Dem Habilitationsverfahren liegt die Habilitationsordnung vom 15.3.2022 zugrunde. Bitte beachten Sie, dass es für die Annahme und Eröffnung eines Habilitationsverfahren keine festen Fristen gibt. Wenn Sie ein im Fachbereich 10 angesiedeltes Vorhaben konkretisieren möchten, so wenden Sie sich für eine erste Besprechung bitte an Frau Dr. Pia Gerhard (p.gerhard@em.uni-frankfurt.de).



Bildnachweis: Uwe Dettmar, Goethe-Universität Frankfurt

Checkliste zur Abgabe

Bitte schicken Sie alle Unterlagen als PDF an Dr. Pia Gerhard (p.gerhard@em.uni-frankfurt.de)

1. Antrag auf Eröffnung (formlos) mit folgendem Inhalt:

·         Angabe des Fachgebiets oder der Kombination von zwei Fachgebieten für die Verleihung der Lehrbefähigung (§ 1 Absatz 2)

·         Privatdozent*in ja / nein

·         Titel der Habilitationsschrift 

·         eine Erklärung, die folgendes umfasst:

    • dass die Bestimmungen der Habilitationsordnung bekannt sind;
    • ob und mit welchem Erfolg bei einem anderen Fachbereich bzw. einer anderen Hochschule eine Habilitation beantragt wurde;
    • dass die schriftlichen Habilitationsleistungen eigenständig, allein, nur mit den angegebenen Hilfsmitteln und nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verfasst wurden;
    • dass Daten, die der Arbeit eventuell zugrunde liegen, zehn Jahre verfügbar gehalten werden (personenbezogene Daten sind zu anonymisieren);
    • bei gemeinschaftlich verfassten Arbeiten im Zusammenhang mit dem kumulativen Habilitationsverfahren (§ 2 Absatz 3) ist zu erklären, dass die Standards des einschlägigen Fachclusters für das gemeinschaftliche Publizieren bekannt sind und dass bei gemeinschaftlich verfassten Arbeiten ein substantieller Eigenbeitrag nach diesen Standards vorliegt, der in der kumulativ eingereichten Habilitation erläutert wird.

2. Habilitationsschrift (Drucke können nachgefordert werden)

3. Lehrdokumentation (s. §2, Abs. 4)

4. wissenschaftlicher CV mit Lehrverzeichnis, Publikationsverzeichnis, Vortragsübersicht und ggf. Drittmittelübersicht

5. Studienabschlusszeugnis und Promotionsurkunde (unbeglaubigt)

Hinweis: Publikationen müssen nicht eingereicht werden, sie müssen nur auf Anfrage innerhalb von 3 Werktagen zur Verfügung gestellt werden! Gleiches gilt für weitere Druckexemplare der Habilitationsschrift.