden diese im Losverfahren vergeben. Hierfür ist allerdings eine separate Anmeldung erforderlich. Für das Losverfahren kann man sich auch bewerben, wenn man sich bislang noch nicht beworben hatte. 

Verfahrensergebnisse der letzten Semester

Frühere NC-Werte können zur Orientierung dienen, sind aber keine Garantie für die Zukunft – die Grenzwerte ergeben sich in jedem Verfahren neu aus Anzahl und Qualität (Abiturnoten und Wartezeiten).

Studium Lehre Internationales

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Goethe-Universität — Auswahlverfahren und NC | Goethe-Uni Frankfurt