FAQ Grundpraktikum

  • Muss ich ein Orientierungspraktikum durchführen bzw. vorweisen können?

Studierende der Studiengänge L1, L2, L3, L5, die sich ab dem Wintersemester 2023/24 in einen Lehramtsstudiengang immatrikulieren, werden ab diesem Zeitpunkt die neuen Praxisphasen absolvieren. Das Orientierungspraktikum entfällt und ist für neu immatrikulierte Studierende ab dem Wintersemester 2023/2024 keine Voraussetzung mehr für eine Anmeldung zu den Praxisphasen.

Studierende der Studiengänge L1, L2 und L5, die sich vor dem Wintersemester 2023/24 in den Studiengang eingeschrieben haben, müssen nach wie vor ein Orientierungspraktikum absolvieren.

L3-Studierende, die sich zwischen dem Wintersemester 2014/15 und dem Wintersemester 2023/24 eingeschrieben haben, müssen kein Orientierungspraktikum absolvieren.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zum
    Grundpraktikum/SPS I erfüllen?

In der PO 2023 keine. Die Anmeldung ist ab dem ersten Semester möglich. In der PO 2018 ist das Orientierungspraktikum die Anmeldevoraussetzung für die SPS I.

  • Wer muss die neuen Praxisphasen (Grundpraktikum und Praxissemester) absolvieren?

Die Praxisphasen Grundpraktikum und Praxissemester müssen alle Studierenden der Lehramtsstudiengänge L1-L5 an der Goethe-Universität absolvieren, die sich ab dem Wintersemester 2023/24 in den jeweiligen Studiengang einschreiben/ eingeschrieben haben. Studierende, die sich vorher immatrikuliert haben, absolvieren die Schulpraktischen Studien bzw. das Pilotprojekt Praxissemester (L3). Bitte beachten Sie die Informationen zum Auslaufen des Pilotprojekts.

  • Wie und wann erfolgt die Anmeldung zu den Praxisphasen?

Eine Anmeldung zum Grundpraktikum/den SPS I ist ab dem ersten Fachsemester möglich und erfolgt über die Homepage des Büros für Schulpraktische Studien. Mit dem HRZ-Login kann auf die Anmeldeseite zugegriffen werden. Um Verzögerungen im Studienverlauf zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung im Studienverlauf. Das Praxissemester/die SPS II werden erst nach dem Grundpraktikum/den SPS I absolviert. Die erfolgreich abgeschlossene oder aktuell belegte Durchführungsphase des Grundpraktikums/der SPS I ist die Voraussetzung für die Anmeldung zum Praxissemester/den SPS II. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage des Büros für Schulpraktische Studien. Die Anmeldefristen können ebenfalls auf der Homepage eingesehen werden, in der Regel findet die Anmeldung immer in der zweiten Vorlesungswoche des Semesters statt.

  • Wann und wie erfahre ich, wann ich mein Grundpraktikum absolviere?

Bei der Anmeldung zum Grundpraktikum melden sie sich immer für die Vorbereitungsveranstaltung im Folgesemester und das Blockpraktikum in der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit an. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist es möglich, dass Studierende bei erstmaliger Anmeldung keinen Platz erhalten. In diesem Fall müssen sie sich zu einem späteren Zeitpunkt neu anmelden und werden dann priorisiert behandelt. Die Information über die Platzvergabe erfolgt zeitnah nach der Anmeldefrist.

  • Kann ich vom Grundpraktikum/SPS I zurücktreten?

Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung möglich. Wird der Rücktritt nicht vor Ablauf der Frist erklärt bzw. der Grund für einen späteren Rücktritt nicht als triftig anerkannt, gilt das Modul als nicht bestanden.

  • Kann ich mein Praktikum auch außerhalb Hessens durchführen?

Ja, eines der beiden Module der Praxismodule kann in einem anderen Bundesland durchgeführt werden. Regelungen und Ablauf sind auf unserem Flyer [PDF] zu finden. Das jeweils andere Praxismodul muss jedoch regulär an einer Schule im Einzugsgebiet der Goethe-Universität absolviert werden. Bei der Planung muss berücksichtigt werden, dass im Praktikumszeitraum die Teilnahme an Begleitseminaren an der Goethe-Universität erforderlich ist.

  • Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?

Für das Grundpraktikum besteht diese Möglichkeit nicht. Das Grundpraktikum muss innerhalb Deutschlands absolviert werden. Das Praxissemester kann im Ausland erfolgen. Für Auslandspraktika ist die Arbeitsstelle International Teacher Education [URL] zuständig. Dort muss binnen vier Wochen nach Abschluss der Anmeldezeit für das Praxissemester ein Gesprächstermin vereinbart werden, damit die Rahmenbedingungen geprüft werden können.

  • Kann ich mir schulpraktische Studienleistungen eines anderen Studiengangs oder -orts im Rahmen des Grundpraktikums und/oder Praxissemesters anrechnen lassen?

Zuständig für die Anrechnung von Studienleistungen ist die Hessische Lehrkräfteakademie. Das Büro für Schulpraktische Studien prüft, ob die absolvierten schulpraktischen Studienleistungen im Umfang und Schwerpunkt mit den Praxishasenmodulen an der Goethe-Universität vergleichbar sind. Bei positiver Prüfung wird eine Anrechnungsempfehlung ausgestellt.

  • Kann ich mir meine schulpraktische Unterrichtstätigkeit für das Grundpraktikum oder das Praxissemester anrechnen lassen?

Eine Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten im Rahmen der neuen Praxisphasen ist nicht möglich. 

Für die Schulpraktischen Studien (PO-Version 2018) gelten andere Regelungen, Informationen finden Sie auf der Unterseite Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten [URL].

  • Wann findet die Vorbereitungs- und Begleitveranstaltung zum Grundpraktikum statt?

Die Vorbereitungsveranstaltung findet in der Vorlesungszeit vor dem Blockpraktikum statt. Dafür gibt es feste Zeitfenster (freitags 12-14 Uhr und freitags 14-16 Uhr). Diese Zeiträume sind bei der Semesterplanung freizuhalten.

Die Begleitveranstaltung findet wöchentlich im Praktikumszeitraum statt und schließt mit einer Abschlussreflexion in der Folgewoche des Blockpraktikums ab. Die genauen Zeiten werden durch die Praktikumsbeauftragten festgelegt.

  • Kann ich mir selbst eine Vorbereitungsveranstaltung für das Grundpraktikum aussuchen?

Nein. Die Einteilung wird vom Büro für Schulpraktische Studien durchgeführt. Die Einteilung in die Vorbereitungsveranstaltungen wird für das Sommersemester i. d. R. Mitte März und für das Wintersemester i. d. R. am Mitte August auf der Homepage veröffentlicht, der Zugriff erfolgt über den HRZ-Account.

  • Kann ich die mir zugewiesene Veranstaltung oder die mir zugewiesene Schule mit einer*einem Kommilitonin*Kommilitonen tauschen?

Ein Tausch ist nicht möglich. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung der Einteilung geprüft werden, ob ein Wechsel der Veranstaltung oder Schule im individuellen Fall möglich ist.

  • Kann ich mir selbst eine Schule suchen?

Die Schuleinteilung wird vom Büro für Schulpraktische Studien vorgenommen. Alle Schulen befinden sich im Einzugsgebiet der Goethe-Universität. Eine eigenständige Schulsuche in Hessen ist nicht möglich. Der bei der Anmeldung angegebene Schulaufsichtsbereich (SAB) ist lediglich ein Wunsch, es gibt keinen Anspruch auf eine Einteilung in einen bestimmten SAB oder an eine bestimmte Schule. Eine Einteilung an eine Schule, zu der während des Praktikumszeitraums ein Vertragsverhältnis besteht, ist nicht zulässig. Außerdem können Studierende das Praktikum nicht an Schulen absolvieren, die sie selbst besucht haben oder die von nahen Familienangehörigen besucht wird. Die Einteilung wird in der vorlesungsfreien Zeit vor Praktikumsbeginn auf der Homepage des Büros für Schulpraktische Studien veröffentlicht.

  • Habe ich an der Schule eine Ansprechperson?

Während des Praktikums werden Sie i. d. R. von einer oder mehreren Lehrkräften betreut, bei denen Sie hospitieren und mit denen Sie die eigenen Unterrichtsversuche planen und anschließend reflektieren. Sobald Sie erfahren, an welcher Schule Sie eingeteilt sind, stellen Sie sich bei Ihrer Schule vor. Ihr*e Schulbetreuer*in wird Ihnen von der Schule benannt, begleitet Sie während der Praxisphase, nimmt neben Ihrer*m Praktikumsbeauftragten an Ihrem Reflexionsgespräch teil und unterstützt Sie beim Finden von fachbezogenen Mentor*innen.

  • Darf ich im Praktikum eigenständig Unterricht durchführen?

Im Praktikum darf nicht eigenverantwortlich ohne die Anwesenheit einer ausgebildeten Lehrkraft unterrichtet werden. Neben den Hospitationen führen die Studierenden auch angeleitete Unterrichtsversuche durch.

  • Darf ich während eines Praktikums an der Schule fehlen?

Es besteht Präsenzpflicht an allen Schultagen im Grundpraktikum/SPS I und an mindestens drei Tagen in der Woche im Praxissemester/SPS II. Die*der schulische Betreuer*in kann Studierende bei Vorlage eines triftigen Grundes wie z. B. einer universitären Prüfung bis zu insgesamt zwei Tage beurlauben, wenn sichergestellt ist, dass die Mindeststundenzahl erreicht wird. 

  • Was muss ich beachten, wenn ich während des Praktikums gesundheitlich bedingt nicht in die Schule gehen kann?

Studierende müssen am Morgen des ersten Krankheitstages die Schule (Anruf im Sekretariat) und den zuständigen Praktikumsbeauftragten (E-Mail/Anruf) benachrichtigen. Fehlzeiten aufgrund von Krankheit müssen ab dem dritten Tag mit ärztlicher Krankmeldung belegt werden. Die betreuende Lehrkraft und die*der Praktikumsbeauftragte entscheiden gemeinsam, inwieweit das Praktikum zu ergänzen oder ob es zu wiederholen ist. Im Falle einer Krankmeldung nutzen die Studierenden den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck [PDF] der ABL.

  • Wozu dient der Würdigungsbeitrag?

Die Praktikumsschule stellt den Studierenden in beiden Modulen den Würdigungsbeitrag am Ende des Praktikums zur Bescheinigung der regelmäßigen und aktiven Teilnahme an der Schule aus. Er wird von den Studierenden an die Praktikumsbeauftragten weitergegeben. Im Praxissemester dient er außerdem zur Vorbereitung auf das Reflexionsgespräch, da er die Leistungen der*des Studierenden an der Schule zusammenfasst.

  • Welche Modulprüfung muss ich im Grundpraktikum/den SPS I erbringen?

Für das Grundpraktikum/die SPS I wird ein Anteil des ePortfolios als Modulprüfung gewertet, der im Umfang von mindestens 30.000 Zeichen anzulegen ist und in den erklärende Materialien wie z. B. Bilder eingefügt wird. Genaue Vorgaben werden durch den*die jeweilige*n Praktikumsbeauftragte*n getroffen. Die Modulprüfung im Umfang von einem CP muss spätestens vier Wochen nach der Zulassung zur Modulprüfung abgegeben werden.

  • Was ist ein ePortfolio?

Bei dem ePortfolio handelt es sich um ein digitales Portfolio, das Studierende begleitend zu beiden Praxismodulen zu Dokumentations- und Reflexionszwecken führen. Die Praktikumsbeauftragten unterstützen die Portfoliogestaltung durch Impulse, Arbeitsaufträge und Strukturen. Teile des ePortfolios werden als Modulprüfungen für die Praxismodule bewertet.

  • Muss ich mich beim ZPL für die Modulprüfungen anmelden?

Nein, mit der Anmeldung zu den Praxismodulen beim Büro für Schulpraktische Studien sind Sie automatisch zu den Modulprüfungen angemeldet. Eine zusätzliche Anmeldung über das Portal Goethe-Campus ist nicht erforderlich bzw. möglich.

  • Muss ich für die Praxisphasen gegen Masern geimpft sein?

Ja, gemäß dem 2019 vom Bundestag beschlossenen Masernschutzgesetz müssen alle Praktikant*innen den Masernimpfschutz den Schulen bei Prüfung nachweisen, ansonsten ist ein Schulpraktikum nicht möglich. Sollten Studierende nicht gegen Masern geimpft sein, muss die Impfung sofort nachgeholt werden. Besteht eine Immunität, muss diese ärztlich nachgewiesen werden. Die Prüfpflicht obliegt den Einrichtungen, d. h. den Schulen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Ihren Masernimpfschutz. Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht [URL]

  • Bin ich während des Praktikums versichert?

Für Studierende besteht Unfallversicherungsschutz während des Praktikums über den Schulträger. Nicht versichert sind Studien und Arbeiten im privaten bzw. häuslichen Bereich, auch wenn sie als Vorbereitung für den Unterricht oder zur Abfassung der Modulprüfung dienen. Im Falle eines Unfalls erfolgt die Meldung an die Unfallkasse Hessen über die Schule.

  • Kann ich mir die Reisekosten für die Anreise zur Schule erstatten lassen?

Alle Schulen befinden sich im Gebiet des RMV und sind daher mit dem Semesterticket zu erreichen. Eine Reisekostenerstattung für Studierende gibt es nicht.

  • Muss ich zusätzlich zu den beiden Praxismodule weitere Praktika absolvieren?

Ja, Studierende aller Lehramtsstudiengänge müssen zusätzlich ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer absolvieren. Weitere Informationen dazu sind auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie [URL] zu finden.

FAQ Praxissemester

  • Muss ich ein Orientierungspraktikum durchführen bzw. vorweisen können?

Studierende der Studiengänge L1, L2, L3, L5, die sich ab dem Wintersemester 2023/24 in einen Lehramtsstudiengang immatrikulieren, werden ab diesem Zeitpunkt die neuen Praxisphasen absolvieren. Das Orientierungspraktikum entfällt und ist für neu immatrikulierte Studierende ab dem Wintersemester 2023/24 keine Voraussetzung mehr für eine Anmeldung zu den Praxisphasen.

Studierende der Studiengänge L1, L2 und L5, die sich vor dem Wintersemester 2023/24 in den Studiengang eingeschrieben haben, müssen nach wie vor ein Orientierungspraktikum absolvieren.

L3-Studierende, die sich zwischen dem Wintersemester 2014/15 und dem Wintersemester 2023/24 eingeschrieben haben, müssen kein Orientierungspraktikum absolvieren.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zum Praxissemester erfüllen?

Für die Anmeldung zum Praxissemester/den SPS II muss das Grundpraktikum/die SPS I entweder erfolgreich abgeschlossen oder aktuell belegt sein. Zudem müssen Studierende sich in den Studiengängen L1, L2 und L5 mind. im dritten Fachsemester und im Studiengang L3 mind. im vierten Fachsemester befinden, um sich zum Praxissemester anmelden zu können. 

  • Wer muss die neuen Praxisphasen (Grundpraktikum und Praxissemester) absolvieren?

Die Praxisphasen Grundpraktikum und Praxissemester müssen alle Studierenden der Lehramtsstudiengänge L1-L5 an der Goethe-Universität absolvieren, die sich ab dem Wintersemester 2023/24 in den jeweiligen Studiengang einschreiben/ eingeschrieben haben. Studierende, die sich vorher immatrikuliert haben, absolvieren die Schulpraktischen Studien bzw. das Pilotprojekt Praxissemester (L3). Bitte beachten Sie die Informationen zum Auslaufen des Pilotprojekts.

  • Wie und wann erfolgt die Anmeldung zu den Praxisphasen?

Eine Anmeldung zum Grundpraktikum/den SPS I ist ab dem ersten Fachsemester möglich und erfolgt über die Homepage des Büros für Schulpraktische Studien. Mit dem HRZ-Login kann auf die Anmeldeseite zugegriffen werden. Um Verzögerungen im Studienverlauf zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung im Studienverlauf. Das Praxissemester/die SPS II werden erst nach dem Grundpraktikum/den SPS I absolviert. Die erfolgreich abgeschlossene oder aktuell belegte Durchführungsphase des Grundpraktikums/der SPS I ist die Voraussetzung für die Anmeldung zum Praxissemester/den SPS II. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage des Büros für Schulpraktische Studien. Die Anmeldefristen können ebenfalls auf der Homepage eingesehen werden, in der Regel findet die Anmeldung immer in der zweiten Vorlesungswoche des Semesters statt. 

  • Wann und wie erfahre ich, in welchem Semester ich mein Praxissemester absolviere?

Die Anmeldung erfolgt stets für das Praxissemester im Folgesemester. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist es möglich, dass Studierende bei erstmaliger Anmeldung keinen Platz erhalten. In diesem Fall müssen Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt neu anmelden und werden dann priorisiert behandelt.

  • Kann ich vom Praxissemester zurücktreten?

Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist bis vier Wochen vor Beginn der Begleitveranstaltungen möglich. Wird der Rücktritt nicht vor Ablauf der Frist erklärt bzw. der Grund für einen späteren Rücktritt nicht als triftig anerkannt, gilt das Modul als nicht bestanden.

  • Kann ich mein Praktikum auch außerhalb Hessens durchführen?

Ja, eines der beiden Module der Praxismodule kann in einem anderen Bundesland durchgeführt werden. Regelungen und Ablauf sind auf unserem Flyer [PDF] zu finden. Das jeweils andere Praxismodul muss jedoch regulär an einer Schule im Einzugsgebiet der Goethe-Universität absolviert werden. Bei der Planung muss berücksichtigt werden, dass im Praktikumszeitraum die Teilnahme an Begleitseminaren an der Goethe-Universität erforderlich ist.

  • Kann ich mein Praktikum im Ausland absolvieren?

Das Praxissemester kann im Ausland erfolgen. Für Auslandspraktika ist die Arbeitsstelle International Teacher Education [URL] zuständig. Dort muss binnen vier Wochen nach Abschluss der Anmeldezeit für das Praxissemester ein Gesprächstermin vereinbart werden, damit die Rahmenbedingungen geprüft werden können.

  • Kann ich mir schulpraktische Studienleistungen eines anderen Studiengangs oder -orts im Rahmen des Grundpraktikums und/oder Praxissemesters anrechnen lassen?

Zuständig für die Anrechnung von Studienleistungen ist die Hessische Lehrkräfteakademie. Das Büro für Schulpraktische Studien prüft, ob die absolvierten schulpraktischen Studienleistungen im Umfang und Schwerpunkt mit den Praxishasenmodulen an der Goethe-Universität vergleichbar sind. Bei positiver Prüfung wird eine Anrechnungsempfehlung ausgestellt.

  • Kann ich mir meine schulpraktische Unterrichtstätigkeit für das Grundpraktikum oder das Praxissemester anrechnen lassen?

Eine Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten im Rahmen der neuen Praxisphasen ist nicht möglich. 

Für die Schulpraktischen Studien (PO-Version 2018) gelten andere Regelungen, Informationen finden Sie auf der Unterseite Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten [URL].

  • Welche Begleitveranstaltungen werden im Rahmen des Praxissemesters belegt?

Die Studierenden belegen im Praxissemester drei Begleitveranstaltungen, eine in den Bildungswissenschaften (BW) und zwei in den Fachdidaktiken der jeweils studierten Fächer (L1, L2, L3) oder in der Förderpädagogik und dem studierten Fach (L5), sog. FD1- und FD2-Veranstaltungen. Diese Veranstaltungen finden parallel zum Praktikum an zwei Nachmittagen der Woche in festen Zeitfenstern statt (donnerstags 14-16 Uhr und 16-18 Uhr, freitags 12-14 Uhr und 14-16 Uhr). Sie können schon zwei Wochen vor dem Schulpraktikum im Sinne einer Vorbereitung auf die Praxisphase beginnen, Studierende müssen diese Zeiträume entsprechend einplanen.

Studierende, die die SPS II nach alter Studienordnung semsterbegleitend absolvieren, belegen nur die FD1-Veranstaltung.

  • Wie unterscheiden sich sog. FD1- und FD2-Veranstaltungen?

Beide Begleitveranstaltungen finden im Umfang von 2 SWS während des Praxissemesters bis zum Semesterende statt, die Praktikumsbeauftragten der FD1-Veranstaltungen nehmen zusätzlich Unterrichtsbesuche während des Praktikums vor. Die Praktikumsbeauftragten der FD2 und BW besuchen die Studierenden i. d. R. nicht an den Schulen.

  • Kann ich mir selbst eine Vorbereitungsveranstaltung für das Praxissemester aussuchen?

Nein, die Zuweisung wird vom Büro für Schulpraktische Studien vorgenommen. Studierende können bei der Anmeldung einen Wunsch für die FD1-Veranstaltung angeben. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Zuweisung in ein bestimmtes Seminar.

Die Veröffentlichung der Seminareinteilung erfolgt voraussichtlich im März für das Sommersemester und im August für das Wintersemester.

  • Kann ich die mir zugewiesene Veranstaltung oder die mir zugewiesene Schule mit einer*einem Kommilitonin*Kommilitonen tauschen?

Ein Tausch ist nicht möglich. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung der Einteilung geprüft werden, ob ein Wechsel der Veranstaltung oder Schule im individuellen Fall möglich ist.

  • Darf ich während des Praxissemesters andere Lehrveranstaltungen besuchen?

Ja, es ist vorgesehen, dass während des Praxissemesters zusätzliche Veranstaltungen im Umfang von ca. 9 CP belegt werden. Da eine Präsenzpflicht in der Schule nur an drei Schultagen/Woche besteht, entstehen ausreichend Freiräume, um weitere universitäre Veranstaltungen zu belegen.

  • Kann ich mir selbst eine Schule suchen?

Die Schuleinteilung wird vom Büro für Schulpraktische Studien vorgenommen. Alle Schulen befinden sich im Einzugsgebiet der Goethe-Universität. Eine eigenständige Schulsuche in Hessen ist nicht möglich. Der bei der Anmeldung angegebene Schulaufsichtsbereich (SAB) ist lediglich ein Wunsch, es gibt keinen Anspruch auf eine Einteilung in einen bestimmten SAB oder an eine bestimmte Schule. Eine Einteilung an eine Schule, zu der während des Praktikumszeitraums ein Vertragsverhältnis besteht, ist nicht zulässig. Außerdem können Studierende das Praktikum nicht an Schulen absolvieren, die sie selbst besucht haben oder die von nahen Familienangehörigen besucht wird. Die Einteilung wird in der vorlesungsfreien Zeit vor Praktikumsbeginn auf der Homepage des Büros für SPS veröffentlicht.

  • Habe ich an der Schule eine Ansprechperson?

Während des Praktikums werden Sie i. d. R. von einer oder mehreren Lehrkräften betreut, bei denen Sie hospitieren und mit denen Sie die eigenen Unterrichtsversuche planen und anschließend reflektieren. Sobald Sie erfahren, an welcher Schule Sie eingeteilt sind, stellen Sie sich bei Ihrer Schule vor. Ihr*e Schulbetreuer*in wird Ihnen von der Schule benannt, begleitet Sie während der Praxisphase, nimmt neben Ihrer*m Praktikumsbeauftragten an Ihrem Reflexionsgespräch teil und unterstützt Sie beim Finden von fachbezogenen Mentor*innen.

  • Darf ich im Praktikum eigenständig Unterricht durchführen?

Im Praktikum darf nicht eigenverantwortlich ohne die Anwesenheit einer ausgebildeten Lehrkraft unterrichtet werden. Neben den Hospitationen führen die Studierenden auch angeleitete Unterrichtsversuche durch.

  • Darf ich während eines Praktikums an der Schule fehlen?

Es besteht Präsenzpflicht an allen Schultagen im Grundpraktikum/SPS I und an mindestens drei Tagen in der Woche im Praxissemester/SPS II. Die*der schulische Betreuer*in kann Studierende bei Vorlage eines triftigen Grundes wie z. B. einer universitären Prüfung bis zu insgesamt zwei Tage beurlauben, wenn sichergestellt ist, dass die Mindeststundenzahl erreicht wird. 

  • Was muss ich beachten, wenn ich während des Praktikums gesundheitlich bedingt nicht in die Schule gehen kann?

Studierende müssen am Morgen des ersten Krankheitstages die Schule (Anruf im Sekretariat) und den zuständigen Praktikumsbeauftragten (E-Mail/Anruf) benachrichtigen. Fehlzeiten aufgrund von Krankheit müssen ab dem dritten Tag mit ärztlicher Krankmeldung belegt werden. Die betreuende Lehrkraft und die*der Praktikumsbeauftragte entscheiden gemeinsam, inwieweit das Praktikum zu ergänzen oder ob es zu wiederholen ist. Im Falle einer Krankmeldung nutzen die Studierenden den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck [PDF] der ABL.

  • Wozu dient der Würdigungsbeitrag?

Die Praktikumsschule stellt den Studierenden in beiden Modulen den Würdigungsbeitrag am Ende des Praktikums zur Bescheinigung der regelmäßigen und aktiven Teilnahme an der Schule aus. Er wird von den Studierenden an die Praktikumsbeauftragten weitergegeben. Im Praxissemester dient er außerdem zur Vorbereitung auf das Reflexionsgespräch, da er die Leistungen der*des Studierenden an der Schule zusammenfasst.

  • Welche Modulprüfung muss ich im Praxissemester/den SPS II erbringen?

Auch für das Praxissemester wird ein Anteil des ePortfolios als Modulprüfung gewertet. Dieser setzt sich kumulativ aus zwei Modulteilprüfungen in der FD1 und der FD2 zusammen. In jeder der beiden Fachdidaktiken ist eine solche Modulteilprüfung abzulegen, die beide jeweils einen Umfang von einem CP haben und mindestens 30.000 Zeichen umfassen müssen. Genaue Vorgaben werden durch die jeweiligen Praktikumsbeauftragten getroffen. Die Modulprüfung muss spätestens vier Wochen nach Ende der Durchführungsphase des Praxissemesters abgegeben werden.

Studierende der PO-Version 2018 absolvieren die Modulprüfung nur in der FD1.

  • Was ist ein ePortfolio?

Bei dem ePortfolio handelt es sich um ein digitales Portfolio, das Studierende begleitend zu beiden Praxismodulen zu Dokumentations- und Reflexionszwecken führen. Die Praktikumsbeauftragten unterstützen die Portfoliogestaltung durch Impulse, Arbeitsaufträge und Strukturen. Teile des ePortfolios werden als Modulprüfungen für die Praxismodule bewertet.

  • Muss ich mich beim ZPL für die Modulprüfungen anmelden?

Nein, mit der Anmeldung zu den Praxismodulen beim Büro für Schulpraktische Studien sind Sie automatisch zu den Modulprüfungen angemeldet. Eine zusätzliche Anmeldung über das Portal Goethe-Campus ist nicht erforderlich bzw. möglich.

  • Muss ich für die Praxisphasen gegen Masern geimpft sein?

Ja, gemäß dem 2019 vom Bundestag beschlossenen Masernschutzgesetz müssen alle Praktikant*innen den Masernimpfschutz den Schulen bei Prüfung nachweisen, ansonsten ist ein Schulpraktikum nicht möglich. Sollten Studierende nicht gegen Masern geimpft sein, muss die Impfung sofort nachgeholt werden. Besteht eine Immunität, muss diese ärztlich nachgewiesen werden. Die Prüfpflicht obliegt den Einrichtungen, d. h. den Schulen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Ihren Masernimpfschutz. Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht [URL]

  • Bin ich während des Praktikums versichert?

Für Studierende besteht Unfallversicherungsschutz während des Praktikums über den Schulträger. Nicht versichert sind Studien und Arbeiten im privaten bzw. häuslichen Bereich, auch wenn sie als Vorbereitung für den Unterricht oder zur Abfassung der Modulprüfung dienen. Im Falle eines Unfalls erfolgt die Meldung an die Unfallkasse Hessen über die Schule.

  • Kann ich mir die Reisekosten für die Anreise zur Schule erstatten lassen?

Alle Schulen befinden sich im Gebiet des RMV und sind daher mit dem Semesterticket zu erreichen. Eine Reisekostenerstattung für Studierende gibt es nicht.

  • Muss ich zusätzlich zu den beiden Praxismodule weitere Praktika absolvieren?

Ja, Studierende aller Lehramtsstudiengänge müssen zusätzlich ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer absolvieren. Weitere Informationen dazu sind auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie [URL] zu finden.

  • Was passiert, wenn ich nach dem Praxissemester ein Fach wechseln möchte?

Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung muss das Praxissemester in einem der Fächer absolviert sein, für die der Abschluss angestrebt wird. Wird nach dem Praxissemester eines der Fächer gewechselt, bleibt das Praxissemester bestehen. Werden beide Fächer gewechselt, sind Auflagen für die Anrechnung erforderlich. Fachwechsel während des Praxissemesters können für die Einteilung nicht berücksichtigt werden.