Es gibt zwei Versicherungsarten: gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV).
Die Versicherungspflicht endet in der Regel mit dem Semester, in dem Sie 30 Jahre alt werden. Darüber hinaus kann sie fortbestehen, wenn die Art der Ausbildung, familiäre oder persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Wenn Sie neben dem Studium arbeiten oder ein Praktikum absolvieren, lassen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse beraten und klären Sie ggf. Besonderheiten mit Ihrem Arbeitgeber.
Mehr Informationen zur studentischen Krankenversicherung finden Sie hier.