Dem Habilitationsverfahren liegt die Habilitationsordnung vom 15.3.2022 zugrunde. Bitte beachten Sie, dass es für die Annahme und Eröffnung eines Habilitationsverfahren keine festen Fristen gibt. Wenn Sie ein im Fachbereich 10 angesiedeltes Vorhaben konkretisieren möchten, so wenden Sie sich für eine erste Besprechung bitte an Frau Dr. Pia Gerhard (p.gerhard@em.uni-frankfurt.de).
Bildnachweis: Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt
Bitte schicken Sie alle Unterlagen als PDF an Dr. Pia Gerhard (p.gerhard@em.uni-frankfurt.de)
1. Antrag auf Eröffnung (formlos) mit folgendem Inhalt:
· Angabe des Fachgebiets oder der Kombination von zwei Fachgebieten für die Verleihung der Lehrbefähigung (§ 1 Absatz 2)
· Privatdozent*in ja / nein
· Titel der Habilitationsschrift
· eine Erklärung, die folgendes umfasst:
2. Habilitationsschrift (Drucke können nachgefordert werden)
3. Lehrdokumentation (s. §2, Abs. 4)
4. wissenschaftlicher CV mit Lehrverzeichnis, Publikationsverzeichnis, Vortragsübersicht und ggf. Drittmittelübersicht
5. Studienabschlusszeugnis und Promotionsurkunde (unbeglaubigt)
Hinweis: Publikationen müssen nicht eingereicht werden, sie müssen nur auf Anfrage innerhalb von 3 Werktagen zur Verfügung gestellt werden! Gleiches gilt für weitere Druckexemplare der Habilitationsschrift.