Die Ausbildung von Juristen*innen ist bundesweit am Leitbild des „Volljuristen“ ausgerichtet, der über die Befähigung zum Richteramt verfügt. Diese Befähigung erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der Ersten Juristischen Prüfung (Staatsexamen) UND einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) abschließt.
Absolvierende des Studiengangs Rechtswissenschaft, die direkt nach dem Erwerb des Universitätsabschlusses (Erste Juristische Prüfung) auf den Arbeitsmarkt treten, werden gleichgestellt wie Absolvierende mit einem Bachelor/Magister Abschluss. Mögliche Bereiche für den weiteren Werdegang sind NROs (Nichtregierungs-Organisationen)/NGOs (non-governmental organization) oder die Teilnahme an weiterführenden Studiengängen mit internationaler Ausrichtung (sog. Masterprogramme). Auch bestehen Berufsmöglichkeiten nach einer entsprechenden Zusatzausbildung im Auswärtigen Amt, im Bibliotheks- und Archivwesen, im Kriminal- und Polizeivollzugsdienst u.v.m.
Die klassischen Berufe wie Rechtsanwält*in, Staatsanwält*in, Richter*in oder Notar*in setzen zwingend den Abschluss der 2-stufigen Juristenausbildung voraus. Volljurist*innen nehmen auch oft Beamt*innenpositionen im höheren Dienst von öffentlichen Verwaltungen wahr, z.B. in Kommunalverwaltungen, staatlichen Institutionen oder Ministerien auf Länder- und Bundesebene.
Einen umfassenden Überblick über mögliche Berufsbilder und Tätigkeitsfelder sowie Interviews mit Alumni der Goethe-Universität bietet Ihnen die Seite "Was werden?" des Career Service.
Weiterbildung:
- Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht (LL.M.)
- Law and Finance (LL.M.)
- Legal Theory (LL.M.)
- LL.M. für im Ausland graduierte Juristen
- Diplôme Universitaire de Droit Français“ (DUDF)
- Weiterbildungsprogramm Deutsches & Internationale Schiedsgerichtsbarkeit / German & International Arbitration