Grundpraktikum

Das Büro für Schulpraktische Studien konzipiert und organisiert in Kooperation mit den lehrkräftebildenden Fachbereichen und Schulen die Praxisphasen im Rahmen aller Lehramtsstudiengänge.

Praktikumstermine zur Durchführung des Grundpraktikums

  • Winter 2025/2026:           23. Februar – 20. März 2026
  • Sommer 2026:                 24. August – 18. September 2026
  • Winter 2026/2027:           15. Februar – 12. März 2027
  • Sommer 2027:                 23. August – 17. September 2027
  • Winter 2027/2028:           21. Februar – 17. März 2028

Die neuen Praxisphasen (Immatrikulation ab WiSe 2023/24)

Die Praxisphasen stellen einen zentralen und obligatorischen Bestandteil der Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3, und L5 dar. Im Laufe ihres Studiums absolvieren Studierende dieser Lehrämter, die sich ab dem Wintersemester 2023/24 in einen Lehramtsstudiengang eingeschrieben haben, zwei von der Universität organisierte und betreute Praxisphasenmodule. Diese umfassen ein Grundpraktikum zu Beginn des Studiums und ein Praxissemester im weiteren Studienverlauf.

Die Praxismodule bilden die Schnittstelle zwischen Universität und Schule, indem sie die theoriegeleiteten Studieninhalte einerseits mit der schulischen Praxis andererseits verknüpfen. Neben der Herstellung des Berufsfeldbezugs werden gezielt Lerngelegenheiten zur Professionalisierung geschaffen sowie ein Selbstreflexionsprozess der Studierenden über die persönliche Eignung in Bezug auf das angestrebte Berufsfeld initiiert. Die Studierenden sammeln erste Erfahrungen in der Rolle als Lehrkraft und lernen die komplexen Anforderungen des Lehrer*innenberufs kennen. Das wissenschaftlich vorbereitete und begleitete Erproben des eigenen Unterrichtshandelns sowie die Analyse von Lernprozessen und Unterrichtsverläufen sind elementar für eine qualitativ hochwertige Lehrkräfteausbildung.

Fachdidaktisch und pädagogisch betreut werden die Studierenden von universitären und schulischen Praktikumsbeauftragten.

Das Modul Grundpraktikum liegt in der Verantwortung der Bildungswissenschaften und hat einen Umfang von 9 CP. Die Studierenden nehmen an einem semesterbegleitenden Vorbereitungsseminar teil und absolvieren ein vierwöchiges Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit. Zudem besuchen sie universitäre Begleitveranstaltungen während des Blockpraktikums und eine Abschlussreflexion im Anschluss an das Schulpraktikum. Im Praktikum werden Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche im Umfang von fünf Unterrichtsabschnitten durchgeführt und reflektiert. Diese Bestandteile bilden die Durchführungsphase des Grundpraktikums. Das Modul schließt mit einer Modulprüfung in Form eines ePortfolios ab.

Im Vordergrund stehen allgemeinpädagogische Fragestellungen sowie der Ausbau von Kompetenzen, die Erprobung der Lehrer*innenrolle und die Initiierung von Selbstreflexionsprozessen.

Würdigungsbeiträge und Nichtbestehen

Die personalisierten Vordrucke für die „Würdigungsbeiträge“ werden den Schulen künftig direkt vom Büro für Schulpraktische Studien zugesandt. Diese werden den Studierenden spätestens am letzten Praktikumstag zur Weitergabe an die Praktikumsbeauftragten ausgehändigt.

Sollte sich ein mögliches Nichtbestehen abzeichnen, informiert die Schule die Studierenden und die universitären Praktikumsbeauftragten frühzeitig und besprechen das weitere Vorgehen. Die Studierenden müssen Gelegenheit zur Verbesserung erhalten.

Bescheinigung für Lehrkräfte mit Mentor*innentätigkeit

Für Ihre Mitarbeit als Mentor*in in den Praxisphasen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung aus. Bitte füllen Sie hierzu folgenden Antrag aus:


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