DAAD PROMOS 

Mit dem PROMOS-Stipendium ins Ausland

Mit dem PROMOS-Stipendium können studienbezogene Auslandsaufenthalte gefördert werden. Für verschiedene Förderlinien kann eine bis zu vier monatige Förderung beantragt werden. Die Förderung umfasst eine monatliche Aufenthaltspauschalen welche länderspezifisch ist.

Für folgende Auslandsaufenthalte ist eine PROMOS-Förderung möglich:

Es gelten folgende generelle Förderbedingungen:

  • Bewerbungsberechtigt sind immatrikulierte Studierende aller Fachbereiche und teilweise Doktorand*innen.
  • Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Fachsemester (Bachelor-Studium) bzw. mindestens im ersten Semester (Master-Studium) befinden.

Das PROMOS-Stipendium ist ein Angebot des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.
PROMOS ist ein Leistungsstipendium. Es besteht kein Anspruch auf das PROMOS-Stipendium.


Hinweise zur PROMOS-Bewerbung

  • Für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Januar bis Juni: Anfang November des Vorjahres
  • Für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Juli bis Dezember: Anfang Mai des laufenden Jahres
Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene 
  1. deutsche und
  2. Deutschen gleichgestellte (gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG) Studierende sowie
  3. nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen, wenn sie in einem Studiengang an der Goethe-Universität Frankfurt eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss zu erreichen oder zu promovieren. 
Für den in b) und c) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die/der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle.
Studienfortschritt

Bewerber*innen müssen bei Einreichung der PROMOS-Bewerbung:

  • mindestens im zweiten Fachsemester des Bachelorstudiums bzw.
  • mindestens im ersten Fachsemester des Master- oder Promotionsstudiums sein.
Leistungsstipendium

Das PROMOS-Stipendium ist als Leistungsstipendium konzipiert und legt daher den Fokus auf die akademischen Leistungen der Bewerber*innen. Empfohlen wird ein Notenschnitt von mindestens 2,4.
Hier finden Sie die genaue Aufschlüsselung der Auswahlkriterien. 

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, ist eine PROMOS-Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. 

  • Beantragt werden kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt beginnend im Jahr 2025.
  • Eine Förderung über Dezember 2025 hinaus ist nur möglich, sofern der entsprechende Praktikumsaufenthalt bereits im Jahr 2025 begonnen hat, bzw. die Einreise in das Zielland erfolgt ist. 
    Es kann max. bis zum 28.02. des Folgejahres gefördert werden.
  • Eine Stipendien­verlängerung über 4 Monate hinaus ist ausgeschlossen.
Aufenthaltspauschalen
  • Aufenthaltspauschalen werden in allen Programmlinien ausgezahlt
  • je nach Aufenthaltsdauer können 1 bis 4 Monatspauschalen ausgezahlt werden (Verlängerungen sind nicht möglich)
  • die Höhe der Aufenthaltspauschalen variiert zwischen 350€ und 550€ und werden jährlich vom DAAD für jedes Land verbindlich festgelegt
  • für 15 oder mehr Tage kann eine komplette Monatspauschale ausgezahlt werden; halbe Pauschalen werden nicht ausgezahlt

Die schlussendliche Fördersumme wird vom Global Office berechnet und in der Stipendienvereinbarung schriftlich mitgeteilt. 

Bitte beachten: als Fördersumme wird lediglich ein monatliches Teilstipendium für Aufenthaltskosten (linke Spalte) für max. 4 Monate gewährt. Mobilitätsraten werden nicht berücksichtigt.

Im Rahmen der Auswahl werden ausschließlich formalvollständige Bewerbungen berücksichtig.

Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt basierend auf den schriftlichen Bewerbungsunterlagen durch eine Auswahlkommission, die aus Vertreter*innen des Global Office und einer studentischen Vertreter*in besteht.  Ergänzend können Lehrkräfte aus den Fachbereichen innerhalb des Bewertungsprozess hinzugezogen werden.
Folgender Kriterien werden dabei berücksichtigt:

  • Qualifikation/Studienleistung der/s Studierenden inklusive Gutachten
    (45 von 100 Punkten)
  • Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium, Motivation (30 von 100 Punkten)
  • bestehende Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (10 von 100 Punkten)
  • außerfachliches Engagement (10 von 100 Punkten)
  • Gesamteindruck der Bewerbung, Einhaltung der Form
    (5 von 100 Punkten)
Können PROMOS-Stipendien mit anderen Stipendien kombiniert werden?

Eine Doppelförderung aus öffentlichen Mitteln für denselben Förderzweck ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, um im Einzelfall eine Kombinierbarkeit von Stipendien zu prüfen.

Deutschlandstipendium
  • Deutschlandstipendium und PROMOS können uneingeschränkt parallel bezogen werden.
DAAD-Stipendien
  • Eine parallele Förderung mit PROMOS-Mitteln und einem weiteren DAAD-Stipendienprogramm ist ausgeschlossen.
Erasmus+
  • Eine parallele Förderung mit PROMOS-Mitteln und Erasmus+ ist ausgeschlossen. 
  • Wenn eine Erasmus+ Förderung grundsätzlich möglich ist, kann keine PROMOS-Förderung gewährt werden.
(Auslands-)BAföG


  • Der Erhalt von Auslands-BAföG zum DAAD PROMOS-Stipendium ist möglich. 
  • Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslands-BAföGs erfolgt durch die jeweilige Auslands-BAföG-Stelle. Dieser ist der Erhalt der PROMOS-Förderung unaufgefordert mitzuteilen.

Um die Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (Geförderte, Projektpersonal) zu gewährleisten, bietet der DAAD die Möglichkeit, auslandsbedingte Mehrausgaben durch die Gewährung von Beihilfen zu übernehmen.

Antragsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder mit einer chronischen Erkrankung. Studierende, die einen solchen Antrag stellen möchten, sollten sich frühzeitig beraten lassen. 


Ausführliche Informationen zur Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie hier.

steuerliche Erklärungspflichten

Die Goethe-Universität Frankfurt informiert jährlich gemäß der Mitteilungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mv/gesamt.pdf ) bei wiederkehrenden Bezügen oder Überschreitung der Summe der Zahlungen von 1.500€ Ihr zuständiges Finanzamt über die entsprechenden Zahlungen.
Der /die Zahlungsempfänger*in hat eigenverantwortlich steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in Bezug auf die Einnahmen zu erfüllen (§12 MV). Hinweise zur Steuerfreiheit von Stipendien sind unter §3 Nr.44 des Einkommensteuergesetzes nachzulesen.

In der Förderlinie "Studium im Ausland" können Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen gefördert werden - sowohl an Partneruniversitäten der Goethe-Universität als auch für selbst-organisierte Auslandssemester als Freemover.

  • Aufenthalt muss mindestens einen Monat (30 Tage) dauern
  • es werden maximal vier Monate gefördert 
  • längere Auslandsemester können ggf. über das DAAD-Jahresstipendium gefördert werden
  • eine PROMOS-Förderung kann nur beantragt werden, wenn keine Erasmus+ Förderung möglich ist, d.h. außerhalb des Erasmus+ Raums bzw. auch im Erasmus+ Raum, wenn keine Kooperation besteht
  • Doktorand*innen können in dieser Förderlinie nicht gefördert werden

In der Förderlinie "Forschung im Ausland" können Forschungsaufenthalte weltweit gefördert werden, die zur Anfertigung einer Abschlussarbeit dienen.

  • Forschungsaufenthalt muss mindestens einen Monat (30 Tage) dauern
  • Es werden i.d.R. maximal vier Monate gefördert 
  • Doktorand*innen können in dieser Förderlinie nicht gefördert werden

In der Förderlinie "Praktikum im Ausland" können Auslandspraktika außerhalb der Erasmus+ Programmländer gefördert werden. 

  • das Auslandspraktikum muss mindestens einen Monat (30 Tage) dauern
  • es können i.d.R. maximal vier Monate gefördert werden
  • das Praktikum ist über kein spezifisches Praktikumsprogramm des DAAD förderbar
  • es können nur Praktika gefördert werden, die außerhalb der Erasmus+ Programmländer absolviert werden. Eine Praktikumsförderung im Erasmus+ Raum bietet das Erasmus+ Praktikumsstipendium.
  • Famulaturen sind von der Förderung ausgenommen. Medizinstudierende wenden sich dafür bitte an den BVMD (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.).
  • Doktorand*innen können in dieser Förderlinie nicht gefördert werden

In der Förderlinie "Studienreisen im Ausland" kann die Förderung einer Studienreisen weltweit im Ausland beantragt werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschullehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Goethe-Universität Frankfurt.

  • Es können maximal 12 Tage gefördert werden.
  • Förderberechtig sind sowohl immatrikulierte Studierende als auch Doktorand*innen  sowie (optional) eine Betreuungsperson.
  • Es können Student*innen- und/oder Doktorand*innen-Gruppen (inkl. einer Betreuungsperson) von einer Größe bis zu max. 20 Personen gefördert werden.
  • Als Zuschuss für die Aufenthaltskosten wird eine Pauschale pro Teilnehmer*in und Tag berechnet. Die Tagespauschale liegt bei 45,00€ pro Person.
  • Bewerbungsfristen:
         November:   für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Januar bis Juni
         Mai:              für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Juli bis Dezember

Pro Bewerbungsrunde wird nur eine Studienreise gefördert.

           Der Antrag muss innerhalb der aktuellen Bewerbungsfrist per E-Mail an
           promos@uni-frankfurt.de eingereicht werden.



Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Gerne können Sie sich für weitere Fragen und zur Beratung an uns wenden.

Eine PROMOS-Förderung kann für bis zu sechs Monate pro Studienabschnitt vergeben werden - d.h. für je max. 6 Monate im Bachelor und Master. Eine erneute PROMOS-Förderung ist möglich, wenn:

  • das Kontingent von sechs Monaten noch nicht aufgebraucht ist oder
  • die erste Förderung im Bachelor erfolgte und Sie mittlerweile in einem Masterstudiengang eingeschrieben sind.

Ja, studienbezogene Aufenthalte in der Schweiz können mit PROMOS gefördert werden, da die Schweiz kein Erasmus+ Programmland ist.

Sie können sämtliche Bewerbungsunterlagen für PROMOS sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache einreichen. 

Es müssen Kenntnisse der Arbeits- bzw. Studiensprache oder der Landessprache nachgewiesen werden. Es wird kein bestimmtes Sprachniveau verlangt, wobei ein B2-Level als sinnvolles Mindestniveau angesehen wird, um im Zielland erfolgreich studieren und arbeiten zu können. Mit einem höheren Sprachniveau erhalten Sie ggf. mehr Punkte in der Bewertung der Auswahlkommission. Es werden max. 10 Punkte für die Sprachkompetenz vergeben.

Ausnahme: in der Förderlinie "Sprachkurse im Ausland" genügt ein A1-Sprachniveau.

Wir empfehlen Ihnen dringend folgende Versicherungen abzuschließen:

  • Auslandskrankenversicherung (für Aufenthalte außerhalb der EU)
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

Als PROMOS-Stipendat*in steht Ihnen die kostengünstige DAAD-Gruppenversicherung zur Verfügung, die ein umfangreiches Komplettpaket bietet - welches u.a. auch Pandemiefälle abdeckt. 

Wir bemühen uns, die Auswahlentscheidung möglichst zeitnah nach der Bewerbungsfrist zu treffen. Frühstens acht Wochen nach dem Ablaufen der Frist können Sie mit einer Rückmeldung rechnen.

Mit dem PROMOS-Stipendium werden aktuell studienbezogene Auslandsaufenthalte mit einer Teilstipendienrate für den Aufenthalte (€350-550/Monat) gefördert. Die Pauschalen werden vom DAAD jährlich verbindlich festgelegt. Es können maximal vier Monate gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Grundsätzlich akzeptieren wir alle Sprachnachweise, die:

Details entnehmen Sie bitten den Bewerbungshinweisen zu den einzelnen Förderlinien.

Kontakt und Beratung


Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
Eschersheimer Landstraße 155
c/o House of Labour

60323 Frankfurt am Main

Luisa Döhner
Raum 331
E-Mail: promos@uni-frankfurt.de
Telefon: +49 (0)69 798 17195

Sprechzeiten

DAAD PROMOS-Bewerbungsfristen

Nov 5
12:00 Uhr

1. Auswahlrunde 2026


PROMOS-Bewerbungen für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2026  beginnen, müssen bis zum 05. November 2025, um 12:00 Uhr, online eingereicht werden.
Das Online-Bewerbungsportal wird voraussichtlich zum 16. September geöffnet.

Mai 7
12:00 Uhr

2. Auswahlrunde 2026


PROMOS-Bewerbungen für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 01. Juli und dem 31. Dezember 2025 beginnen, müssen bis zum 07. Mai 2026, um 12:00 Uhr, online eingereicht werden.
Das Online-Bewerbungsportal wird voraussichtlich zum 01. März geöffnet.
Nov 5
12:00 Uhr

1. Auswahlrunde 2026


PROMOS-Bewerbungen für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 01. Januar und dem 30. Juni 2026  beginnen, müssen bis zum 05. November 2025, um 12:00 Uhr, online eingereicht werden.
Das Online-Bewerbungsportal wird voraussichtlich zum 16. September geöffnet.

Mai 7
12:00 Uhr

2. Auswahlrunde 2026


PROMOS-Bewerbungen für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 01. Juli und dem 31. Dezember 2025 beginnen, müssen bis zum 07. Mai 2026, um 12:00 Uhr, online eingereicht werden.
Das Online-Bewerbungsportal wird voraussichtlich zum 01. März geöffnet.

Dokumente für die Bewerbung


Erfahrungsberichte ehemaliger 
Outgoings der Goethe-Universität


Ihre PROMOS-Bewerbung: Schritt für Schritt zur Förderung

Voraussetzung für eine PROMOS-Bewerbung ist die Zusage einer Gasteinrichtung
(Universität, Praktikumsgeber, etc.). Mit dieser können Sie Ihre PROMOS-Bewerbung initiieren. 

  • Studienaufenthalte über interne Kooperationen: die Vorabzulassung, die Sie von Ihrem Fachbereich oder dem Global Office erhalten, genügt für die Bewerbung
  • Feldforschungen ohne Gasteinrichtung im Zielland: Eine Bescheinigung des Fachbereichs, in dem der Zeitraum bestätigt wird, genügt für die Bewerbung

Wenn Sie eine Zusage für einen Auslandsaufenthalt haben, prüfen Sie bitte, ob eine
PROMOS-Förderung generell möglich ist (siehe: Hinweise zur PROMOS-Bewerbung bzw. die Bewerbungshinweise pro Förderlinie). 

Bitte beachten Sie außerdem die Bewerbungsfristen:
  • November:   für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Januar bis Juni
  • Mai:              für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Juli bis Dezember
  • Bitte lesen Sie sich die Bewerbungshinweise für Ihren Mobilitätstyp (Studium, Praktikum, Forschung) genau durch und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen.
    Vor allem der Sprachnachweis und das Gutachten bedürfen einer Vorlaufzeit!
  • Hinweis zum parallelen Bezug von Stipendien: Wenn Sie eine weitere Förderung aus anderen deutschen, öffentlichen Mitteln beziehen, reichen Sie eine Nachweis mit der Zusage der Gasteinrichtung ein. Im Zweifel lassen Sie die Kombinierbarkeit bitte frühzeitig von uns prüfen.

Parallel zur Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen können Sie sich bereits ein Bewerbungskonto anlegen. Nach dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars erhalten Sie automatisch ein Bewerbungskonto auf der Mobility Online-Plattform. Dort müssen Sie alle geforderten Bewerbungsunterlagen hochladen.

Nachdem Sie alle Unterlagen hochgeladen und wir den Eingang des Gutachtens bestätigt haben, bestätigen Sie bitte die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung in Ihrem Bewerbungskonto.
Es werden ausschließlich vollständige und fristgerechte Bewerbungen berücksichtigt.

  • Nach der Bewerbungsfrist werden alle vollständig eingegangenen Bewerbungen von mindestens drei Personen bewertet und in einer Auswahlsitzung diskutiert. Nach der Sitzung erhalten Sie eine Rückmeldung über den Ausgang Ihrer Bewerbung. 
  • Wir führen außerdem eine Nachnominierungsliste. 
  • Die Rückmeldung der Auswahlkommission wird etwa acht Wochen nach dem Auslaufen der Bewerbungsfrist per E-Mail verkündet. 
  • Alle weiteren Schritte (Stipendienvereinbarung, Bankdaten, Stipendienzertifikate, Auszahlung) erläutern wir Ihnen im Falle einer Förderung. 

Wie in der Stipendienvereinbarung beschrieben, umfasst das PROMOS-Stipendium Abschlussunterlagen. Diese sind nach dem Ende der Mobilität verpflichtend einzureichen - spätestens acht Wochen nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland. Bei einer Fristverletzung können wir das vollständige Stipendium zurückverlangen. Wir erinnern Sie per E-Mail an die fristgerechte Einreichung der Abschlussunterlagen.

Die Abschlussunterlagen bestehen aus:

1. Dem Participation Certificate, mit welchem die Gasteinrichtung im Zielland den tatsächlichen Aufenthaltszeitraum bestätigt. Dieses ist möglichst unmittelbar nach dem Ende Ihrer Mobilität im Bewerbungskonto hochzuladen. 

  • Sollte sich der Aufenthaltszeitraum im Vergleich zur ursprünglichen Angabe verkürzt haben, müssen wir ggf. eine Teilrückzahlung des Stipendiums einfordern. 
  • Sie sind verpflichtet alle Änderungen des Aufenthaltszeitraums unaufgefordert an das Global Office zu melden.
  • bei Feldforschungen kann das Participation Certificate vom jeweiligen Fachbereich unterzeichnet werden

2. Dem Erfahrungsbericht, in welchem Sie auf Basis unserer Vorlage über Ihre Erfahrungen im Ausland berichten. Ziel ist es, dass Ihr Erfahrungsbericht anderen Studierenden bei der Planung und Durchführung eines Auslandsaufenthalts hilft.