Einführung von Studiengängen

Das Team Studiengangentwicklung begleitet und unterstützt die Neueinführung von Studiengängen vom Studiengangkonzept bis zur erfolgreichen Akkreditierung. Sprechen Sie uns gern frühzeitig an, wenn Sie erwägen, einen neuen Studiengang zu konzipieren

Die Einführung erfolgt wie auch die Reakkreditierung von Studiengängen an der Goethe-Universität in einem dreistufigen Verfahren. Eine detaillierte Beschreibung aller Verfahrensschritte finden Sie in unserem Handbuch.

Erste Stufe – Initiative und Konzept

Die erste Stufe des Einführungsprozesses besteht aus folgenden Schritten:

  • Entwicklung eines Studiengangkonzepts
  • Entscheidung im Fachbereichsrat
  • Vorlage des Studiengangkonzepts im Präsidium
  • Einführungsentscheidung des Präsidiums

Je nach Studiengangform verlangen in der Einführungsphase bestimmte Aspekte besondere Aufmerksamkeit, etwa für Kooperationsstudiengänge die Abstimmung mit den Partnern bis zur Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen. Das Team Studiengangentwicklung steht dabei beratend zur Seite und stellt ggf. den Kontakt zu anderen beteiligten Abteilungen her. 

Zweite Stufe – Curriculumsentwicklung

  • Weiterentwicklung des Studiengangkonzepts
  • Runder Tisch zur Studienordnung
  • Lesung der Ordnung im Fachbereichsrat
  • Ggf. Bestätigung der Entscheidung des Präsidiums

Im Sinne des für die Goethe Universität profilbildenden partizipativen und dialogorientierten Verfahrens werden im gesamten Prozess der Curriculumsentwicklung Studierende, Lehrende und weitere Mitwirkende eines Studiengangs mit einbezogen. Insbesondere die Studienkommission soll laut Evaluationssatzung als Forum zum Austausch über Entwicklungspotentiale und Handlungsfelder für die Akkreditierung dienen.

Dritte Stufe – Akkreditierung 

  • Auswahl der Gutachter*innen
  • Erstellen und Versand der Akkreditierungsunterlagen
  • Externe Begutachtung (bei Neueinführungen i.d.R. im Schriftverfahren)
  • Akkreditierungsbeschluss
  • Umsetzung des Akkreditierungsbeschlusses und Prüfung
  • Einführungsentscheidung und Genehmigung der Ordnung durch Senat (1)
         und Präsidium (2)
  • Aufnahme des Lehrbetriebs          

Wenn Studiengänge neu eingeführt werden, erfolgt die Akkreditierung zunächst im Schriftverfahren: Vor der Einführung begutachten externe Expert*innen das Studiengangkonzept auf Schriftbasis. Auf Basis der Unterlagen und des Gutachtens akkreditiert die Akkreditierungskommission den Studiengang anschließend für zwei bzw. drei Jahre, bis die erste Kohorte den Studiengang durchlaufen hat. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine Reakkreditierung mit Begehung. Im Anschluss beginnt für neu eingeführte Studiengänge der reguläre, achtjährige Akkreditierungszyklus.