Antragsberechtigt sind Dekan*innen der Fachbereiche der Goethe-Universität Frankfurt.
Die Förderung im GTP-Programm ist nicht ausschließlich auf Professor*innen im Ruhestand beschränkt, sondern adressiert auch in der Lehre ausgewiesene Professor*innen aus dem Inland und Ausland. Die Vergabe der GTP findet einmal jährlich mit einer Ausschreibungsfrist zum 01.05. statt. Bitte beachten Sie hierzu die Richtlinie zur Verleihung der Goethe Research und Goethe Teaching Professorship an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie das Informationsblatt.
Für den universitätsweiten Förderschwerpunkt des Programms werden auch ab dem Wintersemester 2026/27 zentrale Mittel bereitgestellt. Auf Antrag der Fachbereiche werden für das Wintersemester 2026/27 und Sommersemester 2027 GTPs für die Stärkung der forschungsorientierten Lehre an der Goethe-Universität vergeben. Das übergeordnete Ziel ist die Entwicklung einer forschenden und hinterfragenden Haltung bei den Studierenden, die je nach fachkultureller Ausprägung unter anderem im Rahmen einer forschungsmethodischen Ausrichtung, in Anlehnung an zentrale Fachstudien oder als Durchführung kleiner Forschungsprojekte erfolgen kann.
In den Anträgen auf GTP, deren Finanzierung aus zentralen Mitteln beantragt wird, bitten wir Sie um eine Stellungnahme, in welcher Weise die beantragte Goethe Teaching Professorship den Förderschwerpunkt aufgreift. Kriterien zur Beurteilung der Anträge sind die Passung zum Förderschwerpunkt sowie die Einreichung der Lehrveranstaltungsevaluationen. Erwünscht ist ebenfalls ein Einbezug mehrerer Fachbereiche.
Neben der zentralen Ausschreibung ist es den Fachbereichen möglich, weitere Goethe Teaching Professorships mit Fachbereichsfinanzierung unabhängig vom o. g. Förderschwerpunkt zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass für eine GTP mindestens 4 LVS gewährleistet sein müssen. Sollte das Präsidium aus zentralen Mitteln weniger als 4 LVS bewilligen, ist von dem Fachbereich eine Finanzierung auf mind. 4 LVS aufzustocken, da ansonsten eine GTP nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass jede Änderung des Umfangs der Abteilung Personalservices mitzuteilen ist.
Vorgeschlagen werden können professorale Kolleg*innen im Ruhestand, nicht jedoch emeritierte Professor*innen wegen ihrer besonderen Rechte aus diesem Status sowie keine Professor*innen, die vormals in einem Anstellungsverhältnis zur Goethe-Universität standen. Darüber hinaus können auch Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis an einer anderen Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung im In- oder Ausland stehen (Ausgewiesenheit auf einer Professur oder Äquivalent), zur Verleihung einer GTP empfohlen werden. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der GTP ausschließlich Lehrtätigkeiten und keine Forschungs-/Publikationstätigkeiten vorgesehen sind.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Bitte reichen Sie die Anträge (jeweils zusammengeführt in eine PDF-Datei pro Antrag, bitte nicht als Scan) bis zum 01.05.2026 über QSL-SLI@uni-frankfurt.de ein.