Lehrangebot & Lehrnachfrage

QUIKKS berechnet nach gesetzlichem Auftrag, Lehrangebot, Lehrnachfrage und Lehraufwand. Die Einheit berät bei der Einführung- und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen (NC) und unterstützt bei Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

  • Zur Ermittlung des Lehrangebots werden einmal jährlich die Lehraufträge und zweimal jährlich das Lehrangebot aus Stellen erhoben und mit den zuständigen Mitarbeitern in den Lehreinheiten und Fachbereichen abgestimmt. Das Lehrangebot richtet sich nach Anzahl und Art der vorhandenen Stellen (ohne Stellen aus Drittmitteln und QSL-Mitteln), die nach Lehrverpflichtungsverordnung mit einem bestimmten Deputat versehen sind. Dieses Deputat kann zur Erfüllung von Sonderaufgaben individuell reduziert werden.
  • Sofern die perspektivische Nachfrage das Lehrangebot übersteigt muss ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Studieninteressierten und der Hochschule hergestellt werden. Dazu wird die maximale Anzahl von Studierenden im ersten oder und ggf. zusätzlich in höheren Fachsemestern ermittelt und zusätzlich berücksichtigt, dass nicht alle Studierenden das Studium erfolgreich abschließen werden.
  • Die Auslastungsberechnung bestimmt die Belastung der Lehreinheit, in der i.d.R. mehrere Studiengänge verankert sind. Die Zulassungszahlenberechnung fokussiert die Festlegung der maximalen Studierendenanzahl im ersten oder und ggf. zusätzlich in höheren Fachsemestern. Ein wesentlicher Teil der Zulassungszahlenberechnung ist die Schwundberechnung. Da man nicht davon ausgehen kann, dass alle Studierenden im ersten Fachsemester ihr Studium auch beenden, wird die Zahl der Studierenden im ersten Fachsemester bestimmt aus rechnerische Aufnahmekapazität und Schwund. Der Schwund kann von Fach zu Fach stark variieren und wird z.B. durch Einführung einer Zulassungsbeschränkung beeinflusst. Details zum "Hamburger Verfahren" der Schwundberechnung finden Sie hier.