Selbstverständlich kann ein Studiengang über ein Änderungsverfahren auch zwischen zwei Akkreditierungen jederzeit weiterentwickelt werden. Sprechen Sie das Team Studiengangentwicklung gern an, wenn Sie unabhängig vom Akkreditierungszyklus eine Änderung erwägen. Der Prozess für Änderungsverfahren ist dabei deutlich kürzer.
Wir beraten Sie gerne u.a. zu den folgenden Themen:
Für die Übersetzung von Ordnungen und anderen Dokumenten können wir Ihnen eine externe Übersetzungs-Agentur empfehlen.
Bitte beachten Sie: Bis auf Weiteres kann die Erstellung von englischsprachigen Lesefassungen nur für rein englischsprachige Studiengänge zentral finanziert werden. Für alle anderen Dokumente bzw. Studiengangmodelle, die nicht vollständig auf Englisch studierbar sind, stehen momentan keine zentralen Mittel zur Verfügung.
Wenden Sie sich zur Erstellung von englischsprachigen Lesefassungen bitte an Herrn Paul Krejci, Abteilung Studiengänge, Recht und Qualitätsentwicklung: Krejci@sli.uni-frankfurt.de
Im Rahmen der Studiengangs- und Qualitätsentwicklung an der
Goethe Universität arbeitet die Abteilung Studiengänge, Recht und Qualitätsentwicklung eng mit
verschiedenen Partnern innerhalb der Universität zusammen.