Ein Rücktritt vom SPS-Modul ohne triftigen Grund ist nur bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung möglich. Ihre Rücktrittserklärung müssen Sie dem Büro für Schulpraktische Studien in schriftlicher Form (auch per E-Mail) fristgerecht mitteilen. Ihr Rücktrittsgesuch ist nur mit einer Rücktrittsbestätigung vom Büro für SPS gültig.
Die konkreten Rücktrittsfristen für jedes Semester finden Sie stets auf der jeweiligen Checkliste auf unserer Homepage.
Eine Exmatrikulation oder ein Studiengangwechsel befreien nicht von der Rücktrittserklärung gegenüber dem Büro für Schulpraktische Studien.
Ein Rücktritt nach Ablauf der Rücktrittfrist ist nur unter Angabe eines triftigen Grundes möglich, der vom Büro für Schulpraktische Studien geprüft wird. Ein triftiger Grund liegt nach § 7 Abs. 3 SPSO dann vor, wenn Umstände eintreten, die auch bei größter Umsicht nicht vorhersehbar waren. Diese können sein: