Akkreditierungskommission

während Gültigkeit

An der systemakkreditierten Goethe-Universität werden die Entscheidungen über (Re-)Akkreditierungen hochschulintern getroffen. Das dafür zuständige Entscheidungsgremium ist die interne Akkreditierungskommission. Die 13 stimmberechtigten Mitglieder vertreten fast alle der 16 Fachbereiche sowie alle Statusgruppen: Sie setzt sich aus 7 Professor*innen, 2 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, 1 technisch-administrativem*r Mitarbeiter*in und 3 Studierenden zusammen. Die Kommission entscheidet auf Grundlage externer Gutachten über die (Re-)Akkreditierung von Studiengängen und spricht ggf. Auflagen und Empfehlungen aus. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

Professor*innenStellvertretung
Prof.'in Kerstin Gottschalk, FB 09
Prof. Dr. Martin Grininger, FB 14
Prof. Dr. Stefan Eimer, FB 15
Prof.'in Dr. Claudia Machold, FB 04
Prof. Dr. Claudius Wagemann, FB 03 
Prof. Dr. Sabine Windmann, FB 05 
Prof. Dr. Alexandra Zinke, FB 08

 Prof. Dr. Julian Scheuer, FB 12                                     
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innenStellvertretung
Jens Schreiber, FB 11
Dr. Kirsten Wechsel, FB 10


Dr. Michael Rydryck, FB 06
Technisch-administrative Mitarbeiter*innenStellvertretung
Patricia Spriestersbach, FB 02

Dr. Ralf Koßmann, FB13
Studierende
Vertreter*innen
Matthias Ochs, FB 01
Svenja Schildbach, FB 05 
Merlin Radler, FB 11 
Isabelle Hüglin, FB 03
Svenja Kapraun, FB 03
Jonathan Schulte, FB 13

Die Akkreditierungskommission hat am 2. Dezember 2024 Prof. Dr. Claudius Wagemann zum Vorsitzenden gewählt. Am 12. Mai 2025 wählte die Akkreditierungskommission Prof.'in Dr. Claudia Machold zur stellvertretenden Vorsitzenden.


Die Ombudstelle der Akkreditierungskommission ist besetzt mit:

Prof.'in Dr. Annette Warner, FB 08
Prof. Dr. Marc Wagner, FB 13

Fachbereiche haben die Möglichkeit gegen Akkreditierungs- sowie Entscheidungen zur Auflagenerfüllung der Akkreditierungskommission Widerspruch einzulegen und eine Wiedervorlage zu erwirken. Bestätigt die Akkreditierungskommission ihre zuvor getroffene Entscheidung, kann bei der Beschwerdestelle der Akkreditierungskommission Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdestelle ist das hochschulinterne Ombudsgremium für die internen (Re-)Akkreditierungsentscheidungen der Akkreditierungskommission.