Grundkurs
Eine besondere Veranstaltung für unsere Studienanfänger ist der Grundkurs.
Der Kurs bietet Einblicke in die verschiedenen Disziplinen der Theologie, aktuelle theologische Fragestellungen und führt in die wissenschaftlichen Arbeitstechniken ein. In Kleingruppen werden die Studierenden von jeweils eine*m Tutor*in begleitet und lernen gemeinsam den Campus und wichtige Orte in Frankfurt, wie zum Beispiel das Haus am Dom, kennen.
Ein besonderes Highlight ist das legendäre Kirchähr-Wochenende: Alle Grundkurs-Teilnehmer*innen fahren für drei Tage in ein Tagungshaus und wachsen hier zu einer Gemeinschaft zusammen. Dort reflektieren sie gemeinsam über die Wahl des Studienfachs und den damit verbundenen Erwartungen und Herausforderungen.
Der Grundkurs wird immer zum Wintersemester angeboten. Achten Sie darauf, den Grundkurs in ihrem ersten oder zweiten Semester zu besuchen.


Exemplarischer Studienverlaufsplan
1. Semester
- Modul 1: Theologie als Glaubenswissenschaft
- Modul 2: Sprachliche Grundlagen I
2. Semester
- Modul 3 a oder b: Vertiefte philosophische Propädeutik oder Sprachliche Grundlagen II
- Modul 4: Geschichtliche Grundlagen des christlichen Glaubens
3. Semester
- Modul 5: Christliche Ethik und Glaubenspraxis
- Modul 6: Theologie der Religionen
4. Semester
- Modul 7: Praktische Theologie
- Modul 12: Praktikum
5. Semester
- Modul 8: Der christliche Gottesglaube
- Modul 9 a oder b:
Kontexte des Glaubens: Gesellschaften, Kulturen, Religionen (systematisch);
Kontexte des Glaubens: Gesellschaften, Kulturen, Religionen (historisch-religionswissenschaftlich)
6. Semester
- Modul 10: Institutionen und Vollzüge des Glaubens
- Modul 11: BA-Arbeit
BA-Arbeit
Mit der Bachelor-Arbeit schließen die Studierenden in der Regel ihr Studium ab. Man kann die BA-Arbeit auch schon früher schreiben, dafür müssen Sie aber wenigstens die Module 1 - 6 erfolgreich absolviert haben. Durch die BA-Arbeit erwerben die Studierenden 12 CP. Hierfür haben Sie eine Bearbeitungszeit von 9 Wochen. Die Studierenden wählen sich den/die Betreuer*in, der/die in der Regel der/die Erstgutachter*in ist. Der Prüfungsausschuss bestimmt die/den Zweitgutachter*in, den der/die Studierende ebenfalls vorschlagen darf. Der/die Studierende wählt zusammen mit dem/der betreuenden Professor*in das Thema der Arbeit, das der/die Studierende beim Prüfungsamt anmeldet.
Näheres entnehmen Sie der Prüfungsordnung § 36.
Studieneinstieg
Unsere Tipps und Orientierungsangebote rund um den Studieneinstieg in Frankfurt
