Das Anmeldeformular [URL] wird von Montag, den 20. April bis Freitag, den 24. April 2026 freigeschaltet. Sie benötigen Ihren HRZ-Account, um sich einzuloggen. Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung über Ihre erfolgreiche Anmeldung.
Ausschlussfrist: Die Anmeldung ist nur im angegebenen Zeitraum möglich.
Die Prüfungsmodalitäten besprechen Sie mit Ihrem*Ihrer Praktikumsbeauftragten. Die Noten werden durch das Büro für Schulpraktische Studien an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge übermittelt und dann wie Ihre sonstigen Leistungen auch über das Portal Goethe-Campus verbucht. Die Noten für die Praxismodule im Sommersemester sind voraussichtlich im Dezember und im Wintersemester voraussichtlich im Juni über Ihre Leistungsübersicht einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass das vierwöchige Orientierungspraktikum eine Voraussetzung für die Anmeldung zum ersten Modul der Schulpraktischen Studien ist.
Bei der Anmeldung versichern Sie, dass Sie das Orientierungspraktikum durchgeführt haben, und geben an, in welcher Einrichtung/welchen Einrichtungen Sie die insgesamt 120 Zeitstunden absolviert haben. Sollten Sie den Nachweis gegenüber dem Büro für Schulpraktische Studien oder im Vorbereitungsseminar nicht erbringen können, wird das Modul als nicht bestanden gewertet. Das Verfahren wird zudem zur Ermittlung der Schwere der Täuschung an den Prüfungsausschuss übergeben. Beim Vorliegen einer besonders schweren Täuschung erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang (SPoL §25).
Ende des Jahres 2019 wurde durch den Bundestag und Bundesrat das Masernschutzgesetz beschlossen. Das zum 01. März 2020 in Kraft getretene Gesetz ändert für Schulen relevante Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), worüber wir Sie hiermit informieren möchten. So wird u.a. geregelt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, also Schulen und Kindertageseinrichtungen, tätig sind, den Nachweis der altersgerechten nach STIKO-empfohlenen Masernimpfungen erbringen müssen.
Das bedeutet, dass alle PraktikantInnen den Masernimpfschutz den Schulen bei Prüfung nachweisen müssen, ansonsten ist ein Schulpraktikum nicht möglich. Sollten Studierende nicht gegen Masern geimpft sein, muss die Impfung sofort nachgeholt werden. Besteht eine Immunität, muss diese ärztlich nachgewiesen werden. Die Prüfpflicht obliegt den Einrichtungen, d.h. den Schulen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Ihren Masernimpfschutz.
Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums:
Die Anmeldung zum ersten SPS-Modul und zum Modul Grundpraktikum wird Studierenden aller Lehrämter direkt im ersten Semester empfohlen. Um sich zum zweiten SPS-Modul oder zum Praxissemester anmelden zu können, müssen Sie als L1-, L2- und L5- Studierende*r mindestens im dritten Fachsemester, als L3-Studierende*r (bei Einschreibung vor Wintersemester 2014/15 und ab Wintersemester 2023/24) mindestens im vierten sein.
Die Einteilungskriterien, nach denen wir Sie in die Vor- und Nachbereitungsveranstaltung sowie in Ihre Praktikumsschule einteilen, bemessen sich nach:
a) der Gruppeneinwahl,
b) den fachbereichsspezifischen Gruppenbildungen,
c) der Aufnahmekapazität der Schulen und