Sprachvoraussetzungen

Um sich an der Goethe-Universität Frankfurt zum Fachstudium zu bewerben, sind für alle grundständigen Studiengänge bereits bei der Bewerbung Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) nachzuweisen. Dies gilt in der Regel auch für Masterstudiengänge, deren Unterrichtssprache Deutsch ist. Die Voraussetzungen für die angebotenen Masterprogramme finden Sie im Masterportal. Für die Studienfächer Medizin und Zahnmedizin ist das DSH-3 Niveau (oder Äquivalent) nachzuweisen.

Deutschnachweise für die direkte Zulassung zum Studium

Als Nachweise der Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 werden folgende Zertifikate akzeptiert:

  • DSH-2: an einem bei der HRK registrierten Standort
  • TestDaF: alle Prüfungsergebnisse mit mindestens TDN 4
  • Goethe-Zertifikat C2
  • KMK-Prüfung: Deutsches Sprachdiplom Zweite Stufe (DSD II), durchgängig Niveau C1
  • Telc Deutsch C1 Hochschule: mit den Ergebnissen „befriedigend“, „gut“ oder „sehr gut“
  • KDS und GDS (Kleines/Großes Deutsches Sprachdiplom), Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
  • Deutsche Sprachprüfung II

Zudem folgende Bildungsabschlüsse:

  • Feststellungsprüfung (Studienkolleg) mit Prüfungsteil Deutsch
  • Deutsches Abitur und äquivalente Abschlüsse in Österreich, Schweiz, Liechtenstein (mit Sprache Deutsch)
  • Ausländische Bildungsnachweise gemäß KMK-Beschluss vom 02.06.1995 i.d.F. vom 23. / 24.03.2016: 
  • Mittlere Reife an einer deutschsprachigen Schule (durchgängiger Deutschunterricht bis zum Abschluss der mittleren Reife und mindestens Note „ausreichend“ für das Fach Deutsch im deutschen Abgangszeugnis) in Verbindung mit einem der folgenden Abschlüsse: A-Level „German“ des britischen General Certificate of Education, Higher Grade im Fach „German“ im schottischen Certificate of Education oder Standard Level im Fach German des IB Diploma.

In folgenden Fällen ist eine individuelle Befreiung vom Sprachnachweis möglich:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland
  • Zeugnis der 10. Klasse eines Gymnasiums oder Realschulabschlusses/Mittlere Reife aus Deutschland in Verbindung mit anderen Nachweisen, die als Qualifikation für Deutsch gelten können

In diesen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Dr. Wollert, Leiter des Internationalen Studienzentrums der Goethe-Universität Frankfurt auf.

Deutschnachweise für Medizin und Zahnmedizin

Als Nachweise der Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-3 werden folgende Zertifikate akzeptiert:

  • DSH-3: an einem bei der HRK registrierten Standort
  • TestDaF: alle Prüfungsergebnisse mit TDN 5
  • Goethe Zertifikat C2: mindestens mit dem Prädikat „gut“
  • Feststellungsprüfung (Studienkolleg): mit mindestens Note „gut“ im Prüfungsteil Deutsch

Deutschnachweise für DSH-Vorbereitungskurs oder Studienkolleg

Haben Sie keinen der oben genannten Nachweise, müssen Sie zuerst den DSH-Vorbereitungskurs besuchen, bevor Sie mit dem Fachstudium beginnen können. Personen mit indirektem Hochschulzugang, die das Studienkolleg besuchen müssen, erwerben die benötigten Deutschkenntnisse mit erfolgreichem Bestehen des Studienkollegs.

Um sich an der Goethe-Universität Frankfurt zum DSH-Vorbereitungskurs oder zum Studienkolleg bewerben zu können, benötigen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Diese müssen Sie durch die Vorlage eines Zertifikats nachweisen. Teilnahmebescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Als Nachweise werden im Einzelnen akzeptiert:

  • Zertifikat B1 (GER),  z. B. folgender Institutionen: Goethe-Institut, ÖSD, UNIcert, telc, DFA Sprachinstitut
  • DSD-I, Deutsche Sprachprüfung I, (mindestens) TestDaF 4x3
  • Teilnahmebescheinigung an Deutsch-Intensivkursen des ISZ der Goethe-Universität

Die DSH ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Für eine Zulassung und Immatrikulation zum Studium an der Goethe-Universität ist mindestens das Ergebnis DSH-2 erforderlich. Nur, wenn Sie die DSH mit dem Prüfungsergebnis DSH-2 bestehen oder ein Äquivalent bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachweisen, dürfen Sie sich immatrikulieren.

Häufige Fragen zur DSH und dem Sprachnachweis

Ja, man kann die DSH mehrmals ablegen. Die Prüfungsgebühr beläuft sich auf 115 Euro für Teilnehmende an den DSH-Vorbereitungskursen des ISZ und auf 140 Euro für sonstige Bewerber*innen.
Sie können sich für einen Intensivkurs des Internationalen Studienzentrums oder zu einem Sprachkurs an einer privaten Sprachschule anmelden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen Intensivkurs (etwa 20 Unterrichtsstunden pro Woche) besuchen.
An mehreren Universitäten in Deutschland kann die DSH auch von externen Bewerber*innen abgelegt werden. In der Umgebung von Frankfurt bieten etwa die Frankfurt University of Applied Science, die Hochschule Darmstadt, die Philipps-Universität Marburg, die Hochschule Fulda und die Universität Mannheim diese Möglichkeit an. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anzahl der verfügbaren Plätze begrenzt ist und die Teilnahmebedingungen sowie Fristen je Hochschule variieren.

Unter www.dsh.de/dsh-termine finden Sie eine Übersicht aller deutschen Hochschulen, an denen die DSH abgelegt werden kann. Bezüglich der Anmeldung und der spezifischen Voraussetzungen informieren Sie sich bitte direkt bei den Hochschulen.
Das Internationale Studienzentrum bietet außerdem die Möglichkeit, parallel zum Fachstudium nach der Einschreibung studienbegleitende Deutschkurse zu besuchen. Angeboten werden sowohl fachbezogene als auch nicht-fachbezogene Kurse. Weitere Informationen zu studienbegleitenden Angeboten.
Mit Ausnahme einiger Masterstudiengänge in Englisch, müssen alle Studienbewerber*innen an der Goethe-Universität bei der Bewerbung bereits Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 nachweisen. Sie müssen also zuallererst Deutsch lernen (in Deutschland oder im Ausland) und einen akzeptierten Sprachnachweis (siehe oben) erwerben.
Sofern Sie über einen Zulassungsbescheid von einer deutschen Universität verfügen, können Sie sich zur DSH an der Goethe-Universität anmelden. Wenn Sie als externe*r Kandidat*in an einer anderen Hochschule studieren wollen, melden Sie sich frühzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin, im Sekretariat des Internationalen Studienzentrums an. Nur, wenn das Internationale Studienzentrum (ISZ) die Teilnahme bestätigt, können Sie die DSH ablegen.

Kontakt Webredaktion

Sie haben einen Fehler auf den Webseiten gefunden oder möchten Lob loswerden?

Bitte wenden Sie sich an:
sli-web@uni-frankfurt.de

Besuchen Sie uns auch auf unseren Social-Media-Kanälen

Facebook SLIInstagram SLI