Wenn Sie bereits vor Ihren Schulpraktischen Studien Erfahrungen als Lehrkraft an einer Schule gesammelt haben, können diese nach §§ 18 und 19 der Ordnung für Schulpraktische Studien (SPSO) als Ersatz für ein Modul der Schulpraktischen Studien anerkannt werden. Damit Ihr Antragsgesuch auf eine Anrechnung genehmigt werden kann, müssen zuvor folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Um prüfen zu können, ob Ihre Tätigkeit angerechnet werden kann, schicken Sie bitte Ihre formlose Schulbescheinigung (auf dem Briefbogen der Schule mit Stempel und Unterschrift) und das ausgefüllte Formular [PDF] an die E-Mail Adresse sps@em.uni-frankfurt.de.