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Alles zu Versicherungen im Studium

Krankenversicherung für Studierende

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland sind krankenversicherungspflichtig (Ausnahmen siehe unten). Dies gilt auch, wenn Sie im Ausland wohnen, aber aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.

Es gibt zwei Versicherungsarten: gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV).

Die Versicherungspflicht endet in der Regel mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden. Darüber hinaus kann sie fortbestehen, wenn die Art der Ausbildung, familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. 

Wenn Sie neben dem Studium arbeiten oder ein Praktikum absolvieren, lassen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse beraten und klären Sie ggf. Besonderheiten mit Ihrem Arbeitgeber.

Mehr Informationen zur studentischen Krankenversicherung finden Sie hier.

Hinweise zur studentischen Krankenversicherung

Krankenversicherung für internationale Studierende

Die Pflicht zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) gilt auch für ausländische Studierende unter 30 Jahren, die sich an der Goethe-Universität einschreiben möchten. Hierzu muss im Rahmen der Einschreibung ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden. Eine Reisekrankenversicherung ist für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend. 

Unfallversicherung und Unfallmeldestelle

Im Rahmen des Hochschulbesuchs sind Studierende (ebenfalls Gasthörer*innen und U3L-Studierende) unter bestimmten Umständen im Falle eines Unfalls über die Unfallversicherung der Goethe-Universität Frankfurt versichert. Unfälle, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule stehen (Arbeits- oder Wegeunfall im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) VII), sind als Hochschulunfälle der Universität zu melden. Die Universität reicht die Unfallanzeige nach Prüfung auf Vollständigkeit an die Unfallkasse Hessen (UKH) weiter.

Wichtig zu wissen: Unfälle im Rahmen der Beschäftigung an der Goethe-Universität Frankfurt (bspw. als Mitarbeitende*r oder studentische Hilfskraft) sind der/dem Vorgesetzen zu melden und werden bei der Unfallstelle der Personalabteilung eingereicht.

Studium Lehre Internationales

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